Presse
Medienmitteilung 25.10.2017

Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard

Im Rahmen der Revision der Führerausweisvorschriften nehmen wir gerne die Möglichkeit wahr, Ihnen im Folgenden unsere Position kurz zu präsentieren.

Die Jungfreisinnigen Schweiz sind überzeugt, dass die Zwei-Phasen-Ausbildung für Neulenker revidiert werden muss. Die hohen Kursgebühren treffen uns Junge besonders hart. Die Kurse bestrafen pauschal alle Neulenker. Das fehlerhafte Verhalten einzelner Neulenker darf nicht dazu führen, dass alle als potenziell gefährlich eingestuft und dementsprechend kriminalisiert werden. Darum fordern die Jungfreisinnigen, dass nur jene zur Kasse gebeten werden, welche sich widerrechtlich verhalten.

Aus diesem Grund haben die Jungfreisinnigen in Zusammenarbeit mit der FDP die Motion 12.3421 lanciert, welche verlangt, dass die obligatorischen Weiterbildungskurse nur für diejenigen Neulenker obligatorisch sind, die in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben. Die Jungfreisinnigen Schweiz begrüssen jedoch die Stossrichtung der Verordnungsrevision. Insbesondere die Zielsetzung, die eine Entschlackung und Optimierung der Ausbildung der zukünftigen Fahrzeugführer bezweckt, ist uns ein wichtiges Anliegen.

Der Fokus der Revision liegt zwar auf der Führerausbildung Kategorie B, wir regen jedoch an, die ARV 2 und auch die VZV zu revidieren. Die bestehenden Anforderungen für professionellen Personentransport sind nicht mehr zeitgemäss. Die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121 respektive neu Kategorie P) wird leider erschwert.

Vereinfachung zur Erlangung der Kategorie P

Der Art. 70 neuen PZV schreibt vor, dass Fahrer der Kategorien D, D1, C, C2, C1 und P eine Zusatztheorieprüfung ablegen müssen. Jedoch erlaubt die Kategorie P nicht das Führen einer neuen Fahrzeugkategorie, dies im Gegensatz zu den weiteren in Art. 70 aufgeführten Kategorien. Aus unserer Sicht hat der Kandidat diese Handlungskompetenzen bereits mit Ablegen der Prüfung zur Kategorie B bewiesen. Entsprechend fordern wir, auf eine zusätzliche praktische Prüfung zu verzichten. Absatz 4 bezüglich der praktischen Prüfung ist somit zu streichen.

Berufsmässige Fahrer müssen ihr Wissen zur ARV 2 in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Die bestehenden detaillierten Ruhezeitenregelungen sind jedoch wenig praktikabel. Eine Vereinfachung der Ruhezeitenregelung wäre deshalb opportun. Damit würde der Marktzugang vereinfacht und die angesprochene Zusatztheorieprüfung ohne reelle Ausbildungslücken ersetzbar. Darüber hinaus kennt die Schweiz im Gegensatz zu unseren Nachbaren ein Fahrtschreiberobligatorium. Gerade hier erlegt die bestehende Ruhezeitenregelung dem Chauffeur eine substanzielle finanzielle Last auf. Eine Vereinfachung der Ruhezeitenregelung gemäss den vorherigen Ausführungen hilft schlussendlich dem Fahrer, seine Arbeitszeit nicht mit dem Ausfüllen von Dokumenten ohne reellen Nutzen zu verbringen.

Anwärter für den berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B müssen einen zusätzlichen medizinischen Check durchlaufen. Das Ablegen der Prüfung zur Kategorie B beweist jedoch bereits, dass sie körperlich zur Erbringung der Prüfungsleistung fähig sind. Im Gegensatz zu den Kategorien C und D ist es für die Jungfreisinnigen Schweiz unverständlich, warum für die Kategorie P ein zusätzlicher Check nötig ist.

Art. 33 Abs. 2 lit a. der VTS bestimmt, dass Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport jedes Jahr nachgeprüft werden müssen. Hingegen müssen Personenwagen der Kategorie B erst nach fünf Jahren nachgeprüft werden und anschliessend nach drei, respektive nach zwei Jahren. Der Nutzen jährlicher Nachprüfungen an die Strassensicherheit ist minimal. Entsprechend soll der normale Nachprüfungszyklus für die technische Einsatzbereitschaft eines Personenwagens der Kategorie B auch auf die Kategorie P ausgeweitet werden.

Im Endeffekt soll für jegliche Verwendung von Personenwagen (Fahrzeuge der Kategorie B) ein einziger Führerausweis genügen, so wie das unser Nationalrat Philippe Nantermod in seiner Motion 17.3924 bereits gefordert hat.

Zulassung Lernfahrausweis

Dass das Zulassungsverfahren für den Führerausweis so weit wie möglich elektronisch erfolgen soll, ist ein erster Schritt hin zu einer Vereinfachung. Die Jungfreisinnigen Schweiz wollen aber dort nicht Halt machen, sondern fordern, dass der ganze Prozess inklusive der Anmeldung online erledigt werden kann. Die formelle Identifikation der Person muss mit der Einführung einer eID ebenfalls elektronisch möglich sein. Dies und damit einhergehend die Abschaffung von Gültigkeitsfristen für den Lernfahrausweis reduzierenden Kontrollaufwand in den Kantonen massiv.

Die Jungfreisinnigen Schweiz unterstützen, dass der Lernfahrausweis für die Kategorie B bereits ab 17 Jahren nach dem absolvierten Verkehrskundeunterricht und der bestandenen Theorieprüfung beantragt werden kann. Die Beibehaltung des Verkehrskundeunterrichts wird als überflüssig angesehen. Die Theorieprüfung reicht unseres Erachtens aus. Zudem lehnen wir es ab, dass noch immer an der einjährigen Frist des Lernfahrausweises festgehalten wird. Einzig das Erlangen einer Fahrtüchtigkeit soll für das Absolvieren der praktischen Fahrprüfung entscheidend sein und nicht eine vorgeschlagene Ausbildungsdauer.

Praktische Ausbildung & Führerprüfung

Gemäss der Zielsetzung im Verkehrskundeunterricht soll sich auch die praktische Fahrausbildung am Erwerb der notwendigen Handlungskompetenzen orientieren. Entsprechend ist es begrüssenswert, dass die Lerninhalte Fahrzeug, Fahrtechnik und Umwelt nicht mehr im theoretischen, sondern im praktischen Teil unterrichtet werden. Uns bleibt hingegen unklar, warum ein neues Ausbildungsheft für die praktische Ausbildung eingeführt wird. Der Erläuterungsbericht ist vage in seinen Ausführungen zur konkreten Ausgestaltung und v.a. bzgl. der Kosten dieser Unterstützungsmassnahmen.

Weiterausbildungskurse (zweite Ausbildungsphase)

Die Reduktion der Weiterbildung auf einen Tag und mit Ausführung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalt des Führerausweises ist prinzipiell zu unterstützen. Jedoch halten die Jungfreisinnigen Schweiz an ihrer Forderung fest, dass die Weiterausbildungskurse nur für diejenigen Neulenker verpflichtend sein sollen, die in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben. In den ersten Monaten nach Erhalt des Führerausweises sinken die Unfallzahlen von Neulenkern erwiesenermassen deutlich. Deshalb sollte, anstatt die Neulenker unter Generalverdacht zu stellen, der Wiederholungskurs nach einer Verkehrsverletzung als Korrektur genutzt werden, um Bildungslücken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Überlegungen.