Presse
Medienmitteilung 27.08.2013

Schluss mit der Schröpfung und Schikanierung von Neulenkern durch den Bund

Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird nicht müde, den Neulenkern unter dem Deckmantel der Sicherheit möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Nun sollen die Lernfahrenden mindestens ein Jahr üben und Begleitpersonen einen obligatorischen Kurs besuchen.

In den vergangenen Jahren wurden nebst einer dreijährigen Probezeit auch die obligatorischen Wiederholungskurse für Neulenker eingeführt. Diese haben den Führerschein um mehrere hundert Franken verteuert, wobei keine signifikante Verbesserung des Fahrverhaltens festgestellt werden konnte. Das kommt daher, dass die Mehrheit der Neulenker – früher wie heute – anständig fährt und in den Kursen somit nichts Neues lernt. Handkehrum lassen sich die Raser nicht durch einen Kurs erziehen.

Offenbar ist mittlerweile auch das Astra zur Einsicht gekommen, dass obige Massnahmen nutzlos sind und will darum Neue einführen – notabene ohne an den Alten zu rütteln. Gemäss dem Massnahmenpaket „Opera-3“ des Bundes dürfte neu ein Lernfahrausweis bereits ab 16 Jahren bezogen werden. Das ist die einzige Lockerung des Gesetzes und es muss angemerkt werden, dass die Prüfung weiterhin erst ab 18 Jahren abgelegt werden kann, sodass die jugendlichen Fahrer defakto nicht früher als heute selbständig Auto fahren dürfen.

Demgegenüber stehen stossende Verschärfungen. Jeder Neulenker muss fortan zuerst ein Jahr lang mit dem Lernfahrausweis üben, bevor er zur Prüfung zugelassen wird. Diese Regel ist realitätsfern. Individuelle Fähigkeiten und Vorkenntnisse (Motorrad, Roller, Traktor), die die Anzahl nötiger Fahrstunden markant beeinflussen, werden schlicht missachtet. Zudem ist ein Jahr viel zu hoch angesetzt, denn die Mehrheit der Fahrzeuglenker kann den Führerschein binnen weniger Wochen erlangen. Kein Fahrschüler wird letztlich ein Jahr lang üben. Es wird vielmehr dazu führen, dass anfangs aus
Begeisterung viel geübt wird, dann aber die Fahrpraxis während Monaten abnimmt. Deshalb ist das heutige Modell sinnvoller, wonach der Fahrschüler in Absprache mit dem Fahrlehrer den Prüfungstermin selber bestimmt.

Eine weitere Verschärfung betrifft das Üben mit Begleitpersonen, die neu mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Es ist schleierhaft, woher das Astra die Erkenntnis nimmt, unter Dreissigjährige seien ungeeignete Beifahrer. Ein Schelm wer vermutet, dass das Astra damit die Fahrlehrer-Lobby gelinde stimmen will, weil dadurch nicht mehr mit Kollegen geübt werden kann, was in mehr Fahrstunden resultiert. Weiter müsste die Begleitperson (meist ein Familienmitglied oder ein Freund des Lernfahrenden) über eine Bewilligung verfügen, die wiederum durch einen Kurs erworben wird. Das erinnert an den Vorschlag des Bundesrates aus dem Jahr 2009, als er eine Bewilligung zum Kinderhüten einführen wollte. Dies ist schlicht eine Schröpfung des Bürgers und kann nicht einmal unter dem Deckmantel „Sicherheit“ glaubhaft verkauft werden. Die Probleme im Strassenverkehr gehen nicht von Eltern aus, die mit ihren Kindern auf einem Industrieparkplatz seitwärts Einparkieren üben. Dafür braucht der Beifahrer auch keinen speziellen Kurs sondern nur Zeit und Geduld.

Statt weiterhin alle Neulenker unter Generalverdacht und Sippenhaft zu stellen und immer neue Massnahmen an den Haaren herbeizuziehen, sollte der Bund punktuell gegen die Gefahrenherde vorgehen. Autofahren ist letztlich keine Wissenschaft und es braucht dazu keine jahrelange Ausbildung mit immer neuen Kursen. Sinnvoller sind harte Strafen für Raser und betrunkene Fahrer unabhängig des Alters. Zusätzlich kann die Sicherheit durch den notwendigen Ausbau der Kapazität auf der Strasse erhöht werden. Die Jungfreisinnigen lehnen daher die Vorschläge des Bundes zu Lasten der Neulenker ab und beobachten die weitere Entwicklung.