Konzernverantwortungsinitiative: Bundesgericht lehnt Antrag der Jungfreisinnigen auf vorsorgliche Massnahmen ab
Die Jungfreisinnigen Schweiz haben anfangs November 2020 in vier Kantonen Stimmrechtsbeschwerden gegen das vehemente Engagement der öffentlich-rechtlichen Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative erhoben. Das Bundesgericht hat gestern den Antrag auf vorsorgliche Massnahmen (namentlich die Unterlassung weiterer Kampagnen-Aktivitäten) abgewiesen, was wir bedauern. Die Verfügung stellt jedoch keine höchstrichterliche Rechtfertigung des mächtigen kirchlichen Engagements dar. Das Bundesgericht hält lediglich fest, dass es so kurz vor der Abstimmung keine Verbote verfügen will. Die Grundsatzfrage, ob und wieweit sich die öffentlich-rechtliche Kirche in nationale Abstimmungskämpfe einmischen darf, ist nach wie vor unbeantwortet und bleibt Gegenstand des Verfahrens. Wir Jungfreisinnige halten weiter am Verfahren fest, sodass das Bundesgericht in dieser staatspolitisch wichtigen Frage endlich Klarheit schaffen kann.
Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 839 64 04