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Botschaft zur Renteninitiative – Bundesrat zieht Junge über den Tisch!

Botschaft zur Renteninitiative – Bundesrat zieht Junge über den Tisch!

Die AHV steuert finanziell auf den Abgrund zu. Trotzdem lehnt der Bundesrat mit heute verabschiedeter Botschaft die Renteninitiative der Jungfreisinnigen Schweiz ohne Gegenvorschlag ab. Für Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, ist klar: «Damit zerschlägt der Bundesrat die Generationengerechtigkeit. Das Rentenalter muss erhöht werden – nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil es gerecht ist.»

Bei den Sorgen der Bevölkerung steht die Finanzierung der Renten mit an der Spitze der wichtigsten Polit-Themen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die AHV geht langsam aber sicher pleite. Das können auch die enormen Bundeszuschüsse und die wiederholten Steuer- bzw. Beitragssatzerhöhungen nicht verhindern. Es drohen ab 2032 gigantische Finanzierungslücken.

Fadenscheinige Argumente des Bundesrates

Mit der Renteninitiative – d.h. mit einer Erhöhung des Rentenalters via Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung – kann die Finanzierung der AHV langfristig weitgehend stabilisiert werden. Das sieht auch der Bundesrat so; er hält unsere Forderung nach einer Erhöhung des Rentenalters für grundsätzlich berechtigt. Umso tragischer ist es, dass er die Renteninitiative aus fadenscheinigen Gründen und ohne Gegenvorschlag ablehnt. Der Bundesrat behauptet, die demografische Herausforderung könne nicht einzig durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden, sondern es brauche auch zusätzliche Finanzierungen. Weiter berücksichtige die Renteninitiative weder die arbeitsmarktliche noch die soziale Situation. Schliesslich sei ein Automatismus mit dem politischen System der Schweiz unvereinbar. Das ist falsch!

Stabilisierung der AHV dank der Renteninitiative; planloser Bundesrat

Fakt ist: Die demografische Entwicklung ist für die AHV dramatisch. Nicht nur, weil sich die Alterung deutlich auf die Ausgaben der AHV auswirken wird, sondern auch weil der Generationenvertrag arg strapaziert wird, wenn immer weniger Aktive immer mehr Rentner finanzieren müssen. Das belegen die bundesrätlichen Zahlen in der Botschaft. Vor diesem Hintergrund ist die Renteninitiative unausweichlich; damit wird die AHV langfristig bessergestellt – das gibt sogar der Bundesrat zu. Dass weitere Finanzierungen gegebenenfalls vonnöten sind, um das System dauerhaft zu stabilisieren, ist unbestritten. Das allein ist aber noch kein Grund, die Renteninitiative abzulehnen. Im Gegenteil: Eine Rentenaltererhöhung ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur langfristigen Stabilisierung der AHV – will man denn die finanziellen Lasten nicht einseitig den Jungen aufbürden.

Die Planlosigkeit des Bundesrates macht gewaltige Steuererhöhungen in Zukunft unvermeidlich. Die Jungen tragen die gesamte Last. Dabei trifft sie an dem Fiasko keine Schuld. Für Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, ist deshalb klar: «Die Rentenpolitik des Bundesrates taugt nicht für die Zukunft; sie sichert die Interessen der Jungen nicht. Damit wird grundlos ein Keil getrieben zwischen die junge und die ältere Generation.» Es ist im Übrigen unverantwortlich, dass der Bundesrat die AHV-Finanzen nicht über das Jahr 2032 prognostiziert. Bei aller Schätzungsunsicherheit spricht viel dafür, einen sehr viel längeren Zeitraum zugrunde zu legen als in den derzeitigen Finanzierungsprognosen. Denn die Berechnungen müssen auch für uns Junge eine Orientierung bieten, die aktuell am Beginn ihres Erwerbslebens stehen.

Renteninitiative bringt Generationengerechtigkeit ins Lot

Länger arbeiten ist nicht nur nötig, um die AHV finanziell zu sichern. Es ist auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Das wird deutlich, wenn man die Zahlen des Bundesrates betrachtet: 1948 hatte ein 65-Jähriger 12.1 Rentenjahre vor sich, eine 65-Jährige 13.7 Jahre. 2050 werden es rund 25 Jahre bei den Männern und gar 26 bei den Frauen sein. Während also 1948 galt, dass die Rentner rund 13 Jahre finanziert bekommen, werden es bald rund 25 Jahre sein. Um diesen schief gewordenen Generationenvertrag zu justieren, muss ein Teil der durch die höhere Lebenserwartung gewonnenen Jahre an die Erwerbsphase angehängt werden. Für Matthias Müller ist klar: «Nur so können wir das Versprechen von sicheren Renten auch in Zukunft halten.» Klar und unabdingbar ist, dass Menschen, die schwere körperliche Arbeit geleistet oder sonstwie durch die Arbeit gezeichnet sind, früher in Pension gehen sollen können. Diesen Umstand kann und muss der Gesetzgeber auf Gesetzesstufe berücksichtigen. Die Renteninitiative legt lediglich den folgenden Grundsatz fest: Nur wenn die Sozialwerke, namentlich die AHV, mit der Demografie mitwächst, hat sie zukünftig Bestand.

Bindung an die Lebenserwartung hat grösste Hebelwirkung

Die geforderte Bindung des Rentenalters an die Lebenserwartung verringert den politischen Druck spürbar, immer wieder andere Stellgrössen wie den Beitragssatz und die steuerfinanzierten Mittel des Bundes (bspw. Mehrwertsteuer) für die AHV anpassen zu müssen. Mit der Bindung an die Lebenserwartung verlängern sich nicht allein die Rentenbezugs-, sondern auch die Beitragsphasen. Das entlastet die AHV. Auch muss dann nicht regelmässig neu über das Rentenalter debattiert werden. Der Blick über die Landesgrenzen macht zudem deutlich: In vielen europäischen Ländern steigt inzwischen das Rentenalter mit der Lebenserwartung. Was Europa kann, kann die Schweiz auch.

Die AHV muss besser auf den demografischen Wandel zugeschnitten werden. Deshalb braucht es die Renteninitiative. Wir werden länger arbeiten müssen. Matthias Müller: «Wir wollen erreichen, dass sich alle Generationen – Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel – wieder auf eine langfristige und vor allem stabile Rentenpolitik verlassen können.»

2 x JA zur AHV21 – JA zur Verrechnungssteuerreform – Nein zur Massentierhaltungsinitiative

Anlässlich ihrer Delegiertenversammlung trafen sich rund 100 Jungfreisinnige (JFS) aus der ganzen Schweiz in Baden AG, um die Parolen für die Abstimmungsvorlagen im September zu fassen. Die JFS sagen klar 2 x Ja zur AHV21, Ja zur Reform der Verrechnungssteuer und Nein zur Initiative gegen Massentierhaltung.

2 x Ja zur AHV21 – Vernunft statt Ideologie

Die AHV steuert finanziell auf den Abgrund zu. Die demografische Entwicklung verschärft dieses Problem. Die Angleichung des Frauenrentenalters an dasjenige der Männer sorgt für mehr Gleichstellung – auch beim Rentenalter. Dank der AHV21 kann der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren flexibel bestimmt werden. Damit können die Menschen ihre Rentenbezüge den eigenen Bedürfnissen anpassen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV leisten schliesslich alle ihren Beitrag zur Sicherung des wichtigsten Sozialwerks. Die AHV21 ist für die Jungfreisinnigen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die AHV wird damit bis 2030 finanziell stabilisiert. Danach braucht es endlich eine nachhaltige, das heisst strukturelle Reform, die die AHV langfristig sichert. Hier kommt die Renteninitiative der Jungfreisinnigen zum Zug: Mit der Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung gestalten wir die AHV nachhaltig finanzierbar und stärken damit Altersvorsorge. Für Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, ist klar: «Während SP, Grüne und die Gewerkschaften den Rückwärtsgang einlegen, wollen wir bei der Gleichstellung und Generationengerechtigkeit endlich vorankommen. Für uns gilt: Vernunft statt Ideologie – auch in der Altersvorsorge! Deshalb ein klares JA zur AHV21.»

 Ja zur Reform der Verrechnungssteuer

Die heutige Verrechnungssteuer vertreibt Finanzierungen von Unternehmen ins Ausland. Die international tätigen Schweizer Unternehmen beschaffen sich Geld notgedrungen im Ausland, weil sie nur dort internationale Anleger für sich gewinnen können. Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten werden so in Millionenhöhe ans Ausland verschenkt. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sorgt für gleiche lange Spiesse in der Schweiz.

Nein zur Initiative gegen Massentierhaltung in der Schweiz

Die Vorschriften für Tierhaltung betreffend die Unterbringung, Pflege, den Zugang ins Freie und die Schlachtung würden durch die Annahme der Initiative massiv eingeschränkt. Die Schweiz verfügt bereits heute über eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt.

Komitee «Filmgesetz Nein» bedauert knappes Ja zum Filmgesetz

Komitee «Filmgesetz Nein» bedauert knappes Ja zum Filmgesetz

Die Stimmbevölkerung nahm das revidierte Filmgesetz heute an. Das Komitee «Filmgesetz Nein» bedauert dieses Ergebnis zwar, doch bleibt es für uns ein Achtungserfolg. Knapp die Hälfte erachtet Zwangsinvestitionen für private Unternehmen und Quoten als der falsche Weg für eine effektive Filmförderung. Deshalb geht es nicht an, die Höhe der Zwangsinvestitionen und der EU-Filmquote auf dem Gesetzesweg zu erhöhen; im Gesetz ist jeweils von «mindestens 4%» (Investitionsverpflichtung) und «mindestens 30%» (Filmquote) die Rede. Ebenfalls ist nicht angezeigt, die gleichen strengen Vorgaben für Spotify, youtube etc. vorzusehen. Hingegen nehmen wir die Filmlobby beim Wort: Auf das neue Filmgesetz soll nunmehr das goldene Zeitalter des Schweizer Filmes folgen. Die Filmlobby versprach, das mit dem enormen Geldsegen (20-30 Mio. pro Jahr) mehr und vor allem mehr gute Filme produziert werden können. Wir hoffen und erwarten, dass die hiesigen Filmschaffenden sorgfältig mit den neuen Geldern umgehen und Filme und Serien produzieren, die dem Interesse von uns Konsumenten entsprechen.

Abschliessend blicken wir mit grosser Zufriedenheit auf den intensiven Abstimmungskampf zurück. Das Filmgesetz erfreute sich im Parlament grosser Zustimmung. Der nun knappe Ausgang zeigt, dass wir goldrichtig lagen. Es war richtig, die demokratische Debatte via Referendum anzustrengen. Hochsubventionierte Kultur, die am Konsumenten vorbeigeht und weitere Subventionen fordert, muss sich dem Stimmvolk stellen. Dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen. Das Beste am Ganzen bleibt aber Folgendes: Jungparteien können hierzulande nationale Debatten entfachten, mitgestalten. Das Stimmvolk kann anschliessend darüber befinden. Das ist der Zauber der direkten Demokratie. Das ist direkte Demokratie. Das müssen wir hegen und pflegen.

Wilde Behauptungen der Filmlobby widerlegt

Filmlobby führt heute im Hinblick auf die Abstimmung über das Filmgesetz am 15. Mai 2022 ihre Medienkonferenz durch. Sie hat in der Vergangenheit wilde Behauptungen aufgestellt. Zu drei Aspekten – Filmsteuer, Filmquote, Privatsendern und Finanzierung – nehmen wir heute Stellung.

Zur Filmsteuer: Die Filmlobby verweist für die Filmsteuer bzw. Investitionsverpflichtung von «mindestens 4%» zulasten der in- und ausländischen Streaming-Anbieter gerne auf umliegende europäische Staaten. Das ist ein Nullargument. Denn es gibt zahlreiche und durchaus zivilisierte Länder in Europa und im Rest der Welt, die keine Filmsteuer bzw. Investitionsverpflichtung kennen, so bspw. Österreich, England, Schweden, Norwegen, etc. Viele andere europäische Länder kennen im Übrigen eine viel tiefere Filmsteuer als die Schweiz. Der europäische Filmsteuer-Durchschnittssatz liegt bei ungefähr 2% – also weit unter «mindestens 4%». Schliesslich ist sonnenklar, dass wir Konsumentinnen und Konsumenten für die neuen Kosten, welche aus der Filmsteuer erwachsen (20-30 Mio. Franken pro Jahr) – mindestens teilweise – zur Kasse gebeten werden. Der Hinweis auf die wenigen europäischen Länder, die eine höhere Filmsteuer eingeführt haben, und bei denen mutmasslich kein Zusammenhang mit einer Erhöhung der Abo-Gebühren einhergegangen ist, ist untauglich, weil die Filmsteuer in ebenjenen Ländern erst seit kurzer Zeit in Kraft ist. Auch die Filmlobby hat auf Twitter bereits zugegeben, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Zukunft die Abo-Gebühren deshalb steigen werden.

Zur Filmquote: Die Filmlobby behauptet, die EU-Filmquote sichere die Angebotsvielfalt. Das ist deshalb eine Unwahrheit, weil die Filmlobby in ihrem früheren Argumentarium keinen Hehl daraus machte, worum es ihr mit der Filmquote in Tat und Wahrheit geht: «die Mindestquote von 30% sorgt dafür, dass wir keinen amerikanischen Einheitsbrei vorgesetzt bekommen.» Diesen Satz hat die Filmlobby inzwischen klammheimlich gelöscht. Im Übrigen ist der Filmlobby entgangen, dass Filme aus einem einzigen europäischen Land genügen, um dieses EU-Quotenerfordernis zu erfüllen. Die beschworene kulturelle Vielfalt bleibt somit ein falsches Versprechen! Abgesehen davon ist die EU-Filmquote für die Schweiz nicht verbindlich. Zudem ist die Teilnahme am Creative Europe-Projekt nicht allein abhängig vom Quotenerfordernis. Es bräuchte gemäss BAK-Auskunft zudem eine unabhängige Aufsichtsinstanz über das Filmwesen. Auch das bedeutet mehr unnötige Bürokratie. Nicht nur werden die Streaming-Anbieter mit dieser ungerechten EU-Filmquote gezwungen, ihren Filmkatalog anzupassen. In Vorahnung der geringen Nachfrage müssen die europäischen Werke von den betroffenen Akteuren «besonders gekennzeichnet und gut auffindbar» sein. Damit diktiert neu der Staat, was uns Konsumentinnen und Konsumenten vor die Augen gesetzt wird. Hinzu kommen – nebst der Bussenandrohung wegen Nichterfüllens der Quote – «Registrierungs-, Berichterstattungs- und Meldepflichten».

Zu den Schweizer Privatsendern: Die Filmlobby behauptet, Schweizer Privatsender seien von der Vorlage nicht betroffen. Das ist falsch. Schweizer Privatsender waren bislang – durch das RTVG – verpflichtet, 4% ihres Jahresumsatzes in den Schweizer Film zu investieren. Dieser Pflicht konnten sie dadurch nachkommen, dass sie Werbung für den Schweizer Film machten. Das ist inskünftig nur noch sehr beschränkt möglich. Die Schweizer Privatsender werden somit neu verpflichtet, viel (eigentliches) Cash den Schweizer Filmschaffenden abzuliefern. Das gefährdet Arbeitsplätze und entzieht publikumswirksamen Eigenproduktionen der betroffenen Sender das nötige Investitionsgeld.

Zur Filmförderung im Allgemeinen: Die Filmlobby behauptet, sie erhalte für die Zwecke der Herstellungsförderung aus öffentlichen Quellen weniger als 80 Mio. Franken pro Jahr. Das ist falsch: Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2019 (letzte verfügbare Zahlen) wird der Schweizer Film pro Jahr mit weit über 120 Mio. Franken subventioniert. Allein Bund, Kantone und Gemeinden subventionieren den Schweizer Film demnach mit über 80 Mio. Franken pro Jahr. Hinzu kommt die SRG, welche den Schweizer Film mit jährlich 50 Mio. Franken pro Jahr unterstützt.

Für Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige und Referendumskomitee Filmgesetz NEIN ist deshalb klar: «Das neue Filmgesetz ist völlig missraten. Es profitiert einzig die Filmlobby – wir Konsumenten haben wegen der Filmsteuer und der EU-Filmquote das Nachsehen. Zudem werden Schweizer Privatsender zu Geprellten – auch das ist ungerecht.»

Medienmitteilung Jungfreisinnige Schweiz

Am vergangenen Samstag trafen sich rund 250 Jungfreisinnige (JFS) aus der ganzen Schweiz in Luzern zum Parteitag. Die JFS sagen Ja zum Transplantationsgesetz und Ja zu Frontex. Die Kampagne gegen das Filmgesetz beginnt diese Woche.

Nein zu neuer Filmsteuer und Filmquote zulasten der Konsumenten

Das neue Filmgesetz zwingt Schweizer und ausländische Streaming-Anbieter wie oneplus, Netflix, Amazon oder Disney+, künftig pro Jahr mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an die Schweizer Filmindustrie abzuliefern; andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten. Zudem müssen die betroffenen Akteure neu mindestens 30 Prozent ihres Filmangebotes für europäische Filme reservieren und diese Filme prominent darstellen. Die neue Investitionsverpflichtung kommt einer Filmsteuer gleich: Es sind Mittel, die den betroffenen Akteuren entzogen und umverteilt werden. Die neue Filmsteuer ist völlig unnötig, weil das hiesige Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Mio. Franken subventioniert wird. Es handelt sich um einen krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit! Zudem werden die schweizerischen Privatsender neu unnötig stärker zur Kasse gebeten. Auch das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Matthias Müller, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, meint: «Die Filmsteuer ist ein Frontalangriff auf das Portemonnaie von uns Konsumentinnen und Konsumenten. Die EU-Filmquote ist Bevormundung pur.»

Transplantationsgesetz führt zu besserer Aufklärung

Aktuell halten über 50% der Bevölkerung ihren Willen zur Organspende weder schriftlich fest, noch kommunizieren sie gegenüber Angehörigen, ob sie ihre Organe zur Verfügung stellen möchten. Im Ernstfall lehnen rund 60% der Angehörigen die Organspende im Schockmoment ab. Durch die Revision des Gesetzes wird erreicht, dass sich die Bevölkerung mit dem Thema auseinandersetzen muss und Personen, die keine Organe spenden möchten, ihren Entscheid schriftlich festhalten müssen. Die Revision und die erweiterte Widerspruchslösung dienen einer besseren Aufklärung. Die Delegierten folgen Bundesrat und Parlament mit 166 Ja- zu 14 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen.  

Schweiz riskiert Schengen-Dublin

Der Druck auf die Grenzen Europas nimmt zu. Dafür braucht die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mehr finanzielle, personelle sowie materielle Unterstützung. Die Schweiz soll ihren Teil dazu beitragen. Eine Ablehnung des Ausbaus von Frontex hätte zur Folge, dass die Schweiz automatisch ihren Status als Mitglied von Schengen verliert. Die Zusammenarbeit im Schengenraum ist aber wichtig für die tägliche Fahndungsarbeit der Sicherheitsbehörden. Die Delegierten folgen Bundesrat und Parlament mit 171 Ja- zu keiner Nein-Stimme bei 6 Enthaltungen.

Referendum gegen missratenes Filmgesetz erfolgreich zustande gekommen

Das Referendum gegen das konsumentenfeindliche Filmgesetz ist zustande gekommen. Das Referendumskomitee hat rund 70’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Von insgesamt 52’182 berücksichtigten Unterschriften sind 51’972 gültig. Die Schweizer Bevölkerung wird deshalb am 15. Mai 2022 über das Filmgesetz abstimmen können.

Das neue Filmgesetz zwingt Schweizer und ausländische Streaming-Anbieter wie oneplus, Netflix, Amazon oder Disney+, künftig pro Jahr mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an die Schweizer Filmindustrie abzuliefern; andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten. Zudem müssen die betroffenen Akteure neu mindestens 30 Prozent ihres Filmangebotes für europäische Filme reservieren und diese Filme prominent darstellen.

Das Referendum wird bislang von folgenden Organisationen unterstützt: Jungfreisinnige, JGLP, JSVP, FDP.Die Liberalen Schweiz, Konsumentenforum kf, Schweizerischer Gewerbeverband, Telesuisse, Verband Schweizer Privatfernsehen, Suisse Digital u.v.m. Diese werden sich stark gegen dieses missratene Filmgesetz engagieren.

Für Matthias Müller, Präsident Referendumskomitee Filmgesetz NEIN und Jungfreisinnige Schweiz, ist klar: «Das Filmgesetz geht völlig am Konsumenten vorbei. Die Freiheit von uns Konsumenten, zu schauen, was uns gefällt, fällt ohne Not einer willkürlichen und ungerechten EU-Filmquote zum Opfer. Dazu sollen wir höhere Abo-Gebühren bezahlen – das ist grob unfair.»

Die neue Investitionsverpflichtung von mindestens vier Prozent pro Jahr kommt einer Filmsteuer gleich: Es sind Mittel, die den betroffenen Akteuren entzogen und umverteilt werden. Die neue Filmsteuer ist völlig unnötig, weil das hiesige Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Mio. Franken subventioniert wird. Es handelt sich um einen krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit! Zudem werden die schweizerischen Privatsender neu unnötig stärker zur Kasse gebeten. Auch das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz.

Das Referendumskomitee wird in den nächsten Tagen die Abstimmungskampagne aufgleisen und starten.

Nein zum Filmgesetz – Keine Filmsteuer und Filmquote zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten

Heute Nachmittag um 15:00 Uhr stellt der Bundesrat die Argumente für das revidierte Filmgesetz vor. Das Filmgesetz trägt die Handschrift der Filmlobby. Es geht völlig an den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten vorbei. Das neue Filmgesetz verlangt, dass inländische (bspw. oneplus) und ausländische Streaming-Anbieter (bspw. Disney+, Netflix) neu mindestens 4 % ihres in der Schweiz erzielten Bruttoumsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren – und das pro Jahr! Erreichen sie diese Quote nicht, wird eine entsprechende Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur fällig. Zudem müssen die Filmkataloge der Streaming-Anbieter mindestens zu 30 % mit europäischen Werken bestückt sein. Diese Werke müssen zudem besonders gekennzeichnet und jederzeit gut auffindbar sein.

Die neue Investitionspflicht ist de facto eine Filmsteuer: Die betroffenen Akteure werden neu gezwungen, in Produktionen zu investieren, ohne jegliche Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg. Dieser Investitionspflicht können sie sich nicht entziehen; es sind mithin Mittel, die der Wirtschaft bzw. den Unternehmen entzogen und umverteilt werden. Eine so hohe Filmsteuer kennt kaum ein anderes europäisches Land: Der Länderdurchschnitt liegt weiter unter 4 %. Rund die Hälfte der Länder in Europa kennt überhaupt keine Filmsteuer – vom Rest der Welt ganz zu schweigen. Obschon bereits heute weit über CHF 120 Mio. an Subventionen ins Schweizer Filmschaffen fliessen, sollen neu weitere CHF 20 Mio. pro Jahr in den Geldtopf der Filmszene bezahlt werden. Klar ist: Das Geld, das den Privaten entzogen wird, wird auf die Konsumenten abgewälzt werden. Das ist ungerecht!

Die neue Filmquote von 30 % ist genauso ungerecht. Das Ziel ist klar: Beliebte Serien und Filme aus dem Ausland (insbesondere der USA) sollen dem EU-Quotenprogramm Platz machen. Die Befürworterinnen und  Befürworter des Filmgesetzes begründeten die EU-Quote unlängst damit, dass so gesorgt würde, dass «wir keinen amerikanischen Einheitsbrei vorgesetzt bekommen». Man will also die eigenen Produktionen mit einer 30%-Quote vom Markt abschotten und uns Konsumentinnen und Konsumenten zu Pflichtkonsum verdonnern.

Das neue Filmgesetz ist konsumentenfeindlich, ungerecht und bevormundend.

Folgende Organisationen sagen Nein zum Filmgesetz: Jungfreisinnige, JSVP, JGLP, Junge Mitte ZH BE GL SG, Konsumentenforum kf, Telesuisse, Verband Schweizer Privatfernsehen, SuisseDigital, Gewerbeverband SGV, FDP Schweiz, JEDU, Piratenpartei.

FDP Schweiz unterstützt Lex Netflix-Referendum

Die Delegierten der FDP Schweiz haben an der heutigen Delegiertenversammlung in Montreux mit überwältigender Mehrheit die Nein-Parole zum neuen Filmgesetz gefasst. Damit schliesst sich die FDP Schweiz dem nationalen Referendumskomitee gegen die sog. «Lex Netflix» an. 

Das neue Filmgesetz zwingt Schweizer und ausländische Streaming-Anbieter wie oneplus, Netflix, Amazon oder Disney+, jährlich mindestens 30 Prozent ihres Filmangebotes für europäische Filme zu reservieren und diese Filme besonders zu kennzeichnen. Zudem müssen die betroffenen Akteure künftig mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an die hiesige Filmindustrie abliefern; andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten. Matthias Müller, Präsident Referendumskomitee und Jungfreisinnige Schweiz, zeigt sich erfreut über die Unterstützung der FDP Schweiz: «Das Filmlobby-Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Wahlfreiheit und das Portemonnaie von uns Konsumenten. Die FDP Schweiz stellt sich wie wir hinter die Konsumenten und bekämpft dieses illiberale Gesetz – das freut enorm.»

Die Schweizer Filmindustrie wird bereits heute mit weit über 100 Millionen Schweizer Franken – wohlgemerkt pro Jahr – unterstützt. Sie stört sich daran, dass ihre Filme und Serien, anders als ausländische Film- und Serienproduktionen, nicht en masse konsumiert werden. Deshalb verlangt sie neu eine Filmquote und eine Filmsteuer – beides zulasten der Konsumenten. Dagegen werden wir uns mit allen Kräften wehren. Unsere Kampagne startet, sofern und sobald die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums bescheinigt hat.

Matthias Müller, Präsident Referendumskomitee und Jungfreisinnige, +41 79 839 64 04

Aufstand der Konsumenten – Referendum gegen die «Lex Netflix» eingereicht

Das Referendum gegen das neue Filmgesetz (sog. «Lex Netflix»), das von den Jungfreisinnigen Schweiz, der Jungen SVP Schweiz und der Jungen GLP Schweiz ergriffen wurde, ist heute mit rund 65’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Die Lex Netflix tritt die Bedürfnisse der Konsumenten mit Füssen und ist ein Bruch mit liberalen Prinzipien.

Das neue Filmgesetz zwingt Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney+ sowie Schweizer Privatsender, jährlich mindestens 30 Prozent ihres Filmangebotes für europäische Filme zu reservieren und diese Filme besonders zu kennzeichnen. Zudem müssen die betroffenen Akteure künftig mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an Schweizer Filmschaffende abliefern; andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten.

Das Referendumskomitee, zu dem unter anderem das Konsumentenforum kf und Suisse Digital zählen, wehrt sich gegen diese Gesetzesrevision, die völlig am Konsumenten vorbeigeht. Die horrende Quote von mindestens 30 Prozent für europäische Filme gilt ganz unabhängig von der Nachfrage von uns Konsumenten. Diese Filme müssen zudem keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen. Beliebte und erfolgreiche Produktionen aus Asien, Lateinamerika, den USA etc. werden deshalb aus den Filmkatalogen entfernt werden müssen. Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees, findet dazu klare Worte: «Das ist unfair! Die Freiheit von uns Konsumenten, zu schauen, was uns gefällt, fällt ohne Not einer willkürlichen und ungerechten Quote zum Opfer.»

Die neue Investitionsverpflichtung von mindestens vier Prozent kommt im Übrigen einer Filmsteuer gleich: Es sind Mittel, die den betroffenen Akteuren entzogen und umverteilt werden. So hohe Verpflichtungen kennt kaum ein anderes europäisches Land, vom Rest der Welt ganz zu schweigen. Das Referendumskomitee ist überzeugt: Über kurz oder lang führt die neue Filmsteuer dazu, dass die Konsumenten tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Die Abo-Gebühren für Netflix und Co. werden steigen! Abgesehen davon, dass die Filmsteuer völlig unnötig ist, weil das hiesige Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 100 Mio. Franken subventioniert wird, schafft die Investitionsverpflichtung einen gefährlichen Präzedenzfall: Zum ersten Mal werden Streaming-Anbieter gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit! Es droht die grosse Gefahr, dass künftig auch andere Akteure (z. B. Spotify) gezwungen werden, mindestens 30 Prozent europäische Produktionen anzubieten – und das auf Kosten der Konsumenten! Deshalb gehört die Lex Netflix als gefährlicher Präzedenzfall abgelehnt.

Für Matthias Müller ist klar: «Die «Lex Netflix» ist ein Betrug am Konsumenten, ein Bruch mit liberalen Prinzipien und ein ordnungspolitischer Sündenfall!»

Nein zum Tier- und Menschenversuchsverbot und Nein zum Tabakwerbeverbot

An ihrer heutigen Delegiertenversammlung haben die Jungfreisinnigen Schweiz (JFS) die Parolen zu zwei von vier nationalen Vorlagen gefasst, über die am 13. Februar 2022 abgestimmt wird. Die JFS sagen Nein zum Tabakwerbeverbot und Nein zum Tier- und Menschenversuchsverbot. Zur Abschaffung der Emissionsabgabe sowie zum Medienpaket fassten die Jungfreisinnigen schon früher die Nein-Parole.  

Tabakwerbeverbot: Die Initiative kommt einem Totalverbot von Tabakwerbung gleich. Es geht nicht an, dass legale Produkte nicht mehr beworben werden dürfen. Mit einem Tabakwerbeverbot wird ein Präzedenzfall geschaffen. Diese Verbote können in Zukunft die Fleisch- oder Flugwerbung betreffen. Generell ist die Tabakwerbung kein Treiber für den jugendlichen Tabakkonsum. Ausserdem richtet sich die Tabakwerbung bereits heute nicht an Jugendliche, sondern an erwachsene Raucherinnen und Raucher.

Tier- und Menschenversuchsverbot: Die Initiative führt zu einer massiv schlechteren Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Sie ist verheerend für die Schweizer Forschung und deren Innovationen. Der Schweizer Forschungs- und Ausbildungsstandort droht ins Ausland verlagert zu werden. Zudem hat die Schweiz bereits heute eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt