Positionspapier Startups
Startups
Unsere Jungunternehmen bilden zusammen mit KMU sowie nationalen und
internationalen Grossunternehmen und deren Forschungszentren das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Damit Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden können, sind für Startups bürokratische Hürden und Regulierungen abzubauen, Gebühren zu senken und Gewinnsteuern auf ein wettbewerbsfähiges, tiefes Niveau zu senken. Nur mit solchen Rahmenbedingungen wird es gelingen, in Zürich ein attraktives Umfeld für Startups und somit langfristig neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Steuern & Finanzierung
Für erfolgreiche Startups ist es essentiell, dass vereinfachte steuerliche
Rahmenbedingungen gegeben sind. Eine zu hohe Belastung durch Gewinnsteuern und zu hohen Abzügen auf dem Unternehmerlohn begünstigen eine Abwanderung ins Ausland oder andere Kantone und schwächen den Innovationsplatz Zürich. Deshalb muss der Staat bedacht sein, Startups attraktive Steuerbedingungen zu schaffen.
Es ist hingegen nicht die Aufgabe des Staates, Industriepolitik zu betreiben und
bestimmte Technologien direkt zu fördern – das ist Sache der Unternehmen, respektive der Forschung. Die Schweiz soll ihren hohen Anteil von 70–75% an privatwirtschaftlich finanzierter Forschung und Entwicklung beibehalten. Das sichert eine Forschungsfinanzierung unabhängig von staatlichem Einfluss und allfälligen Budgetkürzungen. Ebenfalls sollen allfällige Steuererleichterungen nicht aufgrund einer Technologie oder Branche gewährt werden, vielmehr sollen Unternehmen welche in Forschung und Entwicklung tätig sind entlastet werden. Hier gibt es in der Schweiz Handlungsbedarf. Im Gegensatz zu vielen anderen entwickelten Ländern kennen wir zurzeit keine Steuererleichterungen in diesem Bereich. Dies ist vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs um die Forschungs– und Entwicklungsfunktionen und Produktionsstandorte international mobiler Unternehmen
bedenklich.
Die Vorteile von Steueranreizen liegen auf der Hand: Die marktnahe Forschung –
insbesondere auch bei KMU – wird gefördert und alle Forschungstechnischen Aktivitäten bei den Unternehmen kommen in den Genuss von finanziellen Anreizen. Es bietet sich an, die Erträge aus Forschung und Entwicklung privilegiert zu besteuern. Diese Massnahme wurde im Rahmen der Diskussion um die Unternehmemssteuerreform III als IP–Box oder Innovationsbox diskutiert. Eine solche Boxenlösung, welche auch in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert wird, stellt eine Ersatzlösung für die stark unter Druck gekommenen kantonalen Unternehmenssteuerprivilegien dar.
Als weitere Massnahme im Steuerbereich fordern die Jungfreisinnigen Stadt Zürich die Abschaffung der Stempelsteuer bei der Kapitalbeschaffung, um so den Mittelentzug bei Jungunternehmen in jenem Zeitpunkt zu stoppen, in welchem sie die liquiden Mittel am nötigsten haben.
Bürokratie
Überflüssige und nicht zielführende Vorschriften und Regulierungen schränken die Freiheit von Jungunternehmern zunehmend ein. Wir fordern einfache Regelungen mit unkomplizierten, transparenten Verfahren und nur da wo auch zwingend nötig. Das Unternehmertum muss mit schlanken Prozessen und attraktiven Bedingungen aktiv gefördert werden, nicht zuletzt stellen Startups die Innovation unserer florierenden Wirtschaft sicher.
Forderungen
Die Jungfreisinnigen Stadt Zürich fordern daher den Stadtrat der Stadt Zürich dazu auf, eine Reihe von politischen Änderungen beim Kanton Zürich zu fordern, um die Stadt Zürich für Startups auch künftig attraktiv zu gestalten:
- In den ersten 5 Jahren sind keine Gewinnsteuern fällig
- Gründung neuer Unternehmen muss schlanker und digital gestaltet werden
- Einfachere Lohnadministration, Liberalisierung der Arbeitszeiterfassung und vorschriften
- Vereinfachte Finanzierungsformen für Startups (Anerkennung von Fundraising Plattformen)
- Einbeziehen von Startup Kreisen in der Vernehmlassung zukünftiger Regulierungen
- Zahlung der Rechnungen durch den Staat innert 30 Tagen, ansonsten Verzugszins von 10 Prozent