Presse
Medienmitteilung 08.02.2019

Institutionelles Abkommen: Jungfreisinnige fordern präzise Verbesserungen

Der Vorstand der Jungfreisinnigen Schweiz (VJFS) hat den Entwurf des Institutionellen Abkommens (InstA) unter Berücksichtigung der europapolitischen Positionen der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS) beurteilt. Er kommt zum Schluss, dass damit zwar eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge sowie konkrete Verbesserungen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit vorgenommen werden. Die implizite Forderung zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie die partielle Rechtsauslegung durch den EuGH lehnt der VJFS jedoch ab. Der VJFS begrüsst das Abkommen in seinen Grundzügen, allerdings genügt es in der gegenwärtigen Form den Anforderungen der JFS nicht.

Der VJFS ist überzeugt, dass ein gutes Einvernehmen mit der Europäischen Union (EU) für die Schweiz viele Vorteile mit sich bringt. Die Schweiz verdient jeden dritten Franken in der EU und pflegt mit ihren europäischen Partnern eine intensive Zusammenarbeit in vielen Bereichen wie Kultur, Forschung, Bildung und Sicherheit. Es liegt mithin sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU, die Bilateralen Verträge zu fundieren und gleichzeitig einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, um den sich stetig veränderten Marktbedingungen Genüge zu leisten und neue Marktabkommen zum wechselseitigen Nutzen zu schliessen. Die Erhaltung des Status Quo ist deshalb mittel- bis langfristig keine Option. Dabei gilt es selbstverständlich zu berücksichtigen, dass eine intensive Kooperation auf verschiedenen Ebenen mit einem Verlust der Souveränität einhergeht. Der Verzicht auf eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit hat auch seinen Preis, der nicht zu unterschätzen ist. Es geht um viel mehr als beispielsweise um die Börsenäquivalenz. Wir dürfen uns nichts vorlügen: die Gesprächsverweigerung von links und rechts ist deshalb katastrophal und hindert die Schweiz, geeint gegenüber der EU aufzutreten.

Die JFS haben anlässlich ihres Kongresses im Jahr 2017 in Lausanne Leitplanken für ihre Europapolitik (siehe das Positionspapier) definiert. Vor diesem Hintergrund entspricht der aktuelle Vertragsentwurf den Forderungen der JFS in einigen wesentlichen Punkten. Namentlich die Stärkung der Dienstleistungsfreiheit (Modernisierung der flankierenden Massnahmen sowie das Verbot zur staatlichen Beihilfe) und die Wahrung der direktdemokratischen Entscheidungsprozesse sind im Sinne der Schweiz. Dies stärkt langfristig die wirtschaftliche Position unseres Landes in Europa und sichert unser aller Wohlstand. Hiervon unbesehen laufen allerdings andere Vertragspunkte dem Positionspapier zuwider. So sind bspw. einerseits die Rechtsauslegung durch den EuGH, andererseits die implizite Forderung zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie klar abzulehnen. Diese Vertragspunkte widersprechen der schweizerischen Souveränität und bringen unseren schlanken Sozialstaat in Gefahr (siehe für eine ausführlichere Beurteilung der Vertragspunkte des InstA die untenstehende Analyse).

Der VJFS unterstützt das InstA in seinen Grundzügen, erachtet es in der Gesamtbeurteilung aus den genannten Gründen aber als ungenügend. Er fordert den Bundesrat auf, präzise Verbesserungen auszuhandeln. Die abschliessende Beurteilung des endgültigen Vertragsentwurfes wird zu gegebenem Zeitpunkt (hierfür werden insbesondere die Resultate der Konsultationsphase abgewartet) unter Berücksichtigung der hierin erwähnten Punkte erfolgen.

Beurteilung Rahmenabkommen (PDF)