Die Schweiz braucht eine Verwaltungs­bremse!

Die Schweiz war einst ein Vorbild für Eigenverantwortung, Föderalismus und einen schlanken Staat. Doch diese Stärken sind längst ins Wanken geraten. Der Staatsapparat wächst – leise, stetig, ungebremst. Er wächst in seinen Ausgaben, in seinen Stellen, in seiner Regelungsdichte.

Die Entwicklung des übermässigen Verwaltungswachstums gefährdet zentrale Erfolgsfaktoren des Schweizer Modells, dessen Erhalt immer auch ein Versprechen an die künftigen Generationen war: Der Staat soll seinen Kernaufgaben gerecht werden, während er gleichzeitig dem Individuum den Platz zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entfaltung lässt und so Wohlstand und Lebensqualität sicherstellt.

Durch hohe Löhne und immer mehr Stellen zieht der Staat mit seiner Verwaltung Fachkräfte aus der Privatwirtschaft ab, was den Fachkräftemangel verschärft und die Wertschöpfung unsers Landes schwächt. Gleichzeitig führt der stetige Ausbau der Verwaltung zu wachsender Bürokratie und zusätzlichen Regulierungen, die Menschen und Unternehmen belasten. Die aktuelle Lage ist politisch entschieden – aber auch politisch umkehrbar.

Ungebremstes Verwaltungswachstum

Seit 2010 sind die Personalausgaben des Bundes um satte 32 % gestiegen. Einerseits wächst der Stellenbestand ungebremst, andererseits verdient das Bundespersonal auch übermässig. Wie das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik ausweist, verdienen Bundesangestellte zwischen 11,7 und 13,9 % mehr als Menschen, die in der Privatwirtschaft ihren Lebensunterhalt verdienen.

Um das Gleichgewicht zwischen Staat und der produktiven Bevölkerung wieder herzustellen, braucht es einen institutionellen Mechanismus, der sicherstellt, dass die Verwaltung nicht weiter ungebremst wachsen kann. Während die Schuldenbremse sicherstellt, dass Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht bleiben, untersteht das Verwaltungswachstum nicht direkt einem Balanceinstrument. Da setzt die Initiative der Jungfreisinnigen an.

Inhalt der Verwaltungsbremse-Initiative:

Die Personalausgaben der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung (inkl.externer Dienstleister zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben) dürfen nicht stärker ansteigen als der Schweizer Medianlohn. Der ETH-Bereich ist ausgenommen.

Zur Bewältigung einer Notlage kann die Bundesversammlung eine Wachstums-überschreitung beschliessen. Die Erhöhung der Personalausgaben bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte (absolute Mehrheit).

Die Verwaltungsbremse-Initative im Detail

Die Verwaltungsbremse der Jungfreisinnigen …

… will eine Kopplung des Personalkostenwachstums an das Medianlohnwachstum.

Die Verwaltungsbremse sorgt mit der vorgesehenen Kopplung des Personalkostenwachstums an das Medianlohnwachstum dafür, dass der aktuelle Stellenbestand erhalten werden und mit dem Lohnwachstum der Bevölkerung Schritt halten kann, während ein weiterer Stellenausbau gestoppt wird.

 

… erfasst auch externe Berater und sonstige Dienstleister zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.

Die Verwaltungsbremse erfasst neben der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung auch externe Berater und sonstige Dienstleister zur Erfüllung von Verwaltungsaufgabe auf Bundesstufe. Auslagerungen, um die Verwaltungsbremse zu umgehen, sind nicht möglich.

… nimmt Rücksicht auf den ETH-Bereich als Erfolgsfaktor für die Schweiz.

Die Verwaltungsbremse stellt mit einer Ausnahme für den ETH-Bereich sicher, dass just jener Teil nicht betroffen ist, der einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Schweiz bildet.

… garantiert genügend Flexibilität.

Die Verwaltungsbremse enthält mit einem ausgeklügelten Mechanismus genügend Flexibilität, sodass der Gesetzgeber innerhalb der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung priorisieren kann, wenn er Bereiche aus- oder abbauen will. Klar ist: Das bisherige übermässige Wachstum wird gebremst und ist nicht mehr möglich.

Die Initiative der Jungfreisinnigen zielt ferner auf die gesamten Personalausgaben, jedoch nicht direkt auf die individuellen Löhne der Bundesangestellten. So ist sichergestellt, dass Spezialisten auch in Zukunft zu konkurrenzfähigen Konditionen beim Bund beschäftigt werden können. Will der Bund Stellen schaffen oder überproportional die Löhne erhöhen, müsste er das an der jeweils anderen Stelle kompensieren.

… einthält eine Ausnahmeklausel für Notlagen.

Die Verwaltungsbremse beinhaltet eine Ausnahmeklausel für Notlagen, mit der das Parlament mit absolutem Mehr beschliessen kann, in den dafür vorgesehenen Fällen die Verwaltungsbremse auszusetzen.

Das bewirkt die Verwaltungsbremse

Kein übermässiges Stellen- und Lohnwachstum der Bundesverwaltung

In den vergangenen Jahren sind die Personalausgaben des Bundes übermässig stark gewachsen. Hätte man die Verwaltungsbremse bereits 2010 eingeführt, wären die Personalausgaben der zentralen Bundesverwaltung anstatt um 32% nur um maximal 16% gewachsen. Die unsägliche übermässige Belastung der privaten Arbeitgeber mit Ressourcen und Löhnen durch den Bund muss abgebaut werden.

Weniger Bürokratie für alle

Im Vergleich zu den Kantonen und Gemeinden fokussieren sich Bundesbeamte überdurchschnittlich auf Regulierungen und die entsprechenden bürokratischen Kontrollen. Durch die Begrenzung der Personalausgaben stehen dem Bundesstaat nicht länger unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung, um zu regulieren und die Bevölkerung mit Bürokratie zu torpedieren. Politik und Verwaltung müssen sich mit der Verwaltungsbremse auf die wichtigen Kernaufgaben fokussieren und unnötige Bürokratie abbauen.

Endlich Effizienzdruck in der nationalen Verwaltung

Durch Kostendruck und Begrenzung der Ressourcen wird der Bundesstaat zu Verwaltungseffizienz und Priorisierung gezwungen. Gewisse alte, eingerostete Organisationen innerhalb der Bundesverwaltung können durch einen solchen Anstoss aufgebrochen und modernisiert werden.

Unfaire Konkurrenzierung der privaten Wirtschaft stoppen

Langfristig sollen die Bundeslöhne auf das Normalniveau zurückgeführt werden und weniger neue Fachkräfte vom Bund angestellt werden, wodurch diese stattdessen wertschöpfend in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können. Dies hilft, den Fachkräftemangel zu lindern, und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben an ihrem Kongress am 20. September 2025 beschlossen, die hier dargestellte Verwaltungsbremse als nationale Volksinitiative zu lancieren. Die Unterschriftensammlung wird Anfang 2026 starten.

Jetzt Unterschrift reservieren!

Schon jetzt kannst du aktiv werden: Reserviere deine Unterschrift, damit dir nach dem offiziellen Start ein Unterschriftenbogen postalisch zugestellt wird. Setze dich zusammen mit uns gegen ungesundes  Verwaltungswachstum ein – wir zählen auf dich!


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