Presse
Medienmitteilung 19.11.2013

Prostitution: Delikt oder Vergnügen?

Falls die Idee des Postulats von Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP / BE) Schule macht, könnte es mit dem Vergnügen bald vorbei sein. In der dadurch ausgelösten Debatte werden Begriffe wie Moral, Sklaverei, Menschenhandel und Prostitution durcheinander gebracht. Für die Jungfreisinnigen Schweiz (JFS) geht der Verbotsansatz in die falsche Richtung. Die JFS unterstützen die Stossrichtung von Nationalrat Andrea Caroni (FDP / AR), die auf eine Verbesserung der Rechte von Prostituierten abzielt, statt sie mit Verboten an den Rand der Gesellschaft zu drängen.

Seit Schweden den Kunden verbietet, sexuelle Dienstleistungen käuflich zu erwerben, hat die Diskussion um die Legalität des „ältesten Gewerbes der Welt“ Deutschland, Frankreich und neuerdings auch die Schweiz erreicht. Es werden Verbote diskutiert, die auf der Annahme begründen, dass die Prostituierten Opfer und die Freier Täter seien. Diese verklärte Sichtweise findet sich im Postulat von Nationalrätin Marianne Streiff-Feller wieder, die sich derart für das Wohl der Sexarbeiter einsetzt, dass sie ihnen ihre Erwerbstätigkeit vorsorglich verbieten will. Die Bevormundung wird mit dem Kampf gegen den Menschenhandel begründet. Diese Gleichung geht aber aus Sicht der JFS nicht auf. Die Form des Vorstosses als Postulat zeigt allerdings eine gewisse Scheinheiligkeit der EVP-Nationalrätin. Denn ginge es ihr tatsächlich um die Prostitution und nicht um ihre Selbstprofilierung, hätte sie eine Motion einreichen müssen.

Der Kampf gegen den Menschenhandel muss durch eine Sensibilisierung der Freier, Opferschutz und insbesondere durch eine konsequente Verfolgung der Täter und internationaler Zusammenarbeit erfolgen. Dabei muss aber eine klare Unterscheidung zwischen kriminellem Menschenhandel und der selbstbestimmten Erwerbstätigkeit in der Prostitution gemacht werden. Für die JFS ist es ein unhaltbarer Missstand, dass Sexarbeiter auf der einen Seite Steuern bezahlen müssen, auf der anderen Seite aber weniger Rechte als andere Erwerbstätige geniessen.

Statt die Prostitution vorsorglich zu verbieten, fordern die Jungfreisinnigen die vollständige Anerkennung dieser Erwerbstätigkeit. Dadurch erhalten die Prostituierten den Schutz, den sie benötigen. Beispielsweise können sie dann rechtlich gegen Zechpreller vorgehen, was heute wegen der „Sittenwidrigkeit“ nicht gegeben ist, da bei käuflichem Sex kein gültiger Vertrag zustande kommt. Liberalisierung und Transparenz tragen zum Wohl der Arbeitnehmer in diesem Gewerbe bei und erlauben die Ausübung dieses Berufs unter denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie jede andere Arbeit.