Presse
Medienmitteilung 18.09.2017

Parlament beweist sich als Digitalisierungs-Analphabeten

Heute hat der Nationalrat eine Motion aus dem Ständerat zum Verbot von sogenannten Paritätsklauseln angenommen. Nach der Annahme von Internetsperren (Geldspielgesetz) gewährt das Parlament nun einen weiteren Vorstoss zur Regulierung von Anbietern im Internet. Solche protektionistischen Vorstösse sind verheerend. Sie schränken fortschrittliche Geschäftsmodelle im Bereich der Digitalisierung ein und verhindern neue Innovationen, die konsumentenfreundlich sind.

Die Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, welches es zu verteidigen gilt. Buchungsplattformen wie Booking.com, aber auch Schweizer Start-Ups in diesem Bereich, machen von der Vertragsfreiheit Gebrauch. Sie bieten Hotels an, ihre Dienstleistung online zu präsentieren und zu vermarkten. Kein Beherbergungsunternehmen wird gezwungen, mit einer Buchungsplattform zusammenzuarbeiten. Dass jedoch eine solche Plattform für ihre Dienstleistung Geld verlangt, ist selbstverständlich. Denn die Marketingaufwände werden damit für viele Hotels reduziert. Nun will das Parlament die Vertragsfreiheit entscheidend einschränken, in dem Hotels neu auch günstigere Angebote auf der Website anbieten können – die sogenannte Paritätsklausel. Buchungsplattformen sollen neu also das Marketing übernehmen ohne die Garantie, dass die Buchung dann über ihre Seite läuft.

Die Digitalisierung und deren Vorteile für Konsumenten und Anbieter kennt leider noch keine so starke Lobby und wird deshalb im Parlament immer mehr behindert, wie die Lex Booking oder das Geldspielgesetz beweisen. Die Jungfreisinnigen sehen sie jedoch als Chance und werden alles daransetzen, dass solche Tendenzen gestoppt werden.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31