Presse
Medienmitteilung 20.12.2015

Alkoholgesetz abgeschrieben!

Mit Genugtuung nehmen die Jungfreisinnigen die Abschreibung der Revision über das Alkoholgesetz zur Kenntnis, welches gestern durch den Ständerat sowie heute durch den Nationalrat verabschiedet worden ist.

Der Mindestverkaufspreis auf alkoholische Getränke, das Verkaufsverbot ab 22 Uhr sowie das Happy-Hour-Verbot waren klare Verstöße gegen das Prinzip des freien Marktes. Zudem waren diese Regulierungen in der Praxis unwirksam. Dies wurde mehrfach durch die Jungfreisinnigen bemängelt, unter Drohung eines Referendums, sollten diese Maßnahmen nicht zurückgenommen werden.

Eingehend beantragte der Bundesrat ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Er versuchte die Ständeräte zu überzeugen, wobei er den Schutz von Minderjährigen als Argument hervorhob. Bereits der Nationalrat war diesem Argument nicht gefolgt. Mit dem heutigen Tag haben diesen Vorstoss nun beide Kammern abgelehnt. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) begrüßt den heutigen Entscheid ebenfalls.

Auch die Jungfreisinnigen ließen keine Gelegenheit aus, ihren Unmut über diese Revision des Alkoholgesetzes kundzutun. Die Selbstverantwortung jedes Einzelnen im Angesicht der Gefahren, sowie die geplanten Maßnahmen sind keine Rechtfertigung für die Verteufelung des Alkohols. Viel wichtiger ist es, glaubwürdig über die möglichen Risiken zu informieren, damit jeder sich dessen bewusst wird.

Zusätzlich zur Selbstverantwortung setzen sich die Jungfreisinnigen für eine Liberalisierung des Spirituosen- und Ethanolmarkts ein, wobei der Bund, der heute das Monopol für die Herstellung und die Einfuhr hält, sich daraus vollständig zurückziehen soll.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, weil wir glauben, dass:

  • junge Menschen vermehrt mit ihrer Selbstverantwortung, anstellen mit Verboten konfrontiert werden sollen.
  • die Konsequenzen nicht einfach auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.
  • der Bund kein Monopol auf den Markt mit Spirituosen und Ethanol halten soll.