Presse
Medienmitteilung 09.02.2020

Jungfreisinnige Schweiz begrüssen die Ergebnisse der Abstimmungen vom 9. Februar 2020

Die Jungfreisinnigen Schweiz freuen sich über den Entscheid des Stimmvolkes vom 9. Februar 2020, der ganz im Sinne der jungfreisinnigen Parolen ausgefallen ist: Die Anti-Rassismus-Strafnorm wird um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt und es findet keine starre Wohnbauregelung im Zusammenhang mit gemeinnützigen Wohnungen Eingang in unsere Verfassung.

Anti-Rassismus-Strafnorm
Das Volks-Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm zeigt, dass die Schweiz für eine offene und tolerante Gesellschaft einsteht, die individuelle Unterschiede respektiert. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung nun endlich wirkungsvoll ausgebaut. Für Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz, ist klar: „Das Schweizer Stimmvolk hat in bemerkenswerter Klarheit entschieden, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf.“

Initiative „für mehr bezahlbare Wohnungen“
Die Bevölkerung hat die Initiative „Für mehr bezahlbare Wohnungen“ als das identifiziert, was sie ist: eine Mogelpackung, und sie deshalb an der Urne zu Recht versenkt. Die von der Initiative geforderten Eingriffe in unseren liberalen Wohnungsmarkt sind weder nötig noch realistisch. Das gilt nicht nur für die Vorgabe, dass mindestens 10% der neu gebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger hätten sein müssen. Auch die geforderten Vorkaufsrechte und die geforderten Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlustes von preisgünstigem Wohnraum wären mit den Grundsätzen einer marktwirtschaftlich orientierten Wohnungsversorgung unvereinbar gewesen. Die Umsetzung der geforderten Massnahmen hätte zudem zu einer enormen Bürokratie auf Bundes- und Kantonsebene geführt. Das Stimmvolk hat dieser sozialistische Idee daher zu Recht eine Absage erteilt.