Bundesrat demonstriert Misstrauen gegenüber Volk
Die Jungfreisinnigen Schweiz kritisieren den Entscheid des Bundesrats scharf, Teile der Durchsetzungsinitiative für ungültig zu erklären. Den entsprechenden Antrag stellt der Bundesrat dem Parlament gestützt auf zwingendes Völkerrecht, das heisst im Klartext, ohne dass es dafür einen ausformulierten Katalog oder einen Gesetzgeber gäbe. Das öffnet der willkürlichen Beurteilung von künftigen Volksinitiativen Tür und Tor.
Es ist bedenklich, dass erstmals in der Geschichte des Schweizer Bundesstaats eine Initiative, die von über 155’000 Stimmbürgerinnen und -bürgern unterzeichnet wurde, nachträglich durch den Bundesrat angepasst wird. Ordnungspolitisch wird damit das Volk übergangen.
Insbesondere im Bereich der Rückschaffung ist der bundesrätliche Entscheid für die Jungfreisinnigen unverständlich. Demnach definiert nicht die Schweiz, sondern ein überregionales Gericht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die Spielregeln in diesem Bereich. Damit rücken Gerichte wie der EGMR von ihren Kernwerten und Kernkompetenzen ab und werden zusehends zu Instanzen, die über innerstaatliche Details richten, womit die Souveränität der Mitgliedstaaten wie die Schweiz ausgehebelt wird.
Das ist nicht notwendig, denn in der Schweiz wurde noch nie eine Initiative angenommen, die eindeutig gegen zwingendes Völkerrecht verstossen hat. Das Schweizer Stimmvolk ist aufgeklärt und besonnen und würde ein solches Anliegen keinesfalls gutheissen. Die Bevormundung durch den Bundesrat und das Parlament sind daher völlig unangebracht und zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Volk.
Die Jungfreisinnigen fordern unabhängig vom Inhalt dieser Initiative, dass alle Volksbegehren, die die verfassungsmässig festgelegten Hürden schaffen, in jedem Fall unverändert durch das Volk entschieden werden. Es braucht kein Expertengremium in Bundesbern, das sich willkürlich auf zwingendes Völkerrecht beruft.