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Jungfreisinnige sagen Ja zum Waffengesetz

Am ersten Tag des diesjährigen Kongresses in Lutry (VD) haben über 200 Mitglieder der Jungfreisinnigen zu verschiedenen Themen Beschlüsse gefasst. Nach einer lebendigen Debatte unterstützt die Mehrheit der Mitglieder die Revision des Waffengesetzes. Zudem wurden Leitlinien verabschiedet, welche den Rahmen einer liberalen Klimapolitik vorgeben. Im Mai wird der Delegiertenversammlung ein Positionspapier mit diversen Maßnahmen verabschieden. Weiter standen das institutionelle Abkommen, die Cannabis-Legalisierung und eine spannende Hauptrede von alt Bundesrat Kaspar Villiger auf dem Programm.

Der Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz Andri Silberschmidt forderte in seiner Ansprache die Mitglieder auf, die Freiheit zu verteidigen, auch wenn die Gefahr vorherrscht, dass sie immer mehr zwischen dem rechten und linken Pol zerrieben wird: „Wir erfüllen einen Auftrag, nämlich den Auftrag, in allen Lebensbereichen für eine liberale Grundeinstellung für liberale Lösungen zu kämpfen.“ Die Rede ist im Anhang zu finden (es gilt das gesprochene Wort).

Die Diskussion um die Parolenfassung bezüglich des Waffengesetztes, welches im Mai zur Abstimmung kommt, gestaltete sich lebendig. Nach Präsentationen von Olivia de Weck und NR Philippe Nantermod beschloss der Kongress eine Befürwortung der Vorlage. Die Mitglieder sind der Ansicht, dass eine Ablehnung die Aufrechterhaltung des Schengen-Besitzstands gefährden würde, der für den Wohlstand der Schweiz von wesentlicher Bedeutung ist. Schengen ermöglicht zudem eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern beim Austausch von Informationen über Kriminelle. Das Gesetz ermöglicht es daher, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und gleichzeitig die Besonderheiten der schweizerischen Schiesstradition zu wahren.

Die Leitlinien, auf denen die Jungfreisinnigen ihr Positionspapier zur Klimapolitik aufbauen werden, wurden ebenfalls vom Kongress abgenommen. Konkret werden beispielsweise eine Kompensation der CO2-Abgabe für Unternehmen, die Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für Private, Unternehmen und Start-ups in nachhaltige Energie zu investieren oder die Förderung der Renovierung bestehender Gebäude gefordert.

Die Jungfreisinnigen haben sich heute Morgen als erste Partei offiziell dem Verein „Cannabis consensus“ angeschlossen. Der Verein hat den Zweck, eine Initiative zur Legalisierung von Cannabis auszuarbeiten um eine sinnvolle Regulierung zu ermöglichen. Weiter fand eine Diskussion zum institutionellen Abkommen statt, das von Prof. Dr. Roberto Balzaretti vorgestellt wurde, der für die Verhandlungen mit Brüssel zuständig war. Zudem wurde eine kritische Sicht auf das Rahmenabkommen von Prof. Dr. Paul Widmer präsentiert.

Die Hauptrede des Kongresses stand ganz unter dem Thema Fortschritt. Alt Bundesrat Kaspar Villiger richtete das Wort an die Kongressteilnehmer und begeisterte die Zuhörer mit vier Ratschlägen: der Fokus auf den Fortschritt, die Wertschätzung zentraler liberaler Werten, der Glauben an die Demokratie und die Berücksichtigung der Verlierer.

Alle angesprochenen Dokumente finden Sie unten. Auf der Tagesordnung für den zweiten Tag des Kongresses: Wahl des Vorstands, Positionspapier zum Datenschutz und Unterstützungsentscheid zum eVoting-Moratorium.

Link zur Rede Andri Silberschmidt

Link zu den Leitlinien „Klimapolitik“

Nein zur Zersiedelungsinitiative

Die Jungfreisinnigen Schweiz freuen sich, dass das Schweizer Stimmvolk die Gefahren der Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen erkannt hat. Die Jungfreisinnigen haben sich von Anfang an gegen den extremen Vorschlag eingesetzt. Das Raumplanungsgesetz, das 2014 in Kraft getreten ist, begegnet der Zersiedelung bereits ausreichend. Das Einfrieren der Bauzonen hätte zu einer Verteuerung und Verknappung des Baulandes und schliesslich zu höheren Mietpreisen geführt. Dies hätte für junge Menschen, die auf Wohnungen mit erschwinglichen Mietpreisen angewiesen sind, ein grosses Problem dargestellt. Das Abtauschen von Bauzonen zwischen den Kantonen hätte zudem viel Bürokratie und weitere Schwierigkeiten mit sich gezogen.

Leroy Bächtold, Vorstand Jungfreisinnige Schweiz: „Die Bevölkerung hat sich heute sehr deutlich für eine konstruktive Raumplanungspolitik ausgesprochen und sich gegen die zu radikale Zersiedelungsinitiative entschieden. Das Thema Zersiedelung darf aber nicht aus den Augen verloren werden und die guten Ansätze des RPG2 müssen weiterverfolgt werden und die kantonalen Regulierungen angepasst werden.”

Die Jungfreisinnigen wehren sich gegen starre und konservative Visionen wie jene der Initianten. Durch die Ablehnung dieser Initiative, hat die Schweizer Bevölkerung gezeigt, dass sie extreme Massnahmen ablehnt und Lösungen bevorzugt, die den Föderalismus und die Besonderheiten der Regionen respektiert.

Institutionelles Abkommen: Jungfreisinnige fordern präzise Verbesserungen

Der Vorstand der Jungfreisinnigen Schweiz (VJFS) hat den Entwurf des Institutionellen Abkommens (InstA) unter Berücksichtigung der europapolitischen Positionen der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS) beurteilt. Er kommt zum Schluss, dass damit zwar eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge sowie konkrete Verbesserungen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit vorgenommen werden. Die implizite Forderung zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie die partielle Rechtsauslegung durch den EuGH lehnt der VJFS jedoch ab. Der VJFS begrüsst das Abkommen in seinen Grundzügen, allerdings genügt es in der gegenwärtigen Form den Anforderungen der JFS nicht.

Der VJFS ist überzeugt, dass ein gutes Einvernehmen mit der Europäischen Union (EU) für die Schweiz viele Vorteile mit sich bringt. Die Schweiz verdient jeden dritten Franken in der EU und pflegt mit ihren europäischen Partnern eine intensive Zusammenarbeit in vielen Bereichen wie Kultur, Forschung, Bildung und Sicherheit. Es liegt mithin sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU, die Bilateralen Verträge zu fundieren und gleichzeitig einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, um den sich stetig veränderten Marktbedingungen Genüge zu leisten und neue Marktabkommen zum wechselseitigen Nutzen zu schliessen. Die Erhaltung des Status Quo ist deshalb mittel- bis langfristig keine Option. Dabei gilt es selbstverständlich zu berücksichtigen, dass eine intensive Kooperation auf verschiedenen Ebenen mit einem Verlust der Souveränität einhergeht. Der Verzicht auf eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit hat auch seinen Preis, der nicht zu unterschätzen ist. Es geht um viel mehr als beispielsweise um die Börsenäquivalenz. Wir dürfen uns nichts vorlügen: die Gesprächsverweigerung von links und rechts ist deshalb katastrophal und hindert die Schweiz, geeint gegenüber der EU aufzutreten.

Die JFS haben anlässlich ihres Kongresses im Jahr 2017 in Lausanne Leitplanken für ihre Europapolitik (siehe das Positionspapier) definiert. Vor diesem Hintergrund entspricht der aktuelle Vertragsentwurf den Forderungen der JFS in einigen wesentlichen Punkten. Namentlich die Stärkung der Dienstleistungsfreiheit (Modernisierung der flankierenden Massnahmen sowie das Verbot zur staatlichen Beihilfe) und die Wahrung der direktdemokratischen Entscheidungsprozesse sind im Sinne der Schweiz. Dies stärkt langfristig die wirtschaftliche Position unseres Landes in Europa und sichert unser aller Wohlstand. Hiervon unbesehen laufen allerdings andere Vertragspunkte dem Positionspapier zuwider. So sind bspw. einerseits die Rechtsauslegung durch den EuGH, andererseits die implizite Forderung zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie klar abzulehnen. Diese Vertragspunkte widersprechen der schweizerischen Souveränität und bringen unseren schlanken Sozialstaat in Gefahr (siehe für eine ausführlichere Beurteilung der Vertragspunkte des InstA die untenstehende Analyse).

Der VJFS unterstützt das InstA in seinen Grundzügen, erachtet es in der Gesamtbeurteilung aus den genannten Gründen aber als ungenügend. Er fordert den Bundesrat auf, präzise Verbesserungen auszuhandeln. Die abschliessende Beurteilung des endgültigen Vertragsentwurfes wird zu gegebenem Zeitpunkt (hierfür werden insbesondere die Resultate der Konsultationsphase abgewartet) unter Berücksichtigung der hierin erwähnten Punkte erfolgen.

Beurteilung Rahmenabkommen (PDF)

Kampagnenstart „Nein zur Zersiedelungsinitiative“

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben heue Morgen ihre Kampagne gegen die Zersiedelungsinitiative gestartet. Um der Stimmbevölkerung die fatalen Konsequenzen der Initiative aufzuzeigen, wurde ein Wohncontainer auf dem Vorplatz des Bahnhofs Stadelhofen aufgestellt (Tagesfrequenz: 87’000 Passanten). Den Passanten sollen so die zukünftigen Wohnverhältnisse vor Augen geführt werden. Bei Annahme der Initiative wird das Einfrieren der Bauzonen dazu führen, dass wir in wenigen Jahren dicht aufeinander gedrängt leben müssten.

Nein zum Baustopp
Die Zersiedelungsinitative der Jungen Grünen will erreichen, dass Bauzonen in der Schweiz nicht weiter zunehmen. Neue Bauzonen soll es nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Die Jungfreisinnigen lehnen diese Initiative einstimmig ab. Die Initiative führt zu einem starren Gesetz, welches jegliche Flexibilität im lokalen und kantonalen Rahmen verhindert. Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung würde nach einer Annahme ebenfalls eingedämmt, da Kantone mit hohem Baulandanteil in ihrem Wachstum gehindert würden. Dies führt zu einem tiefen Angebot und somit zu höheren Wohnungspreisen. Auch unsere Generation will ein Leben mit Wohnqualität. « Die Jungen Grünen rauben diesen Traum – das zeigt auch die asoziale Wirkung dieser Initiative », sagt Matthias Müller, Vize-Präsident der Jungfreisinnigen.

Kampagne
In der Diskussion um links-grüne Fragen, geht der Mensch oft verloren. Wir geben ihm in unserer Kampagne ein Gesicht. Sei es der Traum vom Eigenheim, jener vom guten Wirtschaftsstandort oder jener des guten Kompromisses – mit einem Bauzonenstopp gefährdet man die Zukunftsträume junger Menschen. « Die radikale Initiative gefährdet meinen Traum von einem guten Wirtschaftsstandort », wie es Vorstandsmitglied der Jungfreisinnigen Schweiz und Jungunternehmer Leroy Bächtold auf den Punkt bringt.

Auf einer Website sind Argumente gesammelt, zudem soll mit Videos auf Social Media auf die Ablehnung der Initiative aufmerksam gemacht werden. Für weitere Argumente und Inhalte verweisen wir auf https://www.neinzurzersiedelungsinitiative.ch/. Fotos der Aktion entnehmen Sie dem Anhang.

Nein zur Zersiedelungs-Initiative am 10. Februar

Pressekonferenz «radikale Zersiedelungs-Initiative NEIN»
Referat Leroy Bächtold (ZH), Jungfreisinnige Schweiz, Unternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren

Für mich als Jungunternehmer stellt diese Initiative ein enormes Risiko für den Wohlstand und den Erfolg der Schweiz dar. Beim Start jedes Unternehmertums ist es essenziell, dass man geeignete Gewerbeflächen zu einem angemessenen Preis beziehen kann. Ohne zahlbare Gewerbeflächen für Büroräumlichkeiten oder Industrieanlagen endet der Traum eines eigenen Unternehmens bevor er überhaupt richtig angefangen hat. Ob man ein Unternehmen in der Industrie starten möchte und dazu eine Montagehalle benötigt oder man einem Tech-Unternehmen vorsteht, ohne Gewerbeimmobilien lässt sich kaum ein Unternehmen betreiben.

Gerne rühmt man sich in der Schweiz, dass man ein KMU Land sei und Innovation zu den grössten Stärken des Landes gehört. Eine Annahme der Zersiedlungs-Initiative würde der Innovation in der Schweiz aber einen argen Dämpfer verpassen. Auch wenn sich Grossunternehmen durch die Annahme der Initiative Gedanken machen könnten, an einen besser geeigneten Wirtschaftsstandort zu wechseln, sind es doch die Jungunternehmer und KMUs, welche sich einen Anstieg der Mieten nicht leisten könnten. Rund ein Drittel aller eingereichten Patente stammen von Startups und KMUs, diesem grossen Anteil unserer Schweizer Innovation wird mit der Annahme dieser Initiative unnötig das Leben schwer gemacht.

Die Initiative sieht ein Einfrieren der heute verfügbaren Bauflächen vor, was zu einer deutlichen Verteuerung des Baulands und dadurch der Mieten führen würde. Ebenfalls würden die Verkaufspreise von Gewerbeimmobilien steigen. Während das Steigen der Miete vor allem den Markteintritt von KMUs und Jungunternehmern erschwert, ist ein Steigen der Verkaufspreise vor allem für etablierte Startups und KMU ein Problem, welche sich einen Erwerb von Gewerbeimmobilien oder sogar von Bauland überlegen.

Speziell in den industriellen Betrieben ist es oftmals nicht möglich, den Bedarf mit bestehenden Immobilien abzudecken. Für diese Betriebe ist es essenziell, die Möglichkeit zu haben, neues Bauland erwerben zu können, um damit bestehende Gewerbeflächen auszubauen oder neue Produktionsstätten an einem geeigneten Standort errichten zu können.

Sind diese Möglichkeiten nicht mehr gegeben, läuft man Gefahr, Unternehmen in Ihrer angestammten Umgebung zu verlieren. Die Gefahr besteht nicht nur, dass Innovation durch das Ausbremsen von Neugründungen geschwächt wird, sondern auch, dass bestehende Unternehmen den Standort wechseln. Dies würde nicht nur zu einem potenziellen Abwandern der Unternehmen ins Ausland führen, sondern auch zu einem ungewünschten Raumplanungs-Wettbewerb zwischen den Kantonen. Dabei wären Kantone bevorteilt, welche bis anhin grosszügig geplant haben und zu grosse Bauzonen eingezont haben und Kantone, welche die Bauzonen-Vorschriften des Bundes ernst genommen haben, würden bestraft. Da vor allem ländliche Gebiete noch unerschlossene Bauzonen haben, würde dies zu einer potenziellen Landflucht der Unternehmen führen, was weder im Sinne der Raumplanung noch der Umwelt wäre. Diese Entwicklungen würden es Unternehmen erschweren, qualifizierte Mitarbeiter anziehen zu können. Ich habe selbst feststellen müssen, dass es für ein Startup äusserst schwierig ist, qualifiziertes Personal im IT Umfeld zu finden und sich gegen die Branchenriesen wie Google oder Microsoft durchzusetzen. Wäre ich durch zu hohe Mieten dann noch gezwungen gewesen in die Peripherie zu ziehen, hätte ich mein Unternehmen für Mitarbeiter vollends unattraktiv gemacht. Zur Unattraktivität wäre noch hinzugekommen, dass ein Ausweichen in ländlichere Regionen die Pendlerstunden meiner Mitarbeiter erhöht hätte, da diese vornehmlich in den Ballungszentren beheimatet sind.

Weiter steigen durch eine Annahme der Initiative die Mieten und Verkaufspreise von Wohnflächen, was die Schweiz in ihrer Attraktivität für Arbeitnehmer auch im internationalen Vergleich schwächen würde. Mit einem Nein zur Zersiedlungs-Initiative bewahren wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und stärken den Schweizer Wirtschaftsstandort. Ein übermässiges Steigen der Mieten von Immobilienpreisen wird so verhindert, was dem Gewerbe sowie Privatpersonen zugutekommt. Unsere KMU und Startups bleiben mit einem Nein konkurrenzfähig und eine Vertreibung in ländlichere Gebiete oder sogar das Ausland bleibt uns erspart. Am 10. Februar lege ich deshalb als Jungunternehmer und Jungfreisinniger für unseren Wirtschaftsstandort ein Nein zur Zersiedelungs-Initiative in die Urne.

Nein zum Bauzonen-Moratorium, Nein zur Zersiedelungsinitiative

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben an ihrer DV in Lausanne die einstimmige Nein-Parole zur Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen gefasst. Weiter haben die Delegierten ein Positionspapier zum Föderalismus verabschiedet, welches wichtige Punkte der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Kantonen und dem Staat regelt sowie ein Strategiepapier für das Wahljahr 2019 verabschiedet.

Nein zum Baustopp
Die Zersiedelungsinitative der Jungen Grünen will erreichen, dass Bauzonen in der Schweiz nicht mehr weiter zunehmen. Neue Bauzonen soll es nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Diese Bestimmung soll ermöglichen das vorhandene Bauland effizienter zu nutzen und ausreichend gute Böden für die Landwirtschaft bereitzustellen. Ausserdem sieht die Initiative Regelungen zum verdichteten Bauen, zu nachhaltigeren Quartieren und zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vor. Die Jungfreisinnigen lehnen diese Initiative einstimmig ab. Die Initiative führt zu einem starren Gesetz, welches jegliche Flexibilität im lokalen und kantonalen Rahmen verhindert. Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung würde nach einer Annahme ebenfalls eingeschnürt, da Kantone mit hohem Baulandanteil in ihrem Wachstum gehindert würden. Die führt zu einem tiefen Angebot und somit zu höheren Wohnungspreisen. „Gerade junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln. Die Initiativen der jungen Grünen schränkt unsere Generation unverhältnismässig stark ein und würde zum Baustopp in der Schweiz führen!“, fasst Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, zusammen.

Massnahmen für einen gelebten Föderalismus
Die Schweiz weist weltweit die kleinsten politischen Gebiete mit den grössten Kompetenzen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmeseite aus. Gerade weil die Schweiz so stark dezentralisiert ist, müssen die Anreize aus Sicht der Jungfreisinnigen im Umgang mit Steuergeldern richtig gesetzt sein. Die Aufgaben sind deshalb so auf Bund, Kantone und Gemeinden zu verteilen, dass sie so effizient wie nur möglich erbracht werden. Untergeordnete Gebiete mit politischen Kompetenzen sind näher beim Bürger und können somit besser auf die lokalen Gegebenheiten in der Erbringung öffentlicher Leistungen eingehen. So fordern die Jungfreisinnigen eine Kompetenz zur Ergreifung eines Finanzreferendums (ab einem Budgetumfang von 200 Millionen, mit 50’000 Unterschriften oder 8 Kantone) sowie ein Stopp zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bund bei kantonalen Kompetenzen. Weitere Massnahmen und Schlussfolgerungen entnehmen sie bitte dem angehängten Positionspapier.

Weichen für das Wahljahr sind gestellt
Die Jungfreisinnigen Schweiz werden in fast allen Kantonen eigene Listen zur Nationalratswahlen stellen. An der heutigen Delegiertenversammlung wurde das Strategiepapier zu den Wahlen verabschiedet. Dieses beinhaltet eine finanzielle Unterstützung der kantonalen Sektionen, eine nationale Dachkampagne sowie das Ziel, die Mitgliederbasis um 20 % zu steigern.

3 Kernargumente gegen die „Selbstbestimmungs“-Initiative

  1. Kein Vertragsbruch: Völkerrechtliche Verträge sind einzuhalten
    Wie im Privaten gilt auch im Internationalen, dass man sich an einmal getroffene und eingegangene Abmachungen und Verträge hält (pacta sunt servanda). Andernfalls ergäbe es überhaupt keinen Sinn, solche Vereinbarungen zu treffen. Solange sie also in Kraft sind, haben Sie zu gelten. Ein Staat kann sich deshalb nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um die Nichteinhaltung eines völkerrechtlichen Vertrages zu rechtfertigen. Wer einen völkerrechtlichen Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon nicht mehr will, soll die Kündigung des Vertrages einfordern. Es geht aber nicht an, den völkerrechtlichen Vertrag mit gegenteiligen Verfassungsbestimmungen regelmässig brechen zu wollen. Die SBI gibt jedoch eine konkrete Anweisung zum Vertragsabbruch! Damit würde sich die Schweiz ins völkerrechtliche und wirtschaftliche Abseits manövrieren.
  1. EMRK schützt fundamentale Grundrechte
    Die EMRK unterstand nicht dem Referendum. Sie steht folglich im Visier der SBI. Die EMRK schützt aber wesentliche Grundfreiheiten, die zwar in der Bundesverfassung u.a. garantiert sind, aber letztlich von einer zusätzlichen Instanz beurteilt werden können. Dies stärkt die Rechte unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und schützt vor staatlicher Willkür. Mit anderen Worten: Die EMRK schützt die Menschenrechte vor Übergriffen durch den Gesetz- und Verfassungsgeber und schützt damit Minderheiten vor der Mehrheit. Die SBI birgt aber die Gefahr in  sich,  den  Grundrechtsschutz in der Schweiz empfindlich zu schwächen, indem sie mit dem Hinweis auf den Vorrang des innerstaatlichen Rechts die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR missachten würde. Die Schweiz hat jedoch ein grosses Interesse am Schutz der Grundrechte in ganz Europa. Denn diese dienen der Wahrung einer tatsächlich demokratischen Ordnung.
  1. Rechtsunsicherheit ist Gift für unsere international ausgerichtete Wirtschaft
    Mit der SBI sollen angeblich die Unabhängigkeit der Schweiz und die Volkssouveränität gestärkt werden. In Tat und Wahrheit würde aber mit einer Annahme das pure Gegenteil erreicht. Die Schweiz, ein Kleinstaat in der internationalen Völkergemeinschaft, würde ein zentrales Instrument zur Wahrung ihrer Interessen und Selbstbestimmung, nämlich das Völkerrecht, nachhaltig schwächen, ja gar aufgeben. Überdies wäre die schweizerische Beteiligung an wichtigen wirtschaftsvölkerrechtlichen Abkommen gefährdet, denn die SBI will ein fein austariertes System des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht durch eine starre Vorrangregelung der Verfassung gegenüber sämtlichen Völkerrechtsverträgen ausser Kraft setzen. Damit wäre der Ruf der Schweiz als zuverlässiger Vertragspartner bedroht, womit die Schweiz zu einem unattraktiven Verhandlungs- und Geschäftspartner würde. Das ist aber Gift für unseren Wirtschaftsstandort, der international aufgestellt und auf klare Rahmenbedingungen und langfristige Partnerschaften angewiesen ist.

Matthias Müller
Vizepräsident Jungfreisinnige Schweiz

Der falsche Weg zur Selbstbestimmung

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Viele Gegner betreiben eine regelrechte Angstkampagne. Die Economiesuisse warnt davor, dass 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien, obwohl die eigene Studie aufzeigt, dass wohl nicht mal eine Handvoll wirklich gefährdet ist. Die SP verteufelt die Initiative als Anti-Menschenrechts-Initiative und behauptet die Menschenrechte seien in Gefahr, obwohl diese durch die Bundesverfassung garantiert werden. Doch auch die SVP betreibt einen gar populistischen Abstimmungskampf. Sie behauptet, dass die direkte Demokratie abgeschafft werde, wenn die Initiative abgelehnt werde. Wie das Festhalten am Status-Quo etwas zurzeit Geltendes abschaffen soll, weiss wohl die SVP selbst nicht. Um was es wirklich geht, wird in dieser hitzigen Debatte leider nur zu oft vergessen. Das Anliegen der SVP, dass die eigene Verfassung dem Völkerrecht vorgehen soll, hat durchaus seine Berechtigung. Doch mit der Initiative, welche der Verfassung immer Vorrang gibt (ausgenommen zwingendes Völkerrecht), verliert das Schweizer Rechtsystem seine Flexibilität. Die Flexibilität hat sich über Jahre hinweg bewährt. Doch leider wendet das Bundesgericht diese Flexibilität seit geraumer Zeit nicht mehr an. Das Bundesgericht gibt dem Völkerrecht allgemein den Vorrang und wendet die Schubert-Praxis nicht mehr an, welche vorsieht, dass Schweizer Bundesrecht dem Völkerrecht vorgeht, wenn das jüngere Bundesrecht dem älteren Völkerrecht widerspricht und der Gesetzgeber diesen Widerspruch bewusst einging. Dieser Umstand muss geändert werden. Doch dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative der falsche Weg, denn sie stellt die Flexibilität nicht wieder her, sondern verunmöglicht diese ebenfalls. Ein weiteres Problem der Initiative stellt die Rückwirkung, welche dem Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda – abgeschlossene Verträge sind einzuhalten – widerspricht, dar. Dieser Umstand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Aus diesen Gründen lehne ich die Selbstbestimmungsinitiative ab.

Alain Schwald
Vizepräsident Jungfreisinnige Zürich

Vernehmlassung Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Die Jungfreisinnigen Schweiz lehnen die AHV21 in ihrer heutigen Form ab. Eine Stabilisierung, die einseitig auf der Einnahmeseite ansetzt, ist für uns kein gangbarer Weg. Wir unterstützen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, kritisieren jedoch, dass ohne weitere strukturelle Massnahmen und derart hohen Ausgleichsmassnahmen die „Stabilisierung der AHV (AHV 21)“ den Zweck einer Reform nicht erfüllt.

Sicherung der AHV durch strukturelle Massnahmen
Die Jungfreisinnigen fordern, dass mindestens 50% der Reform (netto, nach allen Ausgleichsmassnahmen) aus strukturellen Massnahmen bestehen. Zentraler Pfeiler der strukturellen Massnahmen muss dabei eine Erhöhung des allgemeinen Rentenalters sein. Entsprechend fordern wir eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters um zwei Monate pro Jahr. Die angedachte Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft am stärksten. Die Jungfreisinnigen lehnen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um mehr als 0,3 Prozentpunkte aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen deswegen ab.

Ausgleichsmassnahmen zur Angleichung des Frauenrentenalters
Die Jungfreisinnigen setzten sich für die Gleichstellung von Mann und Frau ein. Daher begrüssen wir die Angleichung des Frauenrentenalters. In einer repräsentativen Umfrage des GFS1unterstützen zwei Drittel der Befragten eine Angleichung des Frauenrentenalters. Ausgleichsmassnahmen sind deswegen auch aus politischer Perspektive unnötig. Entsprechend fordern die Jungfreisinnigen die Angleichung des Frauenrentenalters ohne Ausgleichsmassnahmen.

Zeit für eine echte Reform
Bundesrat Berset sprach bei der Präsentation der AHV 21 bereits von einer nächsten Reform – und zwar schon in der nächsten Dekade. Dies zeigt, dass diese Reform nicht nachhaltig ist. Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern jedoch eine Reform, welche nachhaltig ist und das Vertrauen in die Altersvorsorge zurückbringt. Nachhaltigkeit ist nur mit einer generellen Erhöhung des Rentenalters zu erreichen. Einen Vorschlag einer nachhaltigen Reform präsentierten wir am runden Tisch zur Revision der Altersvorsorge vom 27. Oktober 2017.2

Die Vernehmlassungsantwort liegt der Medienmitteilung bei.

1https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt
2https://jungfreisinnige.ch/jungfreisinniger-plan-b-fuer-eine-nachhaltige-revision-der-altersvorsorge/

Ihr Kontakt
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, +41 79 367 58 31
Patrick Eugster, Arbeitsgruppe Altersvorsorge, +41 79 722 10 66

Vernehmlassungsantwort AHV21 (PDF)

Propaganda mit historischen Unschärfen

Zum Artikel Bestattung des Bundesstaates von «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli (41/2018)

Unter dem Titel «Bestattung des Bundesstaates» greift «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli in der letzten Ausgabe (41/2018) die FDP und insbesondere die Jungfreisinnigen wegen ihrer Nein-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative an:

Gerade die Jungliberalen müssten sich, so der Medizinhistoriker, bewusst sein, «dass sie schon einmal mit undemokratischem Gedankengut sympathisiert haben.» Und weiter: «Unter unverhohlenem Schielen auf das Ausland» hätten die Jungfreisinnigen in den dreissiger Jahren eine Beschränkung der Volksrechte unter Stärkung der Regierung, ja sogar einen «Diktaturparagrafen für Notzeiten» gefordert.

Christoph Mörgelis Breitseite gegen die Jungfreisinnigen, dem – unausgesprochen – der Vorwurf der Nähe zum Faschismus inhärent ist, greift historisch zu kurz. Einer wissenschaftlichen Überprüfung hält er in dieser pauschalisierenden Form jedenfalls kaum stand, zumal wenn er propagandistisch ins Umfeld der Selbstbestimmungsinitiative gestellt wird.

Unbestrittenermassen hat zwar auch in der freisinnigen Grossfamilie (wie im übrigen gerade auch in der BGB, der Vorgängerorganisation der heutigen SVP, sowie bei den Katholisch-Konservativen (CVP)) in den 1930er Jahren eine – aus heutiger Sicht – teilweise zu unkritische Auseinandersetzung mit dem faschistischen Gedankengut stattgefunden. Sympathien zu nationalistisch-vaterländischen Organisationen wie beispielsweise dem rechtsbürgerlichen Bund für Volk und Heimat waren in bürgerlichen Parteien in den Jahren um 1933 an der Tagesordnung.

Dabei gab es nachweislich nicht nur bei der 1928 ins Leben gerufenen nationalen Organisation der Liberalen Jugend der Schweiz (später Jungliberale Bewegung der Schweiz) sowie der FDP personelle Verbindungen zu den frontistischen Erneuerungsbewegungen. Der Historiker Walter Wolf hat in seinem 1969 erschienenen Grundlagenwerk «Faschismus in der Schweiz. Geschichte der Frontenbewegung in der deutschen Schweiz» mit Bezug zur FDP festgehalten, dass ein Teil der frontistischen Erneuerungsbewegungen durchaus «aus ihrem Fleisch geschnitten» war.

Der freisinnige Volkstag der FDP Zürich begrüsste am 28. Mai 1933 im Zuge des sog. «Frontenfrühlings» denn auch ausdrücklich «die patriotische Orientierung der Fronten und signalisierte», so der Historiker Michael Gehrken in seiner 2002 verfassten Dissertation zur Geschichte des Freisinns zwischen 1929 und 1947 («Im Zeichen einer wahrhaft eidgenössischen Solidarität»), «seine Bereitschaft zur Kooperation.»

Bei den Gemeinde- und Stadtratswahlen in der Stadt Zürich im Herbst 1933 ging man denn auch eine Wahlallianz mit den Fronten ein, wobei sich dieser neben der Jungliberalen Bewegung aber auch die SVP-Vorgängerorganisation, die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB sowie die EVP anschlossen. Diese «Episode» (so Walter Wolf) fusste vor allem darauf, dass sich die Fronten anti-marxistisch zeigten, was beim Bürgertum – gerade in Zürich – noch Jahre nach den sozialen Konflikten rund um den Landesstreik (1918) mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wurde.

Bei den Jungliberalen, die sich selbst als «liberale» Erneuerungsbewegung verstanden, kamen zudem gewisse Sympathien «für jenes romantische Gesellschaftsbild einer ‘wahren Volksgemeinschaft’, die ihren Weg zwischen Marxismus und Kapitalismus suchte» (Gehrken) durchaus hinzu.

Indessen pflegten weder der Freisinn noch die Jungfreisinnigen je einen «völkisch» geprägten Gemeinschaftsbegriff. Im Gegenteil: Genuin und ursprünglich für den freisinnigen Volksgemeinschaftsbegriff war die radikal geprägte Vorstellung einer auf dem Entscheid von Individuen («freien Bürgern») beruhenden «Willensnation» und «Schicksalsgemeinschaft». Eine Leitidee, die sich im Zuge der «geistigen Landesverteidigung» und in der Nachkriegszeit gesamtgesellschaftlich (gerade auch in der SVP) durchsetzte.

Die Jungliberalen wandten sich dabei schon früh von den «undemokratischen Ideen» der Fronten ab. Als die frontistischen Erneuerungsbewegungen Ende März 1934 beschlossen, eine Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung zu lancieren, entbrannten zwar auch in der FDP und der Jungliberalen Bewegung Diskussionen um einen «disziplinierten Liberalismus», wie dies der freisinnige Historiker Gottfried Guggenbühl bezeichnete, wobei er damals anregte, «hinsichtlich der politischen oder Volksrechte (…) die Frage der organischen bzw. autoritären Demokratie zu prüfen.»

Und doch: Daraus abzuleiten, die FDP und der Jungfreisinn hätten «mit undemokratischem Gedankengut sympathisiert», greift zu kurz und reisst die damaligen Diskussionen aus dem historischen Kontext. Das «unverhohlene Schielen auf das Ausland», wie Christoph Mörgeli dies bezeichnet, erfolgte eben gerade nicht aus Sympathie mit dem faschistischen Gedankengut, sondern aus einer Abwehrhaltung gegen den Nationalsozialismus heraus. Eine Abwehrhaltung, die letztlich in der «geistigen Landesverteidigung» gipfelte und die massgeblich auch freisinnig geprägt war, wie Michael Gehrken festgehalten hat. «Es war die von aussen hereinbrechende Bedrohungslage, die am Anfang der wirtschaftlichen Landesverteidigung steht, indem sie eine wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft generierte und vom Rest der Welt abgrenzte.» Diese leitete ab 1934/35 im Zuge der Auseinandersetzungen um die «Kriseninitiative» die sogenannte Verständigungspolitik mit der politischen Linken und den Gewerkschaften (Richtlinienbewegung) ein, womit die «Willensnation Schweiz» ihren eigenen Weg gefunden hatte.

Dass dieser Weg keinesfalls «undemokratisch» und faschistisch sein sollte, hatten dabei auch die Jungliberalen schon früh klar gemacht. Zwar unterstützten die Jungliberalen 1934 die Initiative zur Totalrevision der Bundesverfassung. Der Historiker Michael Gehrken hat in seiner 1996 verfassten Lizentiatsarbeit («Tretet ein für das freiheitliche Gedankengut unserer Väter») in Anlehnung an Peter Stadler aber bereits festgehalten, dass sich die Jungliberalen «sogleich von den Prinzipien der Fronten» distanzierten. Und das freisinnige Fussvolk war 1935 auch nicht gewillt, eine Totalrevision zu unterstützen. «Zu klar zielte das Revisionsbegehren», so Gehrken, «auf die Ausschaltung des liberalen Bundesstaates ab.»

Oder – um mit Christoph Mörgeli zu sprechen: Die Jungfreisinnigen und die FDP fürchteten schon damals – wie jetzt bei der Selbstbestimmungsinitiative – die «Bestattung des Bundesstaates» – des liberalen Bundesstaates!

Dr. phil. hist. Michael Gehrken