Presse
Medienmitteilung 22.09.2012

Das Bankkundengeheimnis muss mit aller Härte verteidigt werden

22. September 2012

Der Bundesrat teilt in einer Mitteilung von heute mit, dass das Eidgenössische Finanzdepartement damit beauftragt wird, eine Vernehmlassungsvorlage mit den Kantonen zu erarbeiten. Diese Vorlage soll ein einheitliches Steuerstrafrecht vorsehen und unter anderem die Kantone im Falle von Steuerhinterziehung dazu berechtigen, Daten bei den Banken einzufordern. Damit begräbt der Bundesrat das Bankkundengeheimnis und verletzt das Vertrauen zwischen Bürger und Staat.

Vertrauensverhältnis verletzt

Dieser Ansatz spricht völlig gegen das Vertrauensverhältnis zwischen dem Schweizer Bürger und dem Staat. Wie die Jungfreisinnigen bereits am 18. Juli 2012 in einer Mitteilung schrieben, sind die Jungfreisinnigen diskussionslos für die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Nicht zuletzt dank dem Schutz der Privatsphäre geniesst die Schweiz eine ausserordentlich hohe Steuerehrlichkeit. Sollte die oben beschriebene Unterscheidung wegfallen, werden wir alle zu gläsernen Bürgern gemacht, welche durch einen Kontrollstaat beobachtet werden. Ein solches Steuersystem scheitert und führt schlussendlich zu Steuerausfällen, wie man beispielsweise in Deutschland sieht.

Jungfreisinnige behalten sich Referendum vor

Falls die noch zu ausarbeitende Vorlage vom Parlament angenommen wird, behalten sich die Jungfreisinnigen vor, ein Referendum zu ergreifen. Wir kämpfen für unsere Schweizer Werte – ohne wenn und aber. Somit fordern wir den Bundesrat auf, das Bankkundengeheimnis konsequent und mit höchster Priorität zu erhalten.