Positionspapier

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge stellt seit Jahren eine der grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung dar. Und das zu Recht. Die Finanzierung und die langfristige Sicherung sind aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung nicht gewährleistet. Wenn die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) in den nächsten Jahren nicht strukturell und nachhaltig reformiert wird, steht die AHV vor dem Konkurs. Für die berufliche Vorsorge (BVG) sieht die Zukunft genauso düster aus. Die Pensionskassen haben aufgrund der hohen Umwandlungssätze Probleme mit der Finanzierung der Rentenauszahlungen. Statt die Altersvorsorge endlich strukturell und nachhaltig zu reformieren, betreibt Bundesbern «Pflästerlipolitik» und schiebt die heutigen Probleme der nächsten Generation ab. Berappen müssen dies die Jungen – der Generationenvertrag wird arg strapaziert. Ebenso muss die dritte Säule dringend flexibilisiert werden. Sie ist die einzige Säule, die eigenverantwortliches Sparen zulässt. Die Jungfreisinnigen schlagen deshalb folgende Massnahmen vor, die sowohl die die drei Säulen wieder fit für die Zukunft machen und deren Finanzierung nachhaltig sichern.

Erste Säule: AHV

Die AHV muss dringend strukturell und langfristig reformiert werden. Dafür soll das Rentenalter für beide Geschlechter mindestens 66 Jahre betragen. Zudem soll die Rentenaltererhöhung an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies wird auch von der Jungfreisinnigen Renteninitiative (eingereicht 2021) gefordert.Für jedes weitere Jahr Lebenserwartung verzögert sich die Pension um zehn Monate. Sinkt die Lebenserwartung, sinkt auch das Rentenalter. Neben den Lohnbeiträgen finanziert sich die AHV heute über weitere Quellen. Es sind dies Gelder des Bundes, der Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe. Ziel wäre, dass sich die Finanzierung der AHV langfristig nur über Lohnbeiträge gesichert werde

Zweite Säule: BVG

Die zweite Säule wird durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Wegen der gesetzlichen Vorgabe des Mindestumwandlungssatzes (Festlegung von verschiedenen technischen Parametern im Gesetz durch Bundesbern, anstatt durch Pensionskassen-Experten) fand und findet eine enorme ungewollte Umverteilung statt. Die aktiv Versicherten (Aktiven) erhalten nicht die Zinsgutschrift, auf welche sie effektiv Anspruch hätten. Nein, ein Teil davon wird verwendet, um die zu hohen Rentenleistungen der passiv Versicherten (Passiven) finanzieren zu können. Durch die altersabhängigen Gutschriftensätze werden ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Zu bemängeln ist zuvorderst aber die systemwidrige Umverteilung: Durch die zu hohen Umwandlungs- und Mindestzinssätze wird mehr Geld der Aktiven an die Passiven ausbezahlt, als reinkommt. Folgende Punkte müssen bei einer BVG-Reform aus Sicht der Jungfreisinnigen beachtet werden:

  • Entpolitisierung des Umwandlungs- und Mindestzinssatzes: Heute kann die Politik den Umwandlungs- und Mindestzinssatz festlegen. Das ist falsch, denn beide Werte hängen von externen Faktoren wie der Lebenserwartung nach der Pensionierung und der Rendite am Kapitalmarkt ab.
  • Abschaffung des Koordinationsabzugs: Der Koordinationsabzug ist abzuschaffen. Frauen, junge Arbeitnehmer und Teilzeitarbeiter können so auf kleineren Einkommen Sparkapital anhäufen.
  • Halbierung der Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle soll halbiert werden. Sie ist zu hoch angesetzt, sodass Arbeitnehmer mit tiefen Löhnen nicht BVG-pflichtig versichert werden können.
  • Keine Altersdiskriminierung: Die Jungfreisinnigen fordern für die Altersgutschriften einen Einheitssatz.Heute sind ältere Arbeitnehmer für Arbeitgeber teurer als junge Arbeitnehmer. Dies kann dazu führen, dass Arbeitgeber jüngere Arbeitnehmer bevorzugen und ältere Arbeitnehmer entlassen. Des Weiteren soll Alterssparen bereits mit 20 Jahren starten.
  • Lockerung der Anlagevorschriften: Eine höhere Gewichtung (über 70 Prozent) ausländischer Anlagen macht aus Diversifikationsgründen Sinn. Die Vorschriften bezüglich der Anlagemöglichkeiten sind zu streng und zu lockern.

Dritte Säule: persönliche Vorsorge

Die 3. Säule (bestehend aus der Säule 3a sowie der Säule 3b) ist eine freiwillige Ergänzung zu den Leistungen aus der AHV sowie der beruflichen Vorsorge. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine zusätzliche private Vorsorge auf der Basis der dritten Säule. 3. Säule besteht aus der gebundenen Vorsorge 3a sowie aus der freien Vorsorge 3b. Beiträge an die gebundene Vorsorge 3a sind steuerbegünstigt und können bis zu einem jährlich bestimmten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Folgende Punkte müssen bei einer BVG-Reform aus Sicht der Jungfreisinnigen beachtet werden:

  • Mehr Sparen, weniger Steuern: Die steuerbegünstigten Sparbeiträge, die jährlich eingezahlt werden können, müssen erhöht werden.
  • Nachzahlungen ermöglichen: Da oft moniert wird, dass die private Vorsorge nur für sehr wohlhabende Menschen von Vorteil ist, soll es zukünftig möglich sein, Nachzahlungen in die dritte Säule tätigen zu können. So wird garantiert, dass jeder die Chance hat, zu einem späteren Zeitpunkt im Leben mit potenziell höherem Einkommen dennoch ein drittes Sparpolster anzulegen.
  • Mutterschaftspause: Einzahlungen in die dritte Säule sollen während der Mutterschaftspause ermöglicht werden.

Unsere Forderungen

Erste Säule – AHV

  • Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung;
  • Rentenalter 66 für beide Geschlechter;
  • auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge ist zu verzichten;
  • keine Erhöhung der AHV-Rente, insbesondere keine Sonder-Teuerungsausgleiche.
  • Keine Sanierung über Gewinne der Schweizerischen Nationalbank,
  • Kein AHV-Ausbau.

Zweite Säule – BVG

  • Die Kompetenz zur Festlegung des Umwandlungssatzes und des Zinssatzes für die Altersguthaben entpolitisieren;
  • Nivellierung der Altersgutschriften;
  • Abschaffung Koordinationsabzug;
  • Halbierung der Eintrittsschwelle;
  • Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen;
  • Sparmöglichkeit bereits ab 20 Jahren.
  • Beteiligung der Passiven (Rentner) an einer Sanierung, die sie durch zu hohe Renten und zu tiefes Kapital mitverursacht haben.
  • Freie BVG-Wahl: Heute sind Arbeitnehmende jeweils durch den Arbeitgeber BVGVersichert. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird auch die BVG-Versicherung gewechselt. Neu sollen Arbeitnehmer mehr Freiheiten erhalten und nicht mehr gezwungen werden, in die Versicherung des Arbeitgebers einzutreten.
  • Es darf keine Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern erfolgen, das Kapitaldeckungsverfahren ist konsequent einzuhalten.

Dritte Säule – private Vorsorge

  • Höhere Einzahlungen in Säule 3a ermöglichen;
  • Nachzahlungen in die Säule 3a ermöglichen;
  • Einzahlungen während Mutterschaftspause ermöglichen.