Presse
Medienmitteilung 06.09.2013

NEIN zum einseitigen Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich!

Die Jungfreisinnigen lehnen das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich entschieden ab. Der Bundesrat hat sich damit in eine Sackgasse verrannt, die quer zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes verläuft. Auch die Parteipräsidentenkonferenz der FDP.Die Liberalen verwirft die Vereinbarung klar.

Das vorgeschlagene neue Abkommen ersetzt die Vereinbarung von 1953, welche sich seit mehr als sechzig Jahren bewährt hat. Der neue Text, der dem Parlament vorgesetzt wurde, bringt für die Schweizer Bürger und Kantone nichts Neues und bietet praktisch keinen Vorteil gegenüber einer Situation ohne Vereinbarung. Deshalb sprechen sich die Jungfreisinnigen, unterstützt von FDP.Die Liberalen, deutlich gegen das neue Abkommen aus.
Entgegen der Bekräftigung des Bundesrates ist eine solche Situation nicht problematisch oder ungewöhnlich. Die Schweiz hat mit unzähligen Staaten ebenfalls keine Vereinbarung abgeschlossen. Mit anderen Ländern wie Italien, Spanien oder Portugal gibt es in erbrechtlichen Fragen keine Probleme. Die Doppelbesteuerung von Erbschaften erfolgt in der Realität nicht häufig – angesichts der tiefen und seltenen Schweizer Erbschaftssteuern.
Für einen souveränen Staat wäre es ein inakzeptabler Präzedenzfall, ein solches Abkommen anzunehmen. Die vorgeschlagene Vereinbarung des Parlaments ist völlig unausgewogen und begünstigt systematisch denjenigen Staat, der höher besteuert. Die finanziellen Probleme der französischen Regierung können nicht durch eine willkürliche Besteuerung von Erbschaften in der Schweiz gelöst werden. Überdies widerspricht der unterzeichnete Text dem Willen des Nationalrats, der die Motion von FDP-Nationalrat Jean-René Germanier akzeptierte, welche Übereinkommen über die Besteuerung von Immobilien in der Schweiz durch einen ausländischen Staaten verbietet.
Die Jungfreisinnigen wollen nicht, dass die Schweiz diese völlig einseitige Vereinbarung ratifiziert. Die konkreten Interessen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger müssen in den Verhandlungen berücksichtigt werden! In diesem Sinn fordern die Jungfreisinnigen den Bundesrat dazu auf, die administrative Zusammenarbeit im Erbschaftsbereich zugunsten Frankreichs zu verweigern, sollten diese die Vereinbarung von 1953 aufgeben.
Schliesslich bedauern die Jungfreisinnigen, dass die Kantone, insbesondere die Welschen, im Rahmen des Verhandlungsprozesses nicht gehört wurden, zumal die Besteuerung von Gütern in ihren Kompetenzbereich gehört. Die Jungfreisinnigen laden das Parlament ein, dieses Diktat geschlossen zurückzuweisen. Im Falle einer Ratifikation durch National- und Ständerat werden die Jungfreisinnigen zusammen mit FDP.Die Liberalen ein kantonales Referendum unterstützen.