Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf «Ehe für alle» der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Die Annahme des Partnerschaftsgesetzes 2005 war ein erster Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bis heute bleibt ihnen jedoch die Ehe verwehrt. Unsere Gesellschaft entwickelt sich laufend weiter. Das Gros der Schweizer Bevölkerung steht einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offen gegenüber. Diesem Wandel gilt es Rechnung zu tragen. Die bestehende Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren auf Gesetzesebene muss unbedingt angepasst werden. Zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe bestehen gewichtige Differenzen: So gibt es Unterschiede beim Erwerb des Bürgerrechts, im Sozialversicherungsrecht oder beim Zugang zur Samenspende, um einige Beispiele aufzuführen. Diese Ungleichbehandlung basiert nicht auf sachlichen Gründen, sondern lediglich auf einem traditionellen Verständnis von Ehe und Familie. Der Vergleich mit anderen Ländern sowie verschiedene Umfragen in der Bevölkerung zeigen deutlich, dass eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mehr zeitgemäss ist.
Kern des Liberalismus ist die Überzeugung, dass alle Menschen ihr Leben so gestalten können, wie sie es für richtig halten, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere. Dies gilt auch und insbesondere für das Privatleben. Eine konservative Auslegung der Ehe mit einer Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren widerspricht dieser Überzeugung diametral. Eine gleichgestellte Ehe ohne Ungleichbehandlung wird nur durch den Vorentwurf mit der Variante „Zugang zur Samenspende“ erreicht.
Für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch ist die heutige Situation höchst unbefriedigend: Es gibt für sie keine Möglichkeit, legal ein gemeinsames Kind auf die Welt zu bringen. Mit der Öffnung der Ehe muss deshalb der Zugang zur Samenspende auch für verheiratete Frauenpaare ermöglicht werden, so wie er für verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare seit vielen Jahren gewährleistet ist. Durch die vorgeschlagene Variante im Vorentwurf wird zudem die originäre Elternschaft ermöglicht, was im Sinne des Kindeswohls zentral ist. Dadurch hat ein gemeinsames Kind eines Frauenpaares ab Geburt zwei rechtliche Elternteile und auf den zeitintensiven und teuren Umweg über die Stiefkindadoption kann verzichtet werden.
Wir unterstützen den Gesetzesvorentwurf mit dem Zugang zur Samenspende, weil dieser keine weiteren Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zulässt und entsprechend auch den Zugang zum Adoptionsverfahren gewährleistet. Zudem begrüssen wir aus Gründen der Einfachheit die Umsetzung auf Gesetzesebene und das einfache Verfahren zur Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe.
Vernehmlassungsantwort – Ehe Für Alle – Jungfreisinnige Schweiz (PDF)