Offener Brief der bürgerlichen Jungparteien an die Mitglieder der WBK-N Lex Netflix – Filmgesetz
Die WBK-N berät heute das Filmgesetz. Der aktuelle Entwurf dieses Gesetzes (zuletzt beraten im Ständerat) sieht vor, dass erfolgreiche internationale Videoplattformen wie Netflix, Amazon oder Disney jährlich mindestens 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren sollen; andernfalls müssen sie eine entsprechende Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur leisten. Zudem sollen Netflix und Co. dazu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent ihres Filmkataloges mit europäischen Filmen zu füllen. Die bürgerlichen Jungparteien, namentlich die Jungfreisinnigen Schweiz, die Junge Mitte Schweiz, die JSVP Schweiz sowie die Jungen Grünliberalen Schweiz, wehren sich gegen diese Gesetzesrevision, die völlig am Konsumenten, insbesondere aber an den Bedürfnissen der Jungen vorbeigeht. Sie haben dazu gemeinsam einen offenen Brief verfasst, welcher den Mitgliedern der WBK-N elektronisch zugestellt wurde.
In der Schweiz haben über eine Million Menschen ein oder mehrere Streaming-Abos abonniert – Tendenz steigend. In einigen Jahren ist sogar mit einer Verdoppelung der Abos und der Umsätze zu rechnen. Gerade Junge zahlen monatlich CHF 10 bis 20 Abo-Gebühren. Ein Teil davon soll nun aber zweckentfremdet und für die Produktion von europäischen/schweizerischen Filmen herhalten. Solche Produktionen werden jedoch bereits heute durch die Medienabgabe (SRG) und indirekt über Steuern (staatliche Filmförderung) unterstützt. Es bedarf mithin keiner Dreifachbelastung der Konsumenten!
Die vom Ständerat im letzten Juni beschlossene Investitionspflicht von jährlich 4 Prozent ist im Übrigen deshalb völlig verfehlt, weil sie einer Sondersteuer gleichkommt: Es sind Mittel, die den betroffenen Akteuren (dazu gehören auch kleine schweizerische Privatsender!) entzogen und umverteilt werden. So hohe Verpflichtungen kennt kaum ein anderes europäisches Land, vom Rest der Welt ganz zu schweigen. Es droht die reelle Gefahr, dass die Investitionspflicht über kurz oder lang dazu führt, dass wir Konsumenten tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Die höheren Kosten aufgrund der Sondersteuer werden auf uns abgewälzt, die Abo-Gebühren steigen. Das ist unfair! Ein solches Opfer, das die jungen Generationen einmal mehr besonders trifft, ist nur schwerlich zu rechtfertigen. Definitiv nicht akzeptabel ist deshalb ein Satz von 3 Prozent oder im Sinne einer «nach oben offenen Richterskala» ein Mindestsatz von 4 Prozent. Ihr Rat verlangte bei der ersten Beratung bekanntlich 1 Prozent.
Die bürgerliche Jung-Allianz ersucht deshalb im Namen der Jungen in diesem Land, der vom Ständerat vorgeschlagenen Investitionspflicht von jährlich 4 Prozent eine klare Absage zu erteilen. Die Investitionspflicht muss unbedingt auf schweizerische Masse abgespeckt werden. Idealerweise halten Sie an der Investitionspflicht von 1 Prozent fest.