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Jungfreisinnige sind erfreut über den Entscheid des Nationalrats!

Nach der klaren Absage der nationalrätlichen Wirtschaftskommission an die Regulierungsideen bezüglich nächtlichem Alkoholverkauf und Mindestpreisen lehnte heute auch der Nationalrat Ideen dieser Art ab. Dieser Entscheid wird von den Jungfreisinnigen begrüsst.

Dass sich der Ständerat während der Frühlingssession für ein nächtliches Verkaufsverbot sowie Mindestpreise für alkoholische Getränke aussprach, veranlasste die Jungfreisinnigen mit dem Referendum zu drohen. Der Nationalrat hat nun während der Herbstsession die verschärften Verkaufsregulierungen verworfen. Ein guter Entscheid aus Sicht der Jungfreisinnigen.

Die Fakten sprechen klar gegen zusätzliche Verschärfungen, da diese nicht zielführend sind. Jahr für Jahr wird in der Schweiz weniger Alkohol konsumiert. Eine Einführung von Mindestpreisen, sowie ein Verkaufsverbot in der Nacht würde die falsche Bevölkerungsgruppe treffen und nicht vor exzessivem Alkoholkonsum schützen, wie es die Präventionslobby plädiert hatte.

Die Jungfreisinnigen bekämpfen solche unnötigen und bürokratischen Regelungen und gehen entschieden den liberalen Weg. Der Nationalrat hat eingesehen, dass die erwähnten Vorschläge am Ziel vorbeischiessen. Nun ist der Ständerat gefordert einzulenken und sich wieder auf die bürgerlichen und liberalen Werte zu besinnen.

Prostitution: Delikt oder Vergnügen?

Falls die Idee des Postulats von Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP / BE) Schule macht, könnte es mit dem Vergnügen bald vorbei sein. In der dadurch ausgelösten Debatte werden Begriffe wie Moral, Sklaverei, Menschenhandel und Prostitution durcheinander gebracht. Für die Jungfreisinnigen Schweiz (JFS) geht der Verbotsansatz in die falsche Richtung. Die JFS unterstützen die Stossrichtung von Nationalrat Andrea Caroni (FDP / AR), die auf eine Verbesserung der Rechte von Prostituierten abzielt, statt sie mit Verboten an den Rand der Gesellschaft zu drängen.

Seit Schweden den Kunden verbietet, sexuelle Dienstleistungen käuflich zu erwerben, hat die Diskussion um die Legalität des „ältesten Gewerbes der Welt“ Deutschland, Frankreich und neuerdings auch die Schweiz erreicht. Es werden Verbote diskutiert, die auf der Annahme begründen, dass die Prostituierten Opfer und die Freier Täter seien. Diese verklärte Sichtweise findet sich im Postulat von Nationalrätin Marianne Streiff-Feller wieder, die sich derart für das Wohl der Sexarbeiter einsetzt, dass sie ihnen ihre Erwerbstätigkeit vorsorglich verbieten will. Die Bevormundung wird mit dem Kampf gegen den Menschenhandel begründet. Diese Gleichung geht aber aus Sicht der JFS nicht auf. Die Form des Vorstosses als Postulat zeigt allerdings eine gewisse Scheinheiligkeit der EVP-Nationalrätin. Denn ginge es ihr tatsächlich um die Prostitution und nicht um ihre Selbstprofilierung, hätte sie eine Motion einreichen müssen.

Der Kampf gegen den Menschenhandel muss durch eine Sensibilisierung der Freier, Opferschutz und insbesondere durch eine konsequente Verfolgung der Täter und internationaler Zusammenarbeit erfolgen. Dabei muss aber eine klare Unterscheidung zwischen kriminellem Menschenhandel und der selbstbestimmten Erwerbstätigkeit in der Prostitution gemacht werden. Für die JFS ist es ein unhaltbarer Missstand, dass Sexarbeiter auf der einen Seite Steuern bezahlen müssen, auf der anderen Seite aber weniger Rechte als andere Erwerbstätige geniessen.

Statt die Prostitution vorsorglich zu verbieten, fordern die Jungfreisinnigen die vollständige Anerkennung dieser Erwerbstätigkeit. Dadurch erhalten die Prostituierten den Schutz, den sie benötigen. Beispielsweise können sie dann rechtlich gegen Zechpreller vorgehen, was heute wegen der „Sittenwidrigkeit“ nicht gegeben ist, da bei käuflichem Sex kein gültiger Vertrag zustande kommt. Liberalisierung und Transparenz tragen zum Wohl der Arbeitnehmer in diesem Gewerbe bei und erlauben die Ausübung dieses Berufs unter denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie jede andere Arbeit.

Keine Diskriminierung durch Frauenquote

Die Jungfreisinnigen Schweiz kritisieren den Entscheid des Bundesrates, wonach eine Frauenquote in der Führungsetage bundesnaher Betriebe eingeführt wird. Damit wird eine stille Diskriminierung männlicher Kandidaten auf Bundesebene gutgeheissen und gleichzeitig werden qualifizierte Frauen zu Quotenfrauen degradiert.

Konkret bedeutet der bundesrätliche Erlass, dass im Falle einer nicht erfüllten Zielquote von 30 Prozent Frauen künftig weibliche Kandidaten einen Vorteil gegenüber gleichwertigen oder sogar besser qualifizierten Männern haben. Denn der Bundesrat muss den Entscheid für einen männlichen Bewerber in diesem Fall begründen. Der Geschlechterwillkür werden somit auf Kosten einer objektiven Beurteilung der Bewerbungen Tür und Tor geöffnet.

Weiblichen Führungskräften stehen heute bereits ohne Quote alle Wege an die Spitze offen. Ein Unternehmen kann es sich nicht leisten, Führungskräfte auf Grund des Geschlechts statt der Fähigkeiten zu bevorzugen. Damit würde sich ein Unternehmen markant schwächen und gleichzeitig die Konkurrenz stärken. Ein derartiges Verhalten würde durch den Markt abgestraft, weshalb staatliche Eingriffe jeglicher Art unnötig und überflüssig sind. Für Einzelfälle gibt es die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Da gemischte Führungsequipen bessere Resultate erzielen als solche, die nur mit Männern besetzt sind, liegt es im Interesse des Unternehmens, für gemischte Teams zu sorgen. Der Markt regelt damit automatisch die Frauenquote – staatliche Eingriffe sind unnötig.

Die Jungfreisinnigen Schweiz sprechen sich entschieden gegen Frauenquoten aus. Erstens diskriminiert eine Quote qualifizierte Frauen, da diesen dadurch immer der Ruf einer Quotenfrau anlastet. Zweitens führen Quoten immer zu einer Verzerrung des Wettbewerbs, was aus liberaler Sicht entschieden abzulehnen ist. Drittens ist es nicht Aufgabe des Staates, die Wirtschaft über „Signalwirkungen“ zu erziehen, die im Endeffekt einer stillen Diskriminierung der Männer auf Grund des Geschlechts gleichkommen.

Derzeit läuft im Kanton Basel-Stadt das Referendum gegen die Frauenquote, welches die Jungfreisinnigen klar unterstützen.

NEIN zum einseitigen Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich!

Die Jungfreisinnigen lehnen das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich entschieden ab. Der Bundesrat hat sich damit in eine Sackgasse verrannt, die quer zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes verläuft. Auch die Parteipräsidentenkonferenz der FDP.Die Liberalen verwirft die Vereinbarung klar.

Das vorgeschlagene neue Abkommen ersetzt die Vereinbarung von 1953, welche sich seit mehr als sechzig Jahren bewährt hat. Der neue Text, der dem Parlament vorgesetzt wurde, bringt für die Schweizer Bürger und Kantone nichts Neues und bietet praktisch keinen Vorteil gegenüber einer Situation ohne Vereinbarung. Deshalb sprechen sich die Jungfreisinnigen, unterstützt von FDP.Die Liberalen, deutlich gegen das neue Abkommen aus.
Entgegen der Bekräftigung des Bundesrates ist eine solche Situation nicht problematisch oder ungewöhnlich. Die Schweiz hat mit unzähligen Staaten ebenfalls keine Vereinbarung abgeschlossen. Mit anderen Ländern wie Italien, Spanien oder Portugal gibt es in erbrechtlichen Fragen keine Probleme. Die Doppelbesteuerung von Erbschaften erfolgt in der Realität nicht häufig – angesichts der tiefen und seltenen Schweizer Erbschaftssteuern.
Für einen souveränen Staat wäre es ein inakzeptabler Präzedenzfall, ein solches Abkommen anzunehmen. Die vorgeschlagene Vereinbarung des Parlaments ist völlig unausgewogen und begünstigt systematisch denjenigen Staat, der höher besteuert. Die finanziellen Probleme der französischen Regierung können nicht durch eine willkürliche Besteuerung von Erbschaften in der Schweiz gelöst werden. Überdies widerspricht der unterzeichnete Text dem Willen des Nationalrats, der die Motion von FDP-Nationalrat Jean-René Germanier akzeptierte, welche Übereinkommen über die Besteuerung von Immobilien in der Schweiz durch einen ausländischen Staaten verbietet.
Die Jungfreisinnigen wollen nicht, dass die Schweiz diese völlig einseitige Vereinbarung ratifiziert. Die konkreten Interessen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger müssen in den Verhandlungen berücksichtigt werden! In diesem Sinn fordern die Jungfreisinnigen den Bundesrat dazu auf, die administrative Zusammenarbeit im Erbschaftsbereich zugunsten Frankreichs zu verweigern, sollten diese die Vereinbarung von 1953 aufgeben.
Schliesslich bedauern die Jungfreisinnigen, dass die Kantone, insbesondere die Welschen, im Rahmen des Verhandlungsprozesses nicht gehört wurden, zumal die Besteuerung von Gütern in ihren Kompetenzbereich gehört. Die Jungfreisinnigen laden das Parlament ein, dieses Diktat geschlossen zurückzuweisen. Im Falle einer Ratifikation durch National- und Ständerat werden die Jungfreisinnigen zusammen mit FDP.Die Liberalen ein kantonales Referendum unterstützen.

Schluss mit der Schröpfung und Schikanierung von Neulenkern durch den Bund

Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird nicht müde, den Neulenkern unter dem Deckmantel der Sicherheit möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Nun sollen die Lernfahrenden mindestens ein Jahr üben und Begleitpersonen einen obligatorischen Kurs besuchen.

In den vergangenen Jahren wurden nebst einer dreijährigen Probezeit auch die obligatorischen Wiederholungskurse für Neulenker eingeführt. Diese haben den Führerschein um mehrere hundert Franken verteuert, wobei keine signifikante Verbesserung des Fahrverhaltens festgestellt werden konnte. Das kommt daher, dass die Mehrheit der Neulenker – früher wie heute – anständig fährt und in den Kursen somit nichts Neues lernt. Handkehrum lassen sich die Raser nicht durch einen Kurs erziehen.

Offenbar ist mittlerweile auch das Astra zur Einsicht gekommen, dass obige Massnahmen nutzlos sind und will darum Neue einführen – notabene ohne an den Alten zu rütteln. Gemäss dem Massnahmenpaket „Opera-3“ des Bundes dürfte neu ein Lernfahrausweis bereits ab 16 Jahren bezogen werden. Das ist die einzige Lockerung des Gesetzes und es muss angemerkt werden, dass die Prüfung weiterhin erst ab 18 Jahren abgelegt werden kann, sodass die jugendlichen Fahrer defakto nicht früher als heute selbständig Auto fahren dürfen.

Demgegenüber stehen stossende Verschärfungen. Jeder Neulenker muss fortan zuerst ein Jahr lang mit dem Lernfahrausweis üben, bevor er zur Prüfung zugelassen wird. Diese Regel ist realitätsfern. Individuelle Fähigkeiten und Vorkenntnisse (Motorrad, Roller, Traktor), die die Anzahl nötiger Fahrstunden markant beeinflussen, werden schlicht missachtet. Zudem ist ein Jahr viel zu hoch angesetzt, denn die Mehrheit der Fahrzeuglenker kann den Führerschein binnen weniger Wochen erlangen. Kein Fahrschüler wird letztlich ein Jahr lang üben. Es wird vielmehr dazu führen, dass anfangs aus
Begeisterung viel geübt wird, dann aber die Fahrpraxis während Monaten abnimmt. Deshalb ist das heutige Modell sinnvoller, wonach der Fahrschüler in Absprache mit dem Fahrlehrer den Prüfungstermin selber bestimmt.

Eine weitere Verschärfung betrifft das Üben mit Begleitpersonen, die neu mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Es ist schleierhaft, woher das Astra die Erkenntnis nimmt, unter Dreissigjährige seien ungeeignete Beifahrer. Ein Schelm wer vermutet, dass das Astra damit die Fahrlehrer-Lobby gelinde stimmen will, weil dadurch nicht mehr mit Kollegen geübt werden kann, was in mehr Fahrstunden resultiert. Weiter müsste die Begleitperson (meist ein Familienmitglied oder ein Freund des Lernfahrenden) über eine Bewilligung verfügen, die wiederum durch einen Kurs erworben wird. Das erinnert an den Vorschlag des Bundesrates aus dem Jahr 2009, als er eine Bewilligung zum Kinderhüten einführen wollte. Dies ist schlicht eine Schröpfung des Bürgers und kann nicht einmal unter dem Deckmantel „Sicherheit“ glaubhaft verkauft werden. Die Probleme im Strassenverkehr gehen nicht von Eltern aus, die mit ihren Kindern auf einem Industrieparkplatz seitwärts Einparkieren üben. Dafür braucht der Beifahrer auch keinen speziellen Kurs sondern nur Zeit und Geduld.

Statt weiterhin alle Neulenker unter Generalverdacht und Sippenhaft zu stellen und immer neue Massnahmen an den Haaren herbeizuziehen, sollte der Bund punktuell gegen die Gefahrenherde vorgehen. Autofahren ist letztlich keine Wissenschaft und es braucht dazu keine jahrelange Ausbildung mit immer neuen Kursen. Sinnvoller sind harte Strafen für Raser und betrunkene Fahrer unabhängig des Alters. Zusätzlich kann die Sicherheit durch den notwendigen Ausbau der Kapazität auf der Strasse erhöht werden. Die Jungfreisinnigen lehnen daher die Vorschläge des Bundes zu Lasten der Neulenker ab und beobachten die weitere Entwicklung.

Das SIF versinkt in juristischem Dogmatismus

Die Jungfreisinnigen Schweiz bezweifeln die neun heute vom SIF als „Irrtümer“ dargestellten Fragen rund um das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich.

Das Staatssekretariat beschränkt sich darauf, die Ereignisse mit rein juristischer Dogmatik einzuordnen, die mit den realpolitischen Absichten unseres Nachbarstaates nichts zu tun haben. Das den Medien zur Verfügung gestellte Dokument verdeutlicht, dass das Eidgenössische Finanzdepartement in den Verhandlungen die Interessen Frankreichs mit jenen der Schweiz vermischt.

Heute hat das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) seine Argumente für das Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vorgestellt. Gespickt mit Fehlern und schwammigen Erläuterungen verkörpert dieses Dokument juristischen Dogmatismus in seiner Reinform. Steuerpolitische Überlegungen werden aussen vor gelassen.

Zunächst unterlässt es das SIF auch nur zu erwähnen, dass sich sämtliche Kantone der Westschweiz gegen dieses Abkommen ausgesprochen haben. Das SIF spricht von einer Aufnahme eines Dialogs zu noch offenen bilateralen Fragen. Es stellt sich aber heraus, dass bis auf einen Fall Frankreich die fordernde Partei in allen Dossiers ist. Diskussionen über die Amtshilfe, über die Regelung der Vergangenheit und Steuerpakete haben einzig die Füllung des klaffenden Lochs in der französischen Staatskasse zum Ziel. Für die Schweiz springt aus diesen Verhandlungen kein einziger konkreter Vorteil heraus. Einzig die Verhandlungen betreffend des Flughafens Basel-Mühlhausen liegen im Interesse der Schweiz.

Bei der Lektüre des Berichts zeigt sich einmal mehr, dass das SIF und das Finanzdepartement leider unfähig sind, die Interessen der Schweiz wahrzunehmen. Die Jungfreisinnigen erwarten von diesen, dass sie die Interessen unseres Landes verteidigen und nicht die Schaffung eines einheitlichen europäischen Steuergefildes anpeilen. Fast alle französischen Forderungen wurden als Wünsche der Schweiz dargestellt – dies zeigt die Unfähigkeit des Finanzdepartements, Verhandlungen zu führen, welche diesen Namen effektiv verdienen.

Die Jungfreisinnigen Schweiz legen im beiliegenden Dokument in französischer Sprache Punkt für Punkt dar, welche Motive sie dazu bringen, die Erklärungen des SIF zu verwerfen. Dessen heute organisierte Informationssitzung erinnert mehr an nordkoreanische Propaganda denn an die Kommunikation einer demokratischen Behörde! Umso notwendiger ist es, die Steuerverhandlungen endlich dem Aussendepartement zu übergeben, in der Hoffnung, dass dort die Interessen der Schweiz nicht mit Vereinheitlichungsversuchen des Rechts vermischt werden.

NEIN zur 1:12 und NEIN zur Erhöhung der Gebühr für die Autovignette!

Der Delegiertenrat der Jungfreisinnigen Schweiz eröffnet den Kampf gegen die brandgefährliche 1:12 Initiative. Ohne Gegenstimme haben die Delegierten heute in Bern die NEIN-Parole gefasst. Ebenfalls NEIN sagen die Jungfreisinnigen zur 100 Franken Autobahn-Vignette.

Die Jungfreisinnigen Schweiz werden an vorderster Front gegen die 1:12 Initiative der Jungsozialisten kämpfen. Ohne Gegenstimme beschlossen die Delegierten heute in Bern die NEIN-Parole. Die 1:12 Initiative ist eine aus Neid und Missgunst entstandene sozialistische Idee, welche in Tat und Wahrheit eine Lohnobergrenze zur Folge hat. Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit will man hohe Saläre verunmöglichen und verdeckt einen Mindestlohn einführen. Die 1:12 Initiative ist besonders für den Mittelstand gefährlich und bringt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinerlei Vorteile. Die Jungfreisinnigen werden mit aller Kraft gegen diese für die Schweiz brandgefährliche Vorlage kämpfen.

Ebenfalls NEIN sagen die Jungfreisinnigen zur 100 Franken Autobahn-Vignette. Als erste Partei überhaupt haben die Jungfreisinnigen im April beschlossen, die Milchkuh-Initiative zu unterstützen, welche die Zweckentfremdung der Einnahmen aus dem Strassenverkehr beenden will. So lange Abgaben aus dem Strassenverkehr teilweise für den öffentlichen Verkehr verwendet werden, sehen die Jungfreisinnigen keinen Anlass, die Gebühr der Vignette zu erhöhen.

Jungfreisinnige unterstützen KEV-Referendum!

Die Jungfreisinnigen Schweiz haben an ihrem Delegiertenrat von heute einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die KEV-Erhöhung zu ergreifen.

Die KEV ist aus Sicht der Jungfreisinnigen aufgrund vieler Punkte zu bekämpfen:

Durch das Giesskannenprinzip sollen erneuerbare Energien gefördert werden. Diese Sub-ventionen werden durch indirekte Steuern auf dem Strompreis erhoben, wobei vor allem die Bürger sowie KMU Betriebe darunter leiden. Die in Deutschland begangenen Fehler mit ausufernden Subventionen, welche nicht zielführend gesprochen wurden, dürfen sich in der Schweiz nicht wiederholen.

Die Jungfreisinnigen sind langfristig für einen Atomausstieg, dieser soll jedoch nicht aufgrund blinden Subventionitis passieren, sondern durch Kostenwahrheit. Atomstrom ist heute ten-denziell zu günstig, und erneuerbare Energien werden durch viel Bürokratie verhindert. An-statt auch bei erneuerbaren Energien Kostenunwahrheit zu fördern, soll man zuerst admi-nistrative/steuerliche Behinderungen (z.b. höherer Steuerwert nach energetischen Sanie-rung) abschaffen.

Auch soll es dem Volk ermöglicht werden, zu einer solch wichtigen energiepolitischen Frage Stellung nehmen zu können.

Referendumsdruck der Jungfreisinnigen zeigt Wirkung!

Mit grosser Befriedigung haben die Jungfreisinnigen heute vom Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) Kenntnis genommen: Diese spricht sich gegen Mindestpreise, ein Verkaufsverbot ab 22h sowie ein Happy Hour-Verbot aus. Damit hat die Ankündigung eines allfälligen Referendums der Jungfreisinnigen Wirkung gezeigt. Wir werden uns weiterhin gegen solche unnötigen, kontraproduktiven Einschränkungen wehren und für die Selbstbestimmung der Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen.

Die Jungfreisinnigen lehnen die vom Ständerat in der Frühjahrssession beschlossenen Mindestpreise sowie das Detailhandel-Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 22.00 Uhr vehement ab. Diese Einschränkungen stehen klar liberalen Grundsätzen entgegen und stellen einen massiven Eingriff in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit dar. Sie sind reine Symptombekämpfung und können den exzessiven Alkoholkonsum einiger weniger schwarzer Schafe nicht verhindern. Die Jungfreisinnigen haben deshalb – unterstützt durch die Parteipräsidentenkonferenz der FDP.Die Liberalen – mit der Ergreifung eines Referendums gedroht.

Trunkenbolde sollen Spitalrechnung selber zahlen

Nun hat die WAK-N mehr Augenmass als der Ständerat bewiesen. Wie die Jungfreisinnigen lehnt auch sie eine Kollektivstrafe aller Konsumentinnen und Konsumenten ab. Viel eher sollten wirkliche Rezepte zur Anwendung kommen, um Extremfälle zu bekämpfen. Komatrinker und Vandalen sollen bestraft werden statt die grosse Mehrheit der sich anständig benehmenden Jugendlichen zu bestrafen. Seit einiger Zeit sprechen sich die Jungfreisinnigen deshalb dafür aus, dass Trunkenbolde die Ausnüchterung in Spitälern selbst bezahlen und nicht unnötig die Krankenkassen und damit die Allgemeinheit belasten.

Verbote kein wirksames Rezept gegen Trinkexzesse

Weder Mindestpreise noch ein Verkaufsverbot – dessen sind sich die Jungfreisinnigen sicher – sind angemessene Massnahmen zur Bekämpfung des exzessiven Alkoholkonsums. Aufgrund der Tatsache, dass jährlich nachweislich weniger Alkohol konsumiert wird, stehen Massnahmen dieser Art quer in der Landschaft. Die Jungfreisinnigen werden sich auch in Zukunft gegen weitere Einschränkungen der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit stellen und die Bestrafung aller aufgrund des Fehlverhaltens einiger weniger.

NEIN zur Abschaffung der Wehrpflicht, JA zur Revision des Arbeitsgesetzes!

Die Jungfreisinnigen Schweiz sagen NEIN zur Abschaffung der Wehrpflicht und JA zur Revision des Arbeitsgesetzes. Dies sind die Parolen für die Abstimmungen vom 22. September 2013. Zur Revision des Epidemiengesetzes sagen die Jungfreisinnigen JA.

Bereits am Kongress im April 2013 in St. Gallen haben die Jungfreisinnigen die Parole zur Wehrpflicht-Initiative gefasst. Die Delegiert haben das Thema ausführlich diskutiert und sich mehrheitlich gegen die Abschaffung der Wehrpflicht ausgesprochen. Die Jungfreisinnigen erachten das Modell der Wehrpflicht als richtig und wichtig für die Schweiz. Die Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Staates und die Wehrpflicht ein wichtiger Pfeiler dieser Sicherheit. Die Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht von Seiten der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), hat in letzter Konsequenz die Abschaffung der Armee als Ziel und will dies mit der Aufhebung der Wehrpflicht vorantreiben. Diese Salamitaktik verurteilen die Jungfreisinnigen aufs Schärfste und sind überzeugt, dass eine starke und erfolgreiche Armee zentral für die Souveränität der Schweiz ist.

Am Delegiertenrat im Juni haben die Jungfreisinnigen die JA Parolen zum Epidemiengesetz und zur Revision des Arbeitsgesetzes gefasst. Das Arbeitsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass geöffnete Tankstellenshops auch nachts das ganze Sortiment verkaufen dür-fen. Es handelt sich dabei schweizweit um lediglich 24 Shops an den Hauptverkehrsachsen oder in grossen Städten, die beispielsweise von Lastwagenfahrern als Rastplatz genutzt wer-den. Die heutige Situation, wonach in diesen Shops einzelne Regale zwischen 1 Uhr und 5 Uhr abgesperrt werden müssen, verursacht lediglich unnötige Bürokratie. Die Jungfreisinni-gen halten explizit fest, dass es bei dieser Abstimmung nicht um Öffnungszeiten sondern ein-zig um das Sortiment geht.