NEIN zum Tabakgesetz!
Regulierungen, Kriminalisierung und Verbote, so lässt sich die vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum Tabakgesetz am besten beschreiben. Trotz zahlreichen negativen Vernehmlassungsantworten bleibt der Bundesrat stur. Die Jungfreisinningen hoffen, dass das neugewählte Parlament dieser Zwängerei und Bevormundung einen Riegel schiebt und stattdessen selbstverantwortliche Lösungen vorschlägt.
Der präsentierte Gesetzesentwurf wird von den Jungfreisinnigen entschieden abgelehnt. Gründe sind die Punkte des massiven Werbeverbots für Tabakprodukte, Gleichstellung von Zigaretten mit E-Zigaretten und den Verstoss gegen das Subsidiaritätsprinzip und die Souveränität der Kantone. Für uns Jungfreisinnige gilt, mündige Bürger dürfen nicht zusätzlich bevormundet werden. Besonders die vorgeschlagenen Werbeverbote greifen viel zu weit und bedeuten einen enormen Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit. Mit der Ausweitung von Bundeskompetenzen verstösst der Bundesrat klar gegen die Bundesverfassung. Sowohl das Subsidiaritätsprinzip als auch die Souveränität der Kantone, gestützt in Artikel 3 und 5a der Bundesverfassung, werden missachtet. Als Verfechter der Souveränität der Kantone wird das vorgeschlagene nationale Mindestschutzalter „18“ von den Jungfreisinnigen abgelehnt.
Die Jungfreisinnigen erachten die Verbots- und Bevormundungsstrategie des BAG als wenig sinnvoll. Bereits heute ist der Raucheranteil stark sinkend. In den letzten zehn Jahren, hat sich der Anteil der Raucher um über 24% reduziert. In den Bereichen Prävention und Jugendschutz konnte viel erreicht werden. Dies mit sinnvollen und anreizbasierten Projekten. So zum Beispiel das freiwillige Programm „Cool and Clean“ von Swiss Olympics.
Mehr Freiheit. Weniger Staat.