Medienpolitik
Unabhängiger Journalismus ist zentral für die direkte Demokratie. Tatsache ist: Der freie Markt alleine vermag aktuell die föderalistisch aufgebaute viersprachige Schweiz nicht vollends mit hochstehenden journalistischen Inhalten zu versorgen. Es besteht ein Marktversagen. Der Rückgang an Medienvielfalt wird aktuell jedoch mit fehlgeleiteten Mitteln zu beheben versucht: Millionenbeträge werden der SRG zugeschoben, um ein immer breiteres Vollprogramm aufrechtzuerhalten, das in einer sich wandelnden Medienwelt jedes Jahr mehr an Relevanz verliert. Anstatt einer Einheitspresse braucht es Wettbewerb, Unabhängigkeit und Vielfalt. Wir bekennen uns zu einer liberalen Medienordnung, die echten Qualitätsjournalismus fördert.
Unser Mediensystem braucht keinen weiteren Ausbau eines staatlich geförderten Medienhauses sondern eine freiheitliche Medienreform. Wir stellen uns entschieden gegen eine überholte Giesskannenpolitik. Medienförderung muss endlich zukunftsgerichtet und effizient organisiert werden. Wir Jungfreisinnige unterbreiten nachfolgend konkrete Lösungsansätze, um die Schweizer Medienpolitik auf Kurs zu bringen.
Serafe-Gebühr: 200 Franken sind genug!
Mit 335 Franken pro Haushalt erhebt die Schweiz weltweit eine der höchsten geräteunabhängigen Rundfunkabgaben und das, obwohl vergleichbare Länder deutlich effizienter wirtschaften. Der «Service public» lässt sich mit weniger Geld erfüllen: Wenn sich die SRG auf den von uns geforderten Kernauftrag – sachliche Information, Bildung und Kultur – konzentriert, auf teure Unterhaltungsshows der Serien verzichtet und effizienter wirtschaftet, etwa indem sie auf überdimensionierte Reporter-Teams verzichtet, kann die Bevölkerung auch bei reduzierten Gebühren auf ein qualitativ hochwertiges Grundangebot zählen.
Wir fordern deshalb eine Senkung der Serafe-Gebühr auf maximal 200 Franken pro Jahr und die vollständige Befreiung der Serafe-Abgabe für Unternehmen. So wird die Verzerrung des Medienmarktes durch die SRG als gebührenfinanzierte Konkurrenz vermindert. Für diese Belastung darf die Bevölkerung nicht aufkommen, und erst recht nicht Unternehmen, die selbstredend keine Medien konsumieren können. Die momentane Regelung führt zudem zu einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung, bei der Unternehmen zusätzlich zur privaten Abgabe ihrer Mitarbeitenden erneut zur Zahlung verpflichtet sind.
«Unterhaltung» im SRG-Auftrag? Aus der Bundesverfassung streichen!
Im Jahr 2024 hat die SRG 317 Millionen Franken – mehr als ein Fünftel ihrer Ausgaben – für Unterhaltung und Film ausgegeben. Zugleich sind Unterhaltungsinhalte von privaten Anbietern bereits umfassend und qualitativ hochwertig abgedeckt. Es besteht daher kein Anlass, dass die SRG die Privaten weiterhin mit Gebührengeldern konkurrenziert. Eine Schärfung des Service-public-Auftrags ist überfällig.
Der Verfassungsauftrag zur Unterhaltung stammt aus der Ära des linearen Fernsehens, als die Auffassung herrschte, Informationsinhalte allein würden nicht konsumiert und es sei ein Vollprogramm notwendig. Diese Argumentation ist im Zeitalter von On-Demand-Fernsehen, Online-News-Portalen und sozialen Medien überholt. Die öffentliche Aufgabe soll nicht länger in der Unterhaltung, sondern vielmehr in sachlicher Information, Bildung und kultureller Vielfalt liegen. Deshalb fordern wir die Streichung des Begriffs «Unterhaltung» aus Artikel 93 Absatz 2 der Schweizer Bundesverfassung.
Teilprivatisierung der SRG: Keine Gebührengelder für Satire & Massenunterhaltung
Die SRG soll sich in Zukunft auf den von uns geforderten Kernauftrag – Information, Kultur und gesellschaftlich relevante Inhalte – beschränken. Die SRG soll einer Teilprivatisierung unterzogen werden: Die Unterhaltungssparte ist auszugliedern und zu privatisieren. So können Sendungen (wie beispielsweise SRF bi de Lüt, SRF Kuppelkids, 52 minutes); inhaltslose Online-Beiträge, die nur zur Erzielung von Reichweite erstellt werden; Sportübertragungen, die auch im freien Markt angeboten werden würden; oder SRF-Late-Night- und Satire-Shows, die vor dem Gesichtspunkt einer neutralen Berichterstattung ohnehin fragwürdig sind, unter einem anderen Markennamen und ohne Zugriff auf Serafe-Gelder angeboten werden. Ob über Abomodelle oder Kooperationen mit Plattformen, die SRG bleibt frei in der Gestaltung, muss aber marktwirtschaftlich und nicht unter der Marke des Schweizer Radio und Fernsehens SRF agieren. Die beiden Bereiche sind buchhalterisch zu trennen. Ferner ist sicherzustellen, dass kein Gebührengeld in SRG-Eigenwerbung fliesst. Sofern für Unterhaltungsinhalte der heutigen SRG eine Nachfrage besteht, können bestehende Strukturen erhalten bleiben, ohne dass es zu einem radikalen Umbruch kommt.
Gebührengelder sollen künftig ausschliesslich dort eingesetzt werden, wo es einen demokratischen oder kulturellen Mehrwert für die Schweiz gibt: für Information, kulturelle Inhalte, die Förderung der Viersprachigkeit und – dort wo Marktversagen besteht – auch den Schweizer Sport.
Vertrauensverlust gegenüber der SRG stoppen: Mehr Ausgewogenheit durch künstliche Intelligenz!
Die SRG hat als Teil der vierten Gewalt eine besondere Verantwortung: Ihre Berichterstattung muss nicht nur sachlich korrekt, sondern auch ausgewogen und politisch neutral sein. Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von parteipolitischen oder ideologischen Einflüssen ist eine grundlegende Voraussetzung für seine demokratische Legitimität. Es stimmt nachdenklich, dass Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermehrt nicht mehr mit der erforderlichen Ausgewogenheit vermittelt werden. So wird die SRG laufend schwer gerügt, beispielsweise in ihrer Berichterstattung zum Israel-Palästina-Konflikt oder zu den RKI-Protokollen während der Covid-19-Pandemie. Dies untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Berichterstattung der SRG.
Um dem entgegenzuwirken, braucht es wirksame Verbesserungen: Die journalistischen Standards müssen geschärft, interne Kontrollmechanismen gestärkt und redaktionelle Vielfalt gesichert werden. Bei der Zusammenstellung redaktioneller Teams soll neben verschiedener Diversitätskriterien neu auch der politischen Gesinnung der Medienschaffenden Rechnung getragen werden. Wer auf Kosten der Gebührenzahler arbeitet, sollte höchsten Anforderungen an die politische Unabhängigkeit genügen müssen. Andererseits bedarf es technologische Lösungen, die Transparenz und Ausgewogenheit systematisch gewährleisten. Ein Open-Source KI-Tool soll jährlich eine Sentiment-Analyse des Programms erstellen, politische Tendenzen und Themenauswahl prüfen und so eine ausgewogenere Berichterstattung begünstigen. Die Ergebnisse sind im Geschäftsbericht der SRG offenzulegen.
RTVG reformieren: digital, subsidiär, zukunftsfähig
Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) muss mit einem klaren Fokus auf den ursprünglichen, subsidiären Auftrag der SRG grundlegend an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die SRG wurde einst als Infrastrukturprojekt gegründet, um in einem kleinen, mehrsprachigen und föderal organisierten Land überhaupt eine flächendeckende Versorgung mit Information, Kultur und gesellschaftlich relevanten Inhalten zu ermöglichen. Die Legitimation für Unterhaltung im Programm beruhte lange auf der Logik des linearen Fernsehens: Man könne nicht nur die Tagesschau senden, sondern müsse mit Sport, Kultur und Unterhaltung ein breiteres Angebot schaffen, damit die Menschen einschalten und die wichtigen Informationsformate überhaupt konsumieren. Doch diese Argumentation ist überholt. Heute wählen Zuschauerinnen und Zuschauer gezielt, was sie sehen wollen. Ein blosses Übertragen des bisherigen, gebührenfinanzierten Vollprogramms ins Internet ist nicht tragbar. Insbesondere im Zuge der digitalen Transformation der SRG ist eine Neuausrichtung ihres Auftrags für die digitale Sphäre erforderlich.
Im digitalen Raum, wo sich Falschinformationen und Propaganda besonders schnell verbreiten, braucht es verlässliche, neutrale Quellen. Dafür ist die SRG weiterhin wichtig und deshalb soll sie in diesem beschränkten Bereich der Information (beispielsweise durch ihren Instagramkanal SRF News) auch online Inhalte veröffentlichen dürfen, bei denen kein Marktversagen besteht. Was es hingegen nicht braucht, sind gebührenfinanzierte Inhalte allein um Reichweite zu erzielen (vgl. beispielsweise Inhalte von SRF3, RTS Tataki auf Instagram). Die Zweckentfremdung öffentlicher Mittel für die scheinbare Anziehung junger Zielgruppen über Spassformate oder Katzenvideos, ist nicht haltbar. Es verzerrt den Markt, verdrängt bestehende private Anbieter und widerspricht dem Prinzip der Subsidiarität.
Vielmehr braucht es eine klare Differenzierung: Die SRG darf und soll auch online präsent sein – allerdings ausschliesslich für Inhalte, die für unsere Demokratie, unsere kulturelle Vielfalt und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung sind. Die SRG muss sicherstellen, dass öffentlich finanzierte Inhalte im digitalen Raum nur in Bereichen entstehen, die vom freien Markt nicht abgedeckt werden oder dem neu ausgerichteten Kernauftrag entsprechen.
Medienpolitik für den Lokaljournalismus: Infrastrukturerneuerung anstatt direkter Subventionen
Die Krise des Lokaljournalismus ist ein akutes Problem für die demokratische Meinungsbildung. In vielen Gemeinden und Kantonen verschwinden lokale Berichterstattungsangebote oder werden ausgedünnt. Dieser Rückzug gefährdet den föderalen Zusammenhalt und schwächt die politische Teilhabe vor Ort. Wenn Entwicklungen auf Kantons- und Gemeindeebene nicht mehr sichtbar gemacht werden, verkümmert das öffentliche Interesse. Gleichzeitig ist klar: Direkte Giesskannensubventionen greifen zu kurz und führen mitnichten zu nachhaltiger Medienvielfalt. Der Erhalt eines starken Lokaljournalismus fordert gezielte Massnahmen.
Statt direkter Subventionen an einzelne Medienunternehmen hat die Förderung indirekt zu erfolgen, beispielsweise durch steuerliche Erleichterungen oder Infrastrukturleistungen. Dies ist mit Geldern aus dem Gebührentopf zu finanzieren, die im Zuge der teilweisen Privatisierung der SRG freiwerden. Die Berichterstattung über relevante regionale Entwicklungen, insbesondere aus Kantons- und Gemeindeparlamenten sowie zu regionalen Abstimmungen, ist damit nachhaltig sicherzustellen. Dies stärkt die horizontale Perspektive und wirkt der zunehmenden Medienzentralisierung entgegen. Die Förderung erfolgt indirekt, ist aber wirksam.
Zugleich führt nichts daran vorbei, den digitalen Strukturwandel der Lokalmedien aktiv zu begleiten. Viele lokale und regionale Anbieter verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um eigenständig in die dringend notwendige digitale Infrastruktur zu investieren. Während sie heute noch treue Leserinnen und Leser im Printbereich erreichen, wird sich diese Zielgruppe mittelfristig stetig verkleinern. Damit der Lokaljournalismus überlebt, muss er jetzt ins digitale Zeitalter überführt werden.
Analog zum früheren Infrastrukturauftrag der SRG im linearen Rundfunkbereich sehen wir auch hier ein Marktversagen, das gezielte Eingriffe rechtfertigt. Statt inhaltlicher Subventionen sollen lokale Medien bedarfsorientiert technische Infrastruktur und digitale Werkzeuge erhalten. So können auch kleinere, regionale Anbieter diesen Wandel meistern.
Strenge Kontrollen staatsnaher Unternehmen: Transparenz bei Post & Swisscom!
Staatsnahe Unternehmen wie die Post mit Diensten wie «My local services» und «Livesystems» oder die Swisscom mit ihrem Angebot «BlueNews» oder «BlueTV» mischen im Medienmarkt mit und gefährden durch ihre Sonderstellung den fairen Wettbewerb. Während die Post subventioniert wird, kann die Swisscom von einer staatlich abgesicherten Marktposition profitieren. Deshalb sind für die Post und, bis zu einer begrüssenswerten Privatisierung, auch für die Swisscom unabhängige Kontrollmechanismen unverzichtbar, um Verzerrungen im Markt auszuschliessen. Insbesondere wenn Subventionen im Spiel sind, darf die Post auf keinen Fall den Markt konkurrenzierende Inhalte produzieren. Subventionen sind auf die Bereitstellung von Plattformen und Infrastruktur zu beschränken. Darüber hinaus ist vollständige Transparenz hinsichtlich des Engagements staatsnaher Akteure im Medienbereich unabdingbar.
Plattformregulierung: Umverteilung per Klick – Nein zur Link-Steuer!
Anstelle eines umfassenden Plattformgesetzes bedarf es eines gezielten Ordnungsrahmens, etwa zur Transparenz und zur effektiven Rechtsdurchsetzung bei Persönlichkeitsverletzungen im digitalen Raum. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nicht gefährdet wird.
Zugleich werden die Rufe nach einer finanziellen Abgeltung für journalistische Leistungen in Snippets immer lauter. Verlinkungen auf Plattformen tragen zur Medienvielfalt bei, indem sie Reichweite und Traffic für Medienhäuser generieren. Die Sichtbarkeit auf diesen Plattformen ist freiwillig. Die Einführung einer sogenannten «Linksteuer» (LSR) in der Schweiz ist unnötig, da das bestehende Urheberrecht bereits ausreichend Schutz bietet. Eine zusätzliche Abgabe auf Links stellt eine verkappte Medienförderung dar und bringt ausser hohen Investitionskosten weder Mehreinnahmen noch eine stärkere Medienlandschaft, wie Beispiele aus den Nachbarländern im DACH-Raum zeigen. Startups und kleinere Anbieter würden benachteiligt, während die etablierten Medienhäuser profitieren.
Schliesslich sollte anstelle neuer Sondergesetze bestehendes Kartellrecht angewendet werden, falls Plattformen ihre Marktmacht missbrauchen. Die Schweiz hat daher auf die Einführung einer Linksteuer zu verzichten und stattdessen Plattformneutralität zu wahren.
Unsere Forderungen
- Serafe-Gebühr: 200 Franken sind genug!
- «Unterhaltung» im SRG-Auftrag? Aus der Bundesverfassung streichen!
- Teilprivatisierung der SRG: Keine Gebührengelder für Satire & Massenunterhaltung
- Vertrauensverlust gegenüber der SRG stoppen: Mehr Ausgewogenheit durch künstliche Intelligenz!
- Mehr Digitalisierung und Subsidiarität im RTVG: eine zeitgemässe Neuausrichtung
- Medienpolitik für den Lokaljournalismus: Infrastrukturerneuerung anstatt direkter Subventionen
- Strenge Kontrollen staatsnaher Unternemen: Transparenz bei Post & Swisscom!
- Plattformregulierung: Umverteilung per Klick – Nein zur Link-Steuer!