Presse
Medienmitteilung 12.10.2018

Ja zur Bekämpfung von Missbräuchen in der Sozialversicherung

Die Delegierten der Jungfreisinnigen Schweiz haben bereits an ihrer Delegiertenversammlung vom 16. Juni 2018 die Abstimmungsparole für die Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» gefasst. Sie empfehlen die Vorlage mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 72% zur Annahme.

Notwendige Grundlage zur Bekämpfung von Missbräuchen im Sozialstaat

Missbrauchskontrolle ist ein notwendiges Korrektiv im Sozial- und Wohlfahrtsstaat. Die Schweizer Sozialversicherungen haben mithilfe von Sozialdetektiven in den vergangenen Jahren zahlreiche Missbräuche aufgedeckt und damit ungerechtfertigte Leistungsbezüge in Höhe von hunderten Millionen von Franken pro Jahr verhindert. Der Erlass einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten ist aufgrund einer Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg notwendig geworden. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wird aus Sicht der Jungfreisinnigen eine solide und verhältnismässige Grundlage zur Bekämpfung von Missbrauch im Sozialversicherungswesen geschaffen.

Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt

Den Jungfreisinnigen liegt die Privatsphäre der Versicherten am Herzen. Die Vorlage vermag diesbezügliche Bedenken zu entkräften. Die Befugnisse der Sozialdetektive sind durch das Gesetz stark eingeschränkt. So ist die Observation auf den öffentlichen Raum sowie öffentlich einsehbare Orte begrenzt, Sozialdetektive verfügen nicht über weitergehende Kompetenzen als die Strafverfolgungsbehörden. Die Observation muss weiter zeitlich befristet werden. Darüber hinaus müssen die Observierten im Anschluss an die Überwachung informiert werden und können gegebenenfalls gegen eine widerrechtliche Observation Beschwerde erheben.

Vertrauen in den Sozialstaat stärken

Mit diesen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass das Vertrauen in die Sozialversicherungen zusammen mit der Privatsphäre der Versicherten erhalten bleibt, jedoch Missbräuche zu Lasten der Allgemeinheit konsequent geahndet werden können.

Ihr Kontakt
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, +41 79 367 58 31
Matthias Müller, Vizepräsident Jungfreisinnige Schweiz, +41 79 839 64 04