Positionspapier

Föderalismus

Die Schweiz weist weltweit die kleinsten politischen Gebiete mit den grössten Kompetenzen auf. . Gerade weil die Schweiz so stark dezentralisiert ist, müssen die Anreize aus Sicht der Jungfreisinnigen im Umgang mit Steuergeldern richtig gesetzt sein. Die Aufgaben sind deshalb so auf Bund, Kantone und Gemeinden zu verteilen, dass sie so effizient wie nur möglich erbracht werden. Untergeordnete Gebiete mit politischen Kompetenzen sind näher beim Bürger und können somit besser auf die lokalen Gegebenheiten in der Erbringung öffentlicher Leistungen eingehen.

Die Schweiz, in welcher mit dem Art. 5a ihrer Bundesverfassung (BV) das Prinzip der Subsidiarität Eingang findet, entfernt sich zunehmend von dezentralen Lösungen, wie sich anhand der zunehmenden Zahl gesamtschweizerischer Fachkonferenzen oder Harmonisierungsbestrebungen des Bundes feststellen lässt. Eine solche mehrere Ebenen umfassende Aufgabenstruktur ist systematisch einer Handlungs- und Reformunfähigkeit ausgeliefert. Diese Entwicklung lässt sich nur bremsen, wenn das Prinzip der «fiskalischen Äquivalenz» konsequent angewendet wird. Der Kreis der Nutzniesser öffentlicher Leistungen muss demnach mit dem Kreis der Steuerzahler übereinstimmen. Die Jungfreisinnigen fordern daher die Umsetzung folgender Massnahmen:

Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene

50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone sollen gegen Verpflichtungskredite das Referendum ergreifen können, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken vorsehen. Dieses Volksrecht hat eine positive Wirkung auf die öffentlichen Finanzen in Kantonen, die alle ein Finanzreferendum kennen, wie auch in den Gemeinden. Die Jungfreisinnigen erachten das Finanzreferendum als wichtige Bremse gegen wachsende Bundeskompetenzen, da so eine schnelle und zentralistische Finanzierung verhindert wird.

Keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bund

Innerhalb der interkantonalen Zusammenarbeit kann heute das Bundesparlament auf Antrag beteiligter Kantone eine solche Vereinbarung allgemeinverbindlich erklären oder einen Kanton zum Beitritt verpflichten. Etwas allgemeinverbindlich auf Bundesebene zu erklären, ritzt das in der BV verankerte Prinzip der Subsidiarität und wird den unterschiedlichen regionalen Befindlichkeiten der dem Bund nachgelagerten Gebietskörperschaften nicht gerecht. Solange Kantone etwas alleine bewältigen können, sollen sie zu nichts gezwungen werden.

Keine Verbundaufgaben definieren

Einige Aufgaben führen Bund und Kantone gemeinsam aus. Dabei bleibt die Finanzierung und Verantwortung geteilt. Aus Sicht der Jungfreisinnigen sollen diese konsequent entflochten werden, da beide Akteure viel Energie in die Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen stecken, mit dem Ziel, möglichst wenig zu zahlen und möglichst viel mitzubestimmen. Durch gezielte Entflechtungen etwa im Bildungsbereich, bei den Krankenkassenprämienverbilligungen und im öffentlichen Regionalverkehr erhielten die Kantone so grössere Gestaltungskompetenzen.

Die Kompetenz der Kantone in der Raumplanung stärken

Die von dieser Bundesverordnung geforderten Publikationen oder Rapporte vonseiten der Kantone, bspw.zu Einnahmen und der Verwendung der Mehrwertabgabe oder zur Genehmigung von kommunalen Nutzungsplänen, dürfen nicht zu überdimensionierten Kantonsverwaltungen führen. Zukünftig soll vermehrt die föderale Arbeitsteilung und insbesondere die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone in der Raumplanung beachtet werden. Natur- und Landschaftsschutz, der hoheitlich von oben verordnet wird, bedarf mehr Abstimmung mit den Kantonen.

Mehr kantonale Kompetenzen in der Bildung

Mit dem Sprachengesetz greift der Bund in die Kompetenzen der Kantone ein, obwohl erstere im Bereich des Sprachenunterrichts nur über eine Förderungskompetenz verfügt, nicht aber über eine Rechtsetzungskompetenz. Entsprechend muss das Sprachengesetz gemäss den Jungfreisinnigen im Bereich der Bildung aufgehoben werden. In letzter Instanz soll der Bund zudem weiterhin die Möglichkeit haben, Beschlüsse im Bildungsbereich zu erlassen, sofern die Kantone sich nicht einigen können.

Reduktion der direkten Bundessteuer durch die Abschaffung des Kantonsanteils

Aufgrund anderer Institutionen, die auf Umverteilungen aufbauen, lässt sich der Kantonsanteil in der direkten Bundessteuer nicht rechtfertigen. Da der Bund über seinen eigenen Bedarf hinaus Steuern erhebt, um sie wieder an die Kantone zurückzuzahlen, führt dies zu einer Einschränkung der Steuerautonomie der Kantone und gehört somit abgeschafft. Die Bundessteuer soll um den Betrag des kantonalen Anteils reduziert werden.

Härteausgleich innerhalb des nationalen Finanzausgleiches (NFA) abschaffen

Der Härteausgleich ist befristet und läuft bis 2036. Weil der Härtefallausgleich des NFA gar keine Härtefälle ausgleicht, sondern einfach den Übergang vom alten zum neuen System abfedern soll, erweist sich eine Weiterführung nach mehreren Jahren nach Inkrafttreten der NFA als nicht notwendig. Er sollte aus Sicht der Jungfreisinnigen ersatzlos gestrichen werden.

Neufixierung der Mindestausstattung innerhalb des NFA

In den letzten Jahren hatte die effektive Mindestausstattung (jener Wert, auf den der schwächste Kanton gehoben wird) die gesetzlich vorgesehene Richtgrösse von 85 % (des mittleren standardisierten Pro-Kopf-Steuerertrags) immer deutlicher überschritten. Durch eine solche Entwicklung des Finanzausgleichs wird die Solidarität zwischen den Kantonen arg strapaziert. Die einzig richtige Massnahme ist die Entpolitisierung der Dotation des Ressourcenausgleichs und deren Anbindung an die tatsächlichen Disparitäten, um eine Mindestausstattung von fix 85 % zu garantieren.

Dezentralisierungsstrategie zugunsten der Kantone

Mit der NFA wurden nicht alle Verbundsaufgaben entflochten. Das Resultat ist ein Prozess, in dem der Bund und die Kantone viel Energie in die Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen stecken, mit dem Ziel, möglichst wenig zu zahlen und möglichst viel mitzubestimmen. Weder Bund noch Kantone tragen die volle Verantwortung für ihre Entscheide. Eine weitergehende Dezentralisierung wird den Gestaltungsspielraum der Kantone hier wieder erhöhen.

Verordnungsveto zugunsten des Parlamentes einführen

Das Parlament soll direkt und schnell eingreifen können, wenn der Bundesrat oder ein Departement eine Verordnung mit rechtsetzenden Bestimmungen beschliesst, die nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Ein Verordnungsveto entfaltet es eine präventive Wirkung. Der Bundesrat wird stärker auf den Willen des Gesetzgebers achten müssen. Zudem verhindert das Veto unnötige Korrekturmassnahmen durch das Parlament.

Unsere Forderungen

  • Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene
  • Keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bund
  • Keine Verbundaufgaben definieren
  • Die Kompetenz der Kantone in der Raumplanung stärken
  • Mehr kantonale Kompetenzen in der Bildung
  • Reduktion der direkten Bundessteuer durch die Abschaffung des Kantonsanteils
  • Härteausgleich innerhalb des nationalen Finanzausgleichs (NFA) abschaffen
  • Neufixierung der Mindestausstattung innerhalb des NFA
  • Dezentralisierungsstrategie zugunsten der Kantone
  • Verordnungsveto zugunsten des Parlamentes einführen