Presse
Medienmitteilung 29.06.2017

Die Verordnung des Überwachungsgesetzes schränkt die persönliche Freiheit unnötigerweise stark ein und muss überarbeitet werden!

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben heute ihre Stellungnahme zu den Ausführungsverordnungen des Bundesgesetzes zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (BÜPF) beim Justiz- und Polizeidepartement eingereicht. Der Verordnungsentwurf verschärft die Grundordnung des BÜPF hinsichtlich der Eingriffe in die Privatsphäre und die Wirtschaftsfreiheit stark. Die Jungfreisinnigen Schweiz beantragen deshalb, einzelne Bestimmungen noch einmal zu überdenken und mehr Rücksicht auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen sowie das Augenmerk mehr auf vernünftige und praktikable Lösungen für die Fernmeldeanbieter zu richten.

Im Speziellen wurde auf die «Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (VÜPF) eingegangen. Die Daten sollen nach Ablaufen der Aufbewahrungsfrist gelöscht sowie die Bestimmungen zur Überwachung der WLAN-Netzwerke eingeschränkt werde. Diese sind nicht praktikabel und würde viele „Gratis WiFi“-Anbieter stark einschränken. Insgesamt muss die Verordnung entschlackt werden, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wenigstens beschränkt zu gewährleisten.

Den Jungfreisinnigen Schweiz liegt eine freiheitliche Schweiz am Herzen. Einschränkungen von Grundfreiheiten stehen wir grundsätzlich skeptisch gegenüber. Die Verhältnismässigkeit darf – trotz der derzeit sicherheitspolitischen Lagen in Europa und anderswo auf der Welt – nicht über Bord geworfen werden. Die Privatsphäre von uns Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaftsfreiheit sind Güter, für deren Einstehen es sich zu kämpfen lohnt.

Hier zur kompletten Vernehmlassung: http://bit.ly/2t4IyP7

Ihr Kontakt:
Matthias Müller, Vizepräsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 839 64 04