Presse
Medienmitteilung 01.03.2013

Jungfreisinnige halten an Unterscheidung Steuerbetrug und Steuerhinterziehung fest!

1. März 2013

Die Jungfreisinnigen Schweiz stellen erstaunt fest, dass der Bundesrat Steuerhinterziehung mit Steuerbetrug gleichsetzen und damit eine bewährte Schweizer Rechtstradition aufgeben möchte. Ohne Not wird die Macht der Steuerfahnder weiter gestärkt und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat zu Grabe getragen.

Die Schweiz kennt eine rechtliche Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Diese Unterscheidung ist in der Schweiz sinnvoll und berechtigt: Hierzulande dürfen die Einwohner ihre Steuern selber deklarieren – der fällige Steuerbetrag wird ihnen also nicht direkt vom Lohn abgezogen. Dieser Grundsatz, der aus einem gelebten Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat hervorgeht, erfordert aber einen speziellen Schutz des Bürgers. Es kann nicht angehen, dass eine Person, die auf ihrer Steuererklärung die Deklaration eines Steuerobjekts vergisst, sofort kriminalisiert wird. Deshalb wird Steuerhinterziehung verwaltungsrechtlich geahndet und zieht eine hohe Geldstrafe nach sich. Beim Steuerbetrug hingegen wird ein steuerrelevantes Dokument mit aktivem Zutun gefälscht. Die hierfür notwendige kriminelle Energie rechtfertigt eine strafrechtliche Ahndung dieses Tatbestandes.

Mit dieser Strategie ist die Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten äusserst gut gefahren: Im Vergleich zum Ausland ist die Steuerehrlichkeit hierzulande gross, was nicht zuletzt auf ebendieses Vertrauensverhältnis zurückzuführen ist. Die Jungfreisinnigen sind deshalb erstaunt, dass der Bundesrat dieses bewährte Modell aufgeben und vorerst „schwere Steuerhinterziehung“ kriminalisieren möchte. Damit wird die Büchse der Pandora endgültig geöffnet: In Kürze könnten Forderungen nach einer strafrechtlichen Ahndung jeglicher Steuerhinterziehung laut werden. Das Signal des Bundesrates erachten die Jungfreisinnigen deshalb als falsch und nicht notwendig.

Die Jungfreisinnigen stehen zum bewährten Modell der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Jegliche Aufweichung dieses Grundsatzes werden die Jungfreisinnigen bekämpfen und dabei die Palette an politischen Mitteln ausreizen.