Poker ausserhalb von Casinos zulassen.
Die Jungfreisinnigen haben heute Mittwoch, 20. August 2014, ihre Vernehmlassungsantwort zur Legalisierung von privaten Pokerturnieren eingereicht.
Aus Sicht der Jungfreisinnigen ist es zudem unumgänglich, das Pokerspiel und somit auch die Pokerturniere als quantitative Geschicklichkeitsspiele definiert werden. Der Ausgang eines Spiels ist im Wesentlichen nicht dem Zufall überlassen, sondern folgt mathematischen Grundlagen gepaart mit spielerischem Geschick ähnlich wie beim Jassen. Pokerspiele sollen deshalb legalisiert werden. Für Pokerturniere soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf ermöglicht wird, ohne in Casinos um viel Geld spielen zu müssen. Auch Onlinepoker soll nicht in die Hände von Casinoverbände fallen, um ein Monopol zu verhindern. Die Jungfreisinnigen setzen sich für eine Legalisierung des Pokerspiels ein und haben zu diesem Zweck beim Bundesamt für Justiz eine Vernehmlassungsantwort deponiert.
Das Pokerspiel unterscheidet sich von den in konzessionierten Casinos angeboten Spielen im Wesentlichen dadurch, dass die Spieler gegeneinander und nicht gegen die Bank (Casino) spielen. Es wird eine Gebühr für das Spiel entrichtet, aber es existiert kein Bankenvorteil. Das bedeutet, dass 100% der Einsätze nach dem Spiel an die Teilnehmer fliessen
Derzeit ist das Spielen von Poker nur in konzessionierten Spielbanken erlaubt. Konzessionierte Spielbanken erwirtschaften ihren Gewinn von exzessiv spielenden Gästen an Spielautomaten oder Glückspielen wie Roulette oder Black-Jack. Dabei werden unzählige begeisterte Pokerspieler mit Glücksspielern gleichgesetzt. Ihnen bleibt nur der Weg in die Spielcasinos, ins Internet oder die Teilnahme an Turnieren im nahen Ausland. Dadurch werden sie mit massiv höheren Einsätzen konfrontiert, als dies bei Turnieren im kleinen Rahmen der Fall wäre. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig eine Regelung zu finden, welche es Spielern ermöglicht im privaten Rahmen um kleine Einsätze zu spielen, ohne sie ins Casino zu treiben, um dort um hohe Beträge zu spielen.
Aus Sicht der Jungfreisinnigen ist es zudem notwendig Pokerspiele und Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele zu definieren: viele Studien beweisen unterstützen diese Argumentation zusätzlich. Geschicklichkeitsspiele sind gemäss Definition Spiele, bei denen der Spielgewinn ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spielerin oder des Spielers abhängt. Dies ist beim Poker, wie auch beim Jassen, Tschau-Sepp, etc. der Fall. Diese Argumentation wird auch durch die ESBK geteilt. Wie die ESBK am 13. Dezember 2007 mitgeteilt hat, qualifizierte die ESBK gewisse Formen von Pokerspielen, als Geschicklichkeitsspiele, welche auch ausserhalb von Spielbanken legal durchgeführt werden dürfen. Auf Druck der Casinolobby wurde dieser Entscheid durch das Bundesgericht revidiert.
Bereits in der Vergangenheit haben die Jungfreisinnigen auf die Legalisierung von Poker aufmerksam gemacht. Zudem wurde 2012 die Motion „Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen“ vom National- und Ständerat angenommen. Dieser Entscheid ermöglicht, dass Pokerturniere künftig auch ausserhalb von Spielbanken erlaubt sind. Gemäss dem Auftrag beider Räte müssen somit Pokerturniere mit kleinem Einsatz und Gewinn legalisiert und eine Gesetzesgrundlage für diese ausgearbeitet werden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wird dazu aufgerufen, endlich zu handeln und das Unterhaltungsspiel um kleine Beiträge zu ermöglichen, so wie es das Parlament und die Jungfreisinnigen verlangen.
Marcel Schuler (Vorstand Jungfreisinnige Schweiz) „Poker ist ein Geschicklichkeitsspiel. Der Ausgang eines Spiels ist im Wesentlichen nicht dem Zufall überlassen, sondern folgt mathematischen Grundlagen gepaart mit spielerischem Geschick ähnlich wie beim Jassen. Diese Spiele sollen auch Privat und nicht nur in Casinos möglich sein.“
Maurus Zeier (Präsident Jungfreisinnige Schweiz): „Das Parlament hat Klartext gesprochen und will kleine Pokerturniere zulassen. Nun soll der Bundesrat aufwachen und den Auftrag des Parlamentes umsetzen.“