Positionspapier

Gesundheitspolitik

Die Gesundheitskosten im Jahr 2018 beliefen sich in der Schweiz auf gut 82 Milliarden Franken – mehr als das Doppelte wie im Jahr 1996, als das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft trat. Die Explosion der Krankenkassen-Prämien gehört zu den grössten Sorgen von Herrn und Frau Schweizer. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird diese Entwicklung weiter beschleunigt. Um eine Trendwende herbeizuführen, muss rasch gehandelt werden.

Regionale Spitalplanung

Föderalismus im Gesundheitssektor ermöglicht eine gute, innovative und bürgernahe Versorgung. Allerdings schafft die mehrfache Rolle der Kantone Fehlanreize. Der Kantönligeist, der zu Überkapazitäten führt, muss verschwinden. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend: Die jüngste Krankenversicherungsreform sollte mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen schaffen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen zu verbessern. Leider haben einige Kantone das Bundesgesetz nicht angewendet, um so ihre öffentlichen Spitäler künstlich zu Schonen. Eine Möglichkeit, von dezentralen Strukturen zu profitieren, ohne auf grosse Planungsregionen zu setzen, wäre der Ersatz der kantonalen Spitallisten durch schweizweit gültige Qualitätsstandards. Alle Spitäler, die die Kriterien erfüllen, dürften ihre Leistungen der Krankenkasse und dem Wohnkanton des Patienten verrechnen. Der Bund würde explizit nicht festlegen, wo welche Spitäler zu betreiben sind. Die Kantone blieben für die Versorgung zuständig, wie es bereits in anderen Bereichen der Gesundheitspolitik erfolgreich praktiziert wird (Apotheken, Arztpraxen, Spitex).

Anzahl Spitäler reduzieren

Die sehr hohe Dichte an Spitälern in der Schweiz ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Aufgrund der Entwicklung medizinischer Behandlungen werden Krankenhausaufenthalte immer kürzer, was in einem geringeren Bettenbedarf resultiert. Die erforderliche Ausstattung wird immer teurer. Die aktuellen Strukturen haben Schwierigkeiten die Kosten dieser Entwicklung zu tragen. Fähigkeiten sollen gebündelt werden und es soll auf sogenannte Kompetenzzentren gesetzt werden. Dennoch muss in allen Regionen ein Rettungsdienst schnell erreichbar sein.

Einführung von anderen Qualitätsmerkmalen von Dienstleistern in der Krankenversicherung

In den aktuellen Tarifstrukturen bestehen klare Fehlanreize. Eine Abkehr von einer mengenbasierten Vergütung hin zu einer qualitäts- und nutzenbasierten Vergütung muss angestrebt werden. Nicht technische Leistungen (bspw. Gespräche) sollen besser honoriert werden und zur Qualitätssicherung der Nutzen eines Eingriffes auch mit dem Gesundheitszustand des Patienten verglichen werden, wenn kein Eingriff durchgeführt worden wäre. Komplementärmedizin, welche zu grossen Teilen auf dem Placebo-Effekt beruht, soll nicht mehr von den obligatorischen Grundversicherungen gedeckt sein. Die Qualität der Dienstleister bzw. der Mehrwert, welcher sie für den Patienten bringen, soll so stärker gewichtet werden. Insbesondere sollen keine Anreize mehr bestehen, aus finanziellen Gründen eine Behandlung durchzuführen.

Die Krankenversicherungen sollen mehr Spielraum erhalten, um Versicherte zu belohnen, welche alternative Versicherungsmodelle nutzen

Um die Kosten und Nachfrage nach medizinischen Dienstleistungen ohne Qualitätseinbussen zu senken, braucht es Anreize. Vorbildliches Verhalten sollte belohnt werden können. Zum Beispiel sollte die Praxis der Telemedizin gefördert werden. Des Weiteren sollten mehrjährige Verträge abgeschlossen werden können (vgl. Zusatzversicherung).

Einführung einer einheitlichen Finanzierung für ambulante und stationäre medizinische Leistungen

Derzeit werden ambulante und stationäre Behandlungen nicht auf die gleiche Weise finanziert, was zu Ungleichheiten führt und Fehlanreize zur Folge hat. Dies soll durch ein einheitliches Finanzierungssystem behoben werden.

Im Prinzip immer das billigste Generikum verschreiben

Medikamente sind teuer. In der Schweiz ist der Anteil Generika am gesamten abgegebenen Volumen von Arzneimittel gering. Im Segment der von Krankenkassen erstatteten Arzneimittel waren es 2015 lediglich 27%, verglichen mit 81,4% z.B. in Deutschland. Nur ein medizinischer Grund soll zur Verschreibung eines teureren Arzneimittels führen.

Einführung des «Cassis de Dijon»-Prinzips für Arzneimittel

Für Lebensmittel sind spezielle Vorschriften für die Anwendung des «Cassis de Dijon»-Prinzips geplant: Lebensmittel, die nicht den schweizerischen technischen Vorschriften entsprechen, müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden. Das BAG erteilt diese Genehmigung, wenn das Lebensmittel den technischen Vorschriften der Europäischen Union (EU) oder (bei vollständiger Harmonisierung mit den EU-Vorschriften) den Vorschriften eines Mitgliedstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entspricht. Voraussetzung ist, dass keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Täuschungsschutzes der betreffenden Lebensmittel bestehen. Das gleiche Prinzip soll für Arzneimittel gelten. In bestimmten Situationen, wie z. B. bei Pandemien, können Ausnahmen gelten (Impfstoff Zulassung, usw).

Kein Territorialitätsprinzip

Die Krankenversicherer sollen das Recht haben, im Ausland erbrachte Leistungen zu erstatten und damit Dienstleister in der Schweiz in einen Wettbewerb mit ausländischen Dienstleistern zu stellen. Dies soll bei Medikamenten, Spitalaufenthalten oder ambulanten Eingriffen Anwendung finden. Diese Dienste müssen Mindestqualitätskriterien erfüllen. Kein Patient darf gezwungen werden, ins Ausland zu gehen, er muss immer frei entscheiden können.

Schnelle Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD)

Die Einführung des EPD in der Schweiz hat sich verzögert. Das EPD stellt den Arbeitnehmern in der Gesundheitsbranche wichtige Daten und Dokumente zur Behandlung zur Verfügung. Dies erleichtert die Kommunikation und vermeidet unnötige Eingriffe und Bürokratie. Die im EPD enthaltenen Dokumente müssen vor äusserem illegalem Zugriff geschützt und auf sichere Weise archiviert werden. Damit das EPD sein Potenzial zur Kosteneindämmung entfalten kann (bspw. Minimierung von Mehrfachuntersuchungen) sollten Boni/Malusse in Abhängigkeit der Nutzung eingeführt werden. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Systeme schweizweit miteinander kompatibel sein. Um möglichst viele Ärzte dazu zu bringen, auf dieses neue System umzusteigen, können zeitlich begrenzte finanzielle Anreize gesetzt werden. Die technische Lösung muss von der Privatwirtschaft kommen. Die Verwaltung hat wiederholt gezeigt, dass sie nicht in der Lage ist, ein derartiges Projekt zu managen. Generell muss das Bundesamt für Gesundheit die Digitalisierung des Gesundheitssystems fördern und priorisieren.

Einführung eines Gesundheitssparkonto

Dieses System würde nichts an der Deckung der wichtigsten Eingriffe oder Behandlung chronischer Krankheiten durch die Grundversicherung ändern. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung sind aber weiter steigende Kosten zu befürchten. Damit Patienten mehr von diesen Kosten selbst übernehmen können, soll dafür ein Gesundheitssparkonto eingeführt werden. Dies basiert auf dem Modell der dritten Säule. Optional und steuerlich effizient würde es nur Kosten decken, die durch leichte Krankheiten oder kurze Spitalaufenthalte verursacht werden. Das Sparguthaben darf bei längerfristigen Veränderungen (z. B. Eintritt ins Altersheim) aufgelöst werden können.

Unsere Forderungen

  • Verringerung der Zahl der Krankenhäuser und Bündelung von Kompetenzen
  • Erhöhung des Handlungsspielraums der Versicherungsanbieter.
  • Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen.
  • Kein Territorialitätsprinzip
  • Beschleunigte Einführung des elektronischen Patientendossiers
  • Einführung eines Gesundheitssparkontos
  • Verschreibung grundsätzlich des billigsten Generikums
  • Einführung des „Cassis de Dijon“-Prinzips für Medikamente