Stimmrechtsbeschwerden Jungfreisinnige zur Konzernverantwortungsinitiative – Nichteintretensentscheid – Weg frei ans Bundesgericht
Kantonsregierungen treten nicht auf die Abstimmungsbeschwerden der Jungfreisinnigen zur Konzernverantwortungsinitiative ein – Der Weg ist damit frei, dass das Bundesgericht die Grundsatzfragen zur Rolle der Kirchen im Abstimmungskampf klärt
Bislang haben schon drei von vier Kantonsregierungen die Abstimmungsbeschwerden der Jungfreisinnigen wegen der Einflussnahme der öffentlich-rechtlichen Kirchen auf die Abstimmungskampagne zur Konzernverantwortungsinitiative beraten. Sie haben wie erwartet entschieden, auf die Beschwerden nicht einzutreten. Grund dafür ist, dass die in den Beschwerden gerügten Eingriffe in den Abstimmungskampf zwar in den jeweiligen Kantonen erfolgt sind, aber Teil einer gesamtschweizerischen Kampagne sind und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kantone fallen. Mit dem Nichteintretensentscheid schaffen die Regierungsräte die Voraussetzung, dass die in den Abstimmungsbeschwerden angesprochenen Grundsatzfragen nun vom Bundesgericht geklärt werden können. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hält in seiner Medienmitteilung fest, dass er «eine solche Klärung dieser Grundsatzfragen begrüssen» würde.
Das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative ist unseres Erachtens verfassungswidrig, das Vorgehen jedenfalls unsachlich, intransparent und völlig unverhältnismässig. Es sollte unbedingt noch vor dem Abstimmungstermin unterbunden werden. Wir werden daher mit Nachdruck darauf hinwirken, dass das Bundesgericht zeitnah einen Entscheid fällen kann.