Positionspapier

Asylpolitik

Auslagern statt überfordern: Das Asylsystem entlasten

Europa ist seit Jahren mit einem chronisch überlasteten Asylsystem konfrontiert. Eine Vielzahl Asylsuchender stellt ihr Gesuch erst nach einer irregulären Einreise. Damit belohnt das heutige System nicht die Bedürftigsten, sondern jene, die sich eine gefährliche und oft lebensbedrohliche Reise leisten können. Schleusernetzwerke profitieren, während Tausende im Mittelmeer ihr Leben riskieren. Die Folge ist ein dauerhaft überfordertes System mit überfüllten Unterkünften, langen Verfahren und steigenden Kosten. Anstatt Ordnung zu schaffen und echte Schutzbedürftige zu priorisieren, verwaltet Europa Chaos. Auch die Schweiz ist Teil dieses ineffizienten Systems mit erheblichen Belastungen für Kantone und Gemeinden.

Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn künftig ein Teil der Asylverfahren ausserhalb Europas abgewickelt werden kann. Wer Anspruch auf Schutz hat, soll diesen rasch erhalten. Wer keinen Anspruch hat, soll gar nicht erst nach Europa kommen. Ein solches System würde illegale Migration reduzieren, Schleusernetzwerke austrocknen und die Asylverfahren beschleunigen. Dafür sind Partnerschaften mit sicheren Drittstaaten zu prüfen oder, wo rechtlich möglich – Modelle von Aufnahme- und Entscheidungszentren in Drittstaaten oder auf Inseln. Ebenso ist zu prüfen, ob abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden können, in sichere Drittstaaten überstellt werden könnten. Selbstredend muss bei den zu prüfen-den Modellen zu jeder Zeit sichergestellt werden können, dass die schweizerischen bzw. europäischen Asylstandards auch im Ausland eingehalten werden.

Wer Hilfe sucht, bekommt sie. Wer täuscht, fliegt raus

Seit der Reform des Asylsystems im Jahr 2019 zeigt sich eine zunehmende Fehlbeanspruchung der Bundesasylzentren. Immer häufiger suchen Personen Aufnahme, die nicht aus asylrelevanten Gründen in die Schweiz kommen, sondern aufgrund sozialer oder gesundheitlicher Probleme. Das geltende Recht sieht jedoch kein vorgelagertes Prüfverfahren vor, um solche Fälle rechtzeitig zu erkennen. Der Nichteintretenstatbestand greift erst am Ende des ordentlichen Asylverfahrens, was zu unnötiger Systembelastungen und Kosten führt.

Die Jungfreisinnigen fordern deshalb die Einführung eines vorgelagerten Screening-Verfahrens. Dieses soll sicherstellen, dass Personen ohne asylrechtlichen Schutzgrund bereits vor der formellen Registrierung erkannt und den zuständigen Stellen zugewiesen werden bzw. mittels entsprechender Rückführungsabkommen direkt in das jeweilige Herkunftsland abgeschoben werden können. Dadurch kann sich das Asylsystem wieder auf seinen eigentlichen Zweck konzentrieren: den Schutz jener, die tatsächlich politisch verfolgt oder ernsthaft gefährdet sind. Ein solches Verfahren stärkt die Effizienz und Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems. Es entspricht zudem den Entwicklungen auf europäischer Ebene im Rahmen der neuen EU-Screening-Verordnung. Die Schweiz soll hier mit gutem Beispiel vorangehen und ein Asylsystem schaffen, das Schutz gewährt, wo er gerechtfertigt ist, und Fehlanreize konsequent beseitigt.

Kein Asyl-Wunschkonzert: Sekundärwanderung stoppen

Zunehmend stellen Personen Asylgesuche in der Schweiz, die zwar aus Verfolgerstaaten stammen, also aus Staaten, in denen ihnen politische Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, jedoch bereits in sicheren Drittstaaten Schutz gefunden haben. Nach geltendem Recht erhalten viele von ihnen trotzdem Asyl oder werden vorläufig aufgenommen, da eine Rückführung in den letzten Aufenthaltsstaat rechtlich kaum möglich ist. Diese Praxis widerspricht dem Grundgedanken des Asylrechts: Schutz soll nur dort gewährt werden, wo er tatsächlich benötigt wird.

Die Jungfreisinnigen fordern, dass Aufenthalte in sicheren Drittstaaten künftig Konsequenzen haben. Wer bereits in einem anderen Land Schutz gefunden hat, darf nicht denselben Status in der Schweiz erhalten wie eine Person, die unmittelbar aus einem Krisengebiet flieht. Eine entsprechende Differenzierung im Aufenthaltsrecht würde den Missbrauch des Asylsystems eindämmen, die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpraxis stärken und den Schutz wirklich Verfolgter sichern. Die Schweiz muss klar signalisieren: Asyl ist kein globales Wahlrecht auf den attraktivsten Schutzstaat, sondern ein Rechtsanspruch auf Sicherheit.

Dublin-System durchsetzen: Rückführungen forcieren

Das Dublin-System ist klar: Zuständig für Asylsuchende ist jener Staat, in dem die erste Einreise in den Schengenraum erfolgt. Dennoch werden in der Schweiz weiterhin unzählige Asylgesuche von Personen behandelt, die längst in einem anderen europäischen Staat registriert sind.

Wo Rückführungen blockiert werden, sind diplomatische und wo möglich finanzielle Hebel (z.B. Aussetzung oder Reduktion von Hilfsgeldern) einzusetzen. Denn ein System, das auf gemeinsame Regeln baut, verliert seine Legitimität, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Jungfreisinnigen fordern, dass der Bundesrat gegenüber europäischen Partnerstaaten endlich mehr Druck ausübt und die konsequente Rückführung nach den Dublin-Verträgen sicherstellt. Die Schweiz darf sich nicht länger mit symbolischer Kooperation zufriedengeben.

Kein Steuerfranken für Rückführungsverweigerer-Staaten

Die Schweiz ist auf die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten angewiesen, um abgelehnte Asylsuchende konsequent zurückführen zu können. Doch noch immer weigern sich zahlreiche Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen oder die dafür notwendigen Dokumente auszustellen. Dieses Verhalten untergräbt die Glaubwürdigkeit des Asylsystems.

Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern deshalb eine klare Konditionalität: Wer nicht kooperiert, soll nicht von Schweizer Hilfsgeldern profitieren oder anderweitig zwischenstaatlich sanktioniert werden (z. B. in der Visa- oder Handelspolitik). Staaten, die Rückführungen behindern, sollen sanktioniert werden, bis sie ihren völkerrechtlichen Pflichten nachkommen.

«Vorläufige Aufnahme» reformieren: Klarheit statt Flickwerk

Die heutige Regelung der vorläufigen Aufnahme ist widersprüchlich und überholt. Obwohl der Status formal für Personen mit abgelehntem Asylgesuch vorgesehen ist, verbleibt ein grosser Teil über Jahre in der Schweiz. Damit wird aus einer eigentlich befristeten Massnahme faktisch ein Ersatzasyl. Zugleich geniessen vorläufig Aufgenommene beispielsweise einen privilegierten Zugang zum Arbeitsmarkt und erhalten Integrationsleistungen, die jenen von anerkannten Flüchtlingen nahekommen. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit des Asylsystems.

Die Jungfreisinnigen fordern eine grundlegende Reform der vorläufigen Aufnahme. Der Status soll wieder auf seinen ursprünglichen Zweck reduziert werden: den befristeten Schutz von Personen, die vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen. Humanitäre oder medizinische Härtefälle müssen gesondert geregelt werden, dürfen aber nicht mehr über die Vorläufige Aufnahme abgewickelt werden. Zugleich sind die Kriterien für die vorläufige Aufnahme regelmässig zu überprüfen, damit der Status nicht erneut zur dauerhaften Aufenthaltslösung wird.

Keine Bundesgelder für Rechtsbruch: Wer nicht ausschafft, muss zahlen

Ein glaubwürdiges Asylsystem steht und fällt mit seiner Durchsetzung. Während einige Kantone Rückführungen konsequent vollziehen, verweigern andere faktisch den Vollzug. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Jungfreisinnigen fordern, dass Kantone, die Bundesrecht nicht umsetzen, finanzielle Nachteile erfahren. Asyl- und Integrationszahlungen des Bundes wie Globalpauschalen oder Abgeltungen für Unterbringung sind an klare Vollzugs- und Kooperationsindikatoren zu binden. Fehlender Vollzugswille muss für die Kantone spürbare Konsequenzen haben. Ferner unterstützen die Jungfreisinnigen die Forderung nach einer nationalen Rangliste der Kantone im Bereich der Rückführungen. Eine solche Rangliste schafft Transparenz und erhöht den Druck auf säumige Kantone. Wenn ein Kanton nicht handelt, gehört öffentlich konfrontiert.

Gewalttätige Asylanten in Spezialeinrichtungen abschirmen

Seit Jahren dasselbe Muster: Eine kleine Minderheit von renitenten oder kriminellen Asylsuchenden belastet die Bevölkerung in der Umgebung von Asylzentren. Der immergleiche Personenkreis torpediert mit Einbrüchen, Diebstählen, Gewaltdelikten oder nächtlichen Ruhestörungen die öffentliche Ordnung.

Die Jungfreisinnigen fordern deshalb die Wiedereinführung (bzw. Beibehaltung) des Konzepts der besonderen Asylzentren (BesoZ). Diese spezialisierten Einrichtungen sollen renitente, gewalttätige oder wiederholt auffällige Asylsuchende von den regulären Bundesasylzentren trennen. Spezielle Zentren ermöglichen es, schwierige Fälle konzentriert zu betreuen, engmaschiger zu überwachen und den Vollzug gegenüber Personen mit wiederholten Regelverstössen konsequenter durchzusetzen.

Doch auch im Umfeld von «normalen» Bundesasylzentren muss die öffentliche Sicherheit konsequent gewährleistet sein. Wegweisungen bei spätabendlichen Ansammlungen alkoholisierter oder aggressiver Personen sind ohne Verzögerung durchzusetzen; ein funktionierender Rechtsstaat zeigt sich im Vollzug. Private Sicherheitsdienste sollen unter Auflagen gezielt eingesetzt werden, um die Polizei in der Überwachung und Absicherung der Zentren verstärkt zu unterstützen und die Sicherheit in den betroffenen Gemeinden zu gewährleisten.

Kein Cash für Missbrauch: Zahlkarte statt Bares

Das aktuelle System der Bargeldauszahlungen an Asylsuchende ist anfällig für Miss-brauch. Geldleistungen können ins Ausland überwiesen oder ausserhalb des vorgesehenen Zwecks verwendet werden, was das Vertrauen in die Integrität des Asylsystems untergräbt.

Die Jungfreisinnigen fordern deshalb die Einführung von Bezahlkarten durch die Kantone. Diese Lösung ersetzt Bargeld durch ein digitales, zweckgebundenes Guthaben, das ausschliesslich für den täglichen Bedarf genutzt werden kann. Eine solche Bezahlkarte schafft Transparenz, senkt Verwaltungskosten und verhindert missbräuchliche Geldflüsse. Sie stellt sicher, dass staatliche Unterstützung tatsächlich der Grundversorgung dient.

Mehr Integration für jene, die bleiben

Integration darf kein Selbstzweck sein. Sie lohnt sich nur dort, wo eine dauerhafte Anwesenheit realistisch ist. Die Schweiz erfüllt ihre humanitäre Pflicht, Schutz zu gewähren, zugleich muss sie ihre Mittel verantwortungsvoll einsetzen.

Die Jungfreisinnigen fordern: Volle Integrationsleistungen nur für Personen mit dauerhaftem Schutzstatus (B). Wer nur vorübergehend Schutz erhält (Status F), darf nicht dieselben Privilegien beanspruchen wie anerkannte Flüchtlinge. Wenn temporär Auf-genommene langfristige Leistungen erwarten, entstehen falsche Anreize und die Integrationspolitik verliert ihre Glaubwürdigkeit.

Für Personen mit dauerhaftem Schutzstatus sollen zudem gezielte Anreize geschaffen beziehungsweise verstärkt werden, damit sie sich möglichst aktiv integrieren. Dazu gehören beispielsweise die Kopplung von Leistungen an die Teilnahme an Integrationskursen, verbindliche Sprachlernziele, nachweisbare Bemühungen um Erwerbstätigkeit sowie die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und lokalen Leben. Nur so gelingt eine Integration, die sowohl den Betroffenen als auch der Schweiz langfristig nützt.

Unsere Forderungen

• «Asyl-Inseln» als Lösung für ein überfordertes System
• Vorgelagerte Screenings, um unbegründete Asylgesuche früh zu stoppen
• Klare Konsequenzen für Sekundärwanderung aus sicheren Drittstaaten
• Forcierung des Dublin-Systems durch den Bundesrat
• Kein Steuerfranken für Rückführungsverweigerer-Staaten
• Beschränkung der vorläufigen Aufnahme auf echte Kriegsflüchtlinge
• Keine Bundesgelder für Rechtsbruch: Wer nicht ausschafft, muss zahlen
• Kriminelle Asylanten in Spezialeinrichtungen abschirmen
• Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge
• Mehr Integration für jene, die bleiben