Presse
Medienmitteilung 08.04.2021

Beschwerden zur Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative abgeschrieben – Jungfreisinnige bedauern Entscheid

Bern, 8. April 2021

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben Anfangs November 2020 in den Kantonen Bern, Aargau, St. Gallen und Thurgau Stimmrechtsbeschwerden gegen das völlig unangemessene Engagement der öffentlichrechtlichen Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerden mit Verfügung vom 23. März 2021 aufgrund fehlenden Rechtschutzinteresses als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Die Jungfreisinnigen Schweiz bedauern diesen Entscheid sehr.

Das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Kirchen als eigentliche Kampagnenagentur für die Konzerninitiative hat zahlreiche staatspolitisch wichtige Fragen aufgeworfen. Unter Nutzung aller erdenklichen Kommunikationsmittel hatten sie sich für die wirtschaftsfeindliche, stark ideologisch getriebene und äussert weitgehende Konzernverantwortungsinitiative stark gemacht. Damit haben die Volkskirchen – notabene Institutionen des grundrechtgebundenen Gemeinwesens, ausgestattet mit öffentlichen Mitteln – in den Augen der Jungfreisinnigen die verfassungsrechtlich geschützte freie Willensbildung verletzt; genau darum und weil die Frage, ob die Landeskirchen sich in politische Abstimmungskämpfe einmischen dürfen, seit Jahren umstritten ist, haben die Jungfreisinnigen Beschwerde erhoben. Wir wollten einen Leitentscheid!

Auch die Bundeskanzlei hatte die Landeskirchen für ihren heftigen Abstimmungskampf mit ungewohnt scharfen Worten kritisiert. Sie und weitere Kantonsregierungen haben explizit gewünscht, dass das Bundesgericht sich mit dieser wichtigen staatspolitischen Frage materiell auseinandersetzt. Obschon das Bundesgericht die Beschwerden nun mit dem Argument abschreibt, das Abstimmungsergebnis sei im Sinne der Jungfreisinnigen ausgegangen und darüber rechtfertige es sich nicht mehr, sich juristisch mit der Rolle der Kirchen in der Kampagne auseinanderzusetzen, werten die Jungfreisinnigen Schweiz ihr Vorgehen als vollen Erfolg: Dank unseren Beschwerden wurde die Frage nach der Rolle der Kirchen in der Politik öffentlich intensiv diskutiert. Die vollständige Trennung von Staat und Kirche ist ein rechtstaatliches Muss.

Für Präsident Matthias Müller ist klar: «Der Entscheid des Bundesgerichtes ist denn mitnichten ein Freibrief für die Landeskirchen für künftige Interventionen in politische Abstimmungskämpfe, im Gegenteil. Der Entscheid ist als Warnschuss zu verstehen: Das Bundesgericht macht klar, dass es – sollte es auf Grund einer Intervention der Kirchen zu einem Volksentscheid kommen, der künftigen Beschwerdeführern nicht passt, die Frage grundsätzlich klären will. Und das ist auch gut so»! Die Kirchen sind Institutionen des öffentlichen Rechts. Aufgrund dessen sind sie zu politischer Neutralität verpflichtet. Sollten die Landeskirchen die Lehren aus dem Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative nicht ziehen wollen und sich weiter den Linken Parteien als Steigbügelhalter anbieten, dann werden wir erneut rechtliche Schritte erwägen. Hiervon unabhängig werden wir auf kantonaler Ebene aktiv werden, um den politischen Spielraum der Kirchen rechtlich eng zu halten.