Parolen

Neuerlass der Verordnung über die Umsetzung von § 49b Planung und Baugesetz

Wir sagen

Ja

Beschreibung

Gemeinden können bei Auf und Umzäunungen von Bauherrschaften verlangen, preisgünstige Wohnungen zu bauen und diese zur Kostenmiete zu vermieten. Der Gemeinderat hat beschlossen, bei Vergabe von preisgünstigem Wohnraum (§49b PBG) die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter nur bei Mietbeginn zu kontrollieren. Danach nie wieder. Damit können Einkommensmillionäre in staatlich geforderten Wohnungen leben. Dies ist absurd und deshalb soll die Vorlage angenommen werden!