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Nicolas Rimoldi: Für alle, statt für wenige

Untergang der Demokratie! Untergang der freien Information im heilen Schweizer Lande! Alles Unsinn. Selten zog Bundesbern eine derart demokratieschädigende Debatte herauf, wie derzeit bei NoBillag. Diese Angstkampagne, dieses lockende Gift des Etatismus, wirkt ebenso stark und destruktiv auf die Mehrheit der FDP. Gefordert sind nun wir Jungfreisinnige, echte Liberale zu sein.

Während sich die vereinigte Linke als «liberal» verklärt, gleichzeitig jedoch unsere Freiheiten kontinuierlich abbaut, entlarvt NoBillag schonungslos den totalitären Kern jener Parteien, die sich, besonders in diesem harten Abstimmungskampf, selbst als «sozial/solidarisch», «progressiv» und/oder «bürgerlich-demokratisch» im Spiegel sehen wollen. In einer Zeit, in welcher wir Bürgerinnen und Bürger über gut die Hälfte unseres monatlichen Einkommens nicht verfügen dürfen, wollen uns jene Parteien überzeugen, dass mehr Staat auch mehr Freiheit bedeute. Die Gründerväter dieser Nation würden sich ob dessen und der heute vorherrschenden mehrheitsfähigen Obrigkeitsgläubigkeit im Grabe umdrehen.

Nun dürfen wir über eine Volksinitiative entscheiden, die freiheitsliebende Individuen aus der ganzen Schweiz hinter sich vereint. NoBillag ist unser Befreiungsschlag – ein bemerkenswerter Anachronismus. Hiermit schaffen wir Wahlfreiheit für alle Konsumenten und wehren uns zugleich gegen den weitverbreiteten Aberglauben, nur ein staatliches Monopol könne die Medienlandschaft dieses Landes ausreichend und selbstverständlich «unabhängig» mit Information versorgen. Es ist jedoch durchaus eine beachtliche Leistung, einen über Jahrzehnten gesetzlich errichteten Moloch, voller Inbrunst und Überzeugung, als Bewahrer einer vielfältigen Medienlandschaft zu preisen.

Bundesrätin Leuthard versprach nach dem äusserst knappen Mehr zum RTVG eine Debatte über den Auftrag der SRG «in aller Tiefe». Die Spitze der SRG verstand es meisterlich, diesen Gedanken durch genügend Druck aufs Parlament im Keim zu ersticken. Optimistisch und voller Zuversicht argumentieren derweil viele Gegner der NoBillag, der Leistungsauftrag der SRG werde neu, zum Wohle der Bevölkerung, definiert. Diesem Glauben mangelt ein Blick auf die neue Konzession der SRG, über die dieser Tage im Parlament beraten wird. Darin wird die Dominanz der SRG endgültig zementiert. Neu gehören sogar erworbene Serien aus dem Ausland zum Service Public. Zudem ist ein massiver Ausbau des Online-Angebots geplant. Dies verdrängt private Verleger wie die NZZ vollends aus einem Markt, den die SRG bereits heute mit Gratisinhalten flutet. In der Vergangenheit konnte die Ausdehnung der SRG nicht gestoppt werden. Für uns bietet sich eine einmalige Gelegenheit der direktdemokratischen Einflussnahme. Gewiss ist, ohne NoBillag findet keine Reformation statt.

Letztlich ist die Billag-Gebühr nichts anderes als eine unsolidarische Steuer. Geringverdiener zahlen gleich viel wie Millionäre. Gegner dieser Umverteilung von unten nach oben handeln ebenso im Interesse der Schwächsten dieses Landes: Laut BFS waren 2015 eine halbe Million SchweizerInnen und Schweizer von Einkommensarmut betroffen.

Die Zeiten, in denen wir Bürgerinnen und Bürger auf den Staat als Informationslieferanten angewiesen waren, sind vorbei. Diese neue Freiheit stärkt uns als Souverän. Selbstredend sehen das gewisse Kreise nicht gerne, weswegen der Ausbau der SRG in aller Dringlichkeit forciert wird. Man erinnere sich hier an das erzwungene Schweigen des CVP-Präsidenten Gerhard Pfister «sonst schade er seinen Ambitionen».

Halten wir fest: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist durch freiwillige Finanzierung gesichert. Ängstlich behaupten Gegner der NoBillag, im innovativsten Land der Welt können Nachrichten nicht durch Pay-TV, bzw. durch Werbung, finanziert werden, dies zeige der weltweite Vergleich. Der Staat Israel, wo eben dies bestens funktioniert, führt diese Argumente ad absurdum. Im Übrigen hege ich widerwillig Bewunderung für diese Mutlosigkeit, durch die wir keine direkte Demokratie hätten. Diese funktioniert tatsächlich nur in der Schweiz.

NoBillag ist ein Akt echter Solidarität gegenüber all jenen, die mit privatem TV- und Radiokonsum keine Familie ernähren können. Zusätzlich fördert ein Ja zu NoBillag unsere Medienvielfalt und schafft letzten Endes mehr Freiheit und weniger Staat.

Nicolas A. Rimoldi, Vizepräsident Jungfreisinnige Kanton Luzern

Sandro Lienhart: S’Gschichtli vo de Billag – Zeit für das Schlusskapitel

Am 4. März stimmen wir über die «No Billag»-Initiative ab, welche die Radio- und Fernseh-Gebühren abschaffen will und dem Bund das Subventionieren von Radio- und TV-Stationen verbieten will. Die Jungfreisinnigen gehören zu den Mitinitianten dieser Initiative und unterstützen sie deshalb mit ihrem ganzen Elan. Das Ziel der Initiative sind staatsunabhängige, kritische Medien, welche sich ohne Zwang finanzieren: ein urliberales Anliegen.

Es war einmal vor langer Zeit

Zwischen den beiden Weltkriegen entstand mit dem Rundfunk (Radio und später auch Fernsehen) eine neue Technologie. Der Staat förderte dieses neue Medium, er sendete fünf Abende die Woche ein einstündiges Radioprogramm und weil Private diese Technologie missbrauchen könnten, kam der Staat auf die Idee, diese für mehr als 50 Jahre für Private zu verbieten. In den 80er Jahren wurde dieses Verbot dann endlich aufgehoben. Doch der staatliche Rundfunk, finanziert durch Zwang, blieb und wuchs über die kommenden Jahrzehnte essentiell. Heute betreibt die SRG 17 Radio- und 7 TV-Sender. Im Online-Bereich hat der Wildwuchs des staatlich-finanzierten Rundfunks erst gerade begonnen: Die SRG betreibt bereits jetzt 108 Facebook-Accounts und 42 YouTube-Kanäle!

Ein paar freisinnige junge Leute fragten sich: Braucht es das wirklich?

Irgendwann fragten wir uns: Wo soll dies alles hinführen? Die Jungfreisinnigen stellten die Grundsatzfrage: Braucht es im 21. Jahrhundert, im Zeitalter des Internets, überhaupt noch eine staatliche Finanzierung für einen Mediengiganten wie die SRG? Die Antwort war schnell klar: Natürlich nicht! Der Medienkonsum ist heute multi-digital und findet zu jeder Tageszeit statt. Von jung bis alt werden Medien konsumiert. Jedoch hat sich die Art und Weise verändert. Der Konsum findet zeitlich unabhängig von der Sendezeit statt. Ebenfalls ist es heute möglich, einzelne TV Angebote, z.B. File und Sportveranstaltungen, oder ganze Zusatzpakete zu erwerben. Dies ist Medienkonsum im 21. Jahrhundert: individuell und zeitlich unabhängig.

So lancierten diese Freisinnigen zusammen mit anderen jungen, liberalen Kräften die Volksinitiative «No Billag» und sammelten Woche für Woche bei jedem Wind und Wetter Unterschriften. Unterstützt durch über 100’000 Schweizerinnen und Schweizer, sowie vielen nicht Unterschriftsberechtigten, welche das Anliegen im Geiste unterstützen, wurde diese Volksinitiative im Jahr 2015 eingereicht.

Wieso die Billag-Gebühr abschaffen?

Wie unser Gschichtli zeigt, ist die Billag-Gebühr ein illiberales Relikt der Vergangenheit, welche es in der heutigen Zeit längst nicht mehr braucht. Die Billag-Gebühr ist zu einer reinen Bevormundung der Bürger verkommen: Die Leute müssen für etwas bezahlen, was sie vielleicht gar nicht wollen. Stellen Sie sich vor, sie sind seit Jahren treuer Kunde des einen Detailhändlers und müssen jedoch unabhängig davon den anderen Detailhändler jährlich mit 450 CHF unterstützen.

Zudem erdrückt die SRG mit den Billag-Einnahmen die privaten Medien und ist durch die Gebühren abhängig von der Politik: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Und wie diese Geschichte ebenfalls gezeigt hat, wird die SRG, wie andere Bereiche im Staat, ständig grösser und grösser und verkommt zum Selbstzweck. Es ist Zeit für das Schlusskapitel: Die Billag-Gebühr gehört abgeschafft und soll Platz machen für eine Schweiz mit freien Medien ohne Staatsfinanzierung. Deshalb gilt es dieses Anliegen zu unterstützen und am 4. März Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren zu stimmen.

Sandro Lienhart, Vizepräsident Jungfreisinnige Kanton Zürich

Unterstützung einer vielfältigen und freien Medienlandschaft – Jungfreisinnige sagen JA zu «NoBillag»

Die heutige Delegiertenversammlung der Jungfreisinnigen Schweiz zeigte ein deutliches Bild: Eine klare Mehrheit der Delegierten stimmten für die Unterstützung der «NoBillag» Initiative und damit für eine Neuausrichtung des Service Publics im Bereich der audiovisuellen Medien. Die Jungfreisinnigen machen sich für eine Abstimmung stark, die nicht auf Angstmacherei, sondern effektiven Fakten beruht.

Die «NoBillag»-Initiative erhitzt die Gemüter und schlägt bereits Monate vor der Abstimmung hohe Wellen. Die Jungfreisinnigen fassen an ihrer Delegiertenversammlung die JA-Parole und begrüssen die angestossene öffentliche Diskussion. Dank den JFS kann endlich eine ernsthafte Debatte über den Service Public innerhalb der Landesgrenze stattfinden. Die nach der RTVG-Abstimmung ausgebliebene politische wie auch gesellschaftliche Debatte rund um den «Service Public», die dem Volk versprochen wurde, wird nun angestossen um neue Ideen für das Zeitalter der digitalen Medien auszuarbeiten.

Unsere Kernanliegen

Für die Jungfreisinnigen steht die Wahlfreiheit für jeden einzelnen Konsumenten, welche Medien aus dem Service Public Angebot er wann, in welchem Umfang und zu welchem Preis nutzen möchte und die Garantie einer Medienvielfalt an erster Stelle. Die Medienvielfalt soll sich nicht aus einer Monopolstellung heraus erzwingen lassen, sondern soll sich der Nachfrage entsprechend ausbilden können.

Der Service Public in seiner heutigen Form steht in den Augen der Jungfreisinnigen nicht für diese Freiheit ein. Hinzu kommt der für viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht vernachlässigbare finanzielle Aspekt: Die Gebühren für die Unterhaltung des Monopols stehen nicht im Verhältnis zu dessen Nutzung. Das Budget vieler Arbeitenden wird damit unnötig und übermässig strapaziert. Dies wollen wir ändern.

Faktenbasierte Kampagne

Die Jungfreisinnigen wissen, dass ohne die «NoBillag»-Initiative keine Reform des aktuellen Service Publics eingeleitet wird, die eine ernsthafte Entlastung für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellen würde. Ein Plan B ist skizziert, die SRG entzieht sich jedoch jeglicher Diskussion. Mit dieser Haltung sehen wir wenig Möglichkeit, einen Konsens zu finden.

In einer kleinen, eigenständigen Kampagne werden wir deshalb das Stimmvolk von unseren Kernanliegen zu überzeugen versuchen. Dabei ist es uns wichtig, Fakten hervorzuheben, die im bisherigen Abstimmungskampf unserer Meinung nach zu kurz gekommen sind.

Weitere Informationen

Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31
Maja Freiermuth, Generalsekretärin Jungfreisinnige Schweiz, 079 695 55 19

Kleine Änderung mit grosser Wirkung – das Referendum zum Geldspielgesetz kommt zustande

Mit vereinten Kräften zum Ziel: Zusammen mit unseren engagierten Partnern gelingt heute, das Referendum gegen das Geldspielgesetz einzureichen. Eine unnötige Einschränkung der Freiheit? Eine Lawine von Internetregulierungen lostreten? Nicht mit uns. Dank dem Einsatz der Jungfreisinnigen können Schweizerinnen und Schweizer zum ersten Mal über Netzsperren abstimmen und damit mehr als ein Zeichen gegen die staatliche Überwachung setzen.

Das Geldspielgesetz ist ein Wolf im Schafspelz. Werden Netzsperren erst einmal akzeptiert, erhält diese Einschränkung der digitalen Freiheit eine ungerechtfertigte Legitimität. Die Jungfreisinnigen stellen sich klar gegen diese Entwicklung und engagierten sich deshalb massgeblich in der Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das neue Geldspielgesetz.

Ein Gesetz mit gefährlicher Wirkung

Das Geldspielgesetz betrifft nicht nur Casinos und Online-Zocker, mit denen sich viele nicht identifizieren können. Den Jungfreisinnigen ist es ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass von der digitalen Einschränkung früher oder später alle betroffen sein werden. Eine Sensibilisierung für das Thema ist bereits heute wichtig und vor allem für Zukunft von uns Jungen von zentraler Bedeutung.

Das Geldspielgesetz ist mehr als ein «Casino-Gesetz»: Es lässt keine Online-Lizenzen zu, ist deshalb Start-Up feindlich und steht im starken Kontrast zur viel gepflegten Online-Freiheit in der Schweiz. Die Jungfreisinnigen wollen nicht, dass ausländische Anbieter vom Markt verbannt werden, worauf nur der Schwarzmarkt florieren wird. Die Geschichte hat gezeigt, dass ein Verbot mehr schadet als nutzt. Wir möchten Anbieter lieber transparent regulieren und besteuern können. Damit faire Bedingungen für alle entstehen.

Konsumenten sollen profitieren

Davon profitieren schlussendlich die Konsumenten und Konsumentinnen am meisten. Sie sollen keine Bevormundung durch das Parlament erleben, sondern selber jenes Angebot wählen können, das ihnen entspricht. Für die Jungfreisinnigen ist dabei klar: Die beste Qualität soll sich am Markt durchsetzen und nicht die stärkste Lobby. Dieser zunehmenden Entwicklung sehen wir mit Besorgnis entgegen. Deswegen setzen wir uns mit aller Kraft für die Wahlfreiheit ein.

Ein kleiner, mit Netzsperren versehener Markt nützt am Schluss nur einer kleinen Lobby. Von einem grossen, transparent regulierten Markt profitiert das Gemeinwohl. Die Jungfreisinnigen stellen sich deshalb klar hinter die Lösung, die am Schluss allen das grösstmögliche Angebot und den bestmöglichen Markt garantiert: Ein Ja zum Referendum und eine deutliche Absage an weitere Vorhaben der Politik, unsere Netzfreiheit mit Paragraphen einzuschränken.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31
Maja Freiermuth, Generalsekretärin Jungfreisinnige Schweiz, 079 695 55 19

Verpasste Chance des Ständerats beim Blutspendeverbot für homosexuelle Männer

Nachdem der Nationalrat im Mai beschlossen hat, die Ausschlusskriterien für homosexuelle Männer bei der Blutspende aufzuheben, hat heute der Ständerat die Motion abgelehnt. Die Jungfreisinnigen Schweiz sind enttäuscht über diesen Entscheid. Es wäre wichtig, dass bei der Blutspende nicht die sexuelle Orientierung massgebend ist, sondern das Risikoverhalten der jeweiligen Personen.

 Der Ständerat hat heute leider die Motion beerdigt, welche die Ausschlusskriterien für Homosexuelle Männer für die Blutspende aufheben wollte. Im Mai hat der Nationalrat dieser Motion zugestimmt. Es ist wichtig, dass die genügende Versorgung der Bevölkerung durch Blutspenden sichergestellt ist. Aufgrund immer wieder auftretenden Versorgungsengpässen macht es aus heutiger Sicht keinen Sinn mehr, dass homosexuelle Männer generell von der Blutspende ausgeschlossen werden.

Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, gehören aufgrund der erhöhten Gefahr von Infektionskrankheiten aktuell zu einer Risikogruppe und sind daher von der Blutspende ausgeschlossen. Für Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz, ist klar: „Die Ausschlusskriterien für die Blutspende sollen sich am generellen Risikoverhalten der einzelnen Personen und nicht an der blossen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe orientieren.“

Die Jungfreisinnigen Schweiz werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass geeignetere Alternativen zu einem Ausschluss gefunden werden. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31
Maja Freiermuth, Generalsekretärin Jungfreisinnige Schweiz, 079 695 55 19

Jungfreisinniger Plan B für eine nachhaltige Revision der Altersvorsorge

Im Rahmen des Runden Tisches haben die Jungfreisinnigen Schweiz heute ihre Positionen für eine neue Altersreform präsentiert. Wir fordern, dass unsere Ideen zur nachhaltigen Sicherung der Renten in einer neuen, sozialverträglichen Reform Platz finden. Der demografische Wandel bringt für die AHV wie auch für das BVG neue Herausforderungen, denn der Regulator hat dazumal die Langlebigkeit der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Jungfreisinnigen Schweiz priorisieren eine Reform der AHV, da diese eine der wichtigsten Sozialversicherungen im Land darstellt und nur noch gut 10 Jahre lang Renten auszahlen kann, wenn nichts gemacht wird. Die übergeordneten Ziele einer Reform sollten sein, dass die demografische Entwicklung auch in der Gesetzgebung über die AHV berücksichtigt wird. Dies beinhaltet neben demselben Rentenalter für beide Geschlechter die Einführung einer Schuldenbremse und die damit verbundene Entpolitisierung des Rentenalters. Die Rechnung geht nicht auf, wenn wir immer länger eine Rente beziehen, ohne entsprechend auch länger etwas zur Vorsorge beizutragen.

Wir fordern die schrittweise Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau bis ins Jahr 2025. Gefolgt wird diese von einer Anhebung für beide Geschlechter bis ins Jahr 2030 mit einer Limite bei 66/66. Weiter soll die MWST um 0.3 Prozentpunkte erhöht werden. Zusammen mit kleineren Anpassungen führt dies zu einer roten Null von rund -500 Mio. CHF verglichen zum Status Quo mit einem Defizit von 7 Mrd. CHF im Jahr 2030. Der AHV Fonds wäre bei 101 % seiner Ausgaben. Die Bereitschaft, länger in die AHV einzuzahlen, ist ein starkes Zeichen der jungen Generation.

Parallel dazu, aber unabhängig zur Reform der AHV, sollen auch Anpassungen im BVG vorgenommen werden. Eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes vermindert die Umverteilung zu Lasten der aktiv Versicherten Personen. Weiter sollen die BVV 2 Richtlinien entschärft werden, um den Pensionskassen mehr Luft und Entscheidungsfreiheit zu geben. Allfällige Kompensationen dieser Massnahmen sind zwingend in der zweiten Säule vorzunehmen.

Die Vorschläge der Jungfreisinnigen sichern die Altersvorsorge nachhaltig. Sie bieten zusätzlich Raum für einen sozialen Ausgleich und Kompromiss, um die Anliegen von mitte-links Parteien aufzunehmen. Wir geben insbesondere der Wirtschaft Zeit, nötige Anpassungen bei der Integration von Frauen in Führungspositionen und beim Einbezug von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsleben vorzunehmen. Die Jungfreisinnigen bieten explizit Hand dazu, dass die Effekte der vorgeschlagenen Massnahmen durch effektive und gezielte Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden.

Im Anhang finden Sie eine Grafik mit den wichtigsten Vorschlägen der Jungfreisinnigen, eine Tabelle mit den Auswirkungen dieser Massnahmen sowie den Redetext des Präsidenten Andri Silberschmidt anlässlich des runden Tisches von heute.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31
Patrick Eugster, Leiter Arbeitsgruppe Altersvorsorge, 079 722 10 66

Runder Tisch Alain Berset – Redetext Andri (PDF)

Jungfreisinniger Plan B (PDF)

Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard

Im Rahmen der Revision der Führerausweisvorschriften nehmen wir gerne die Möglichkeit wahr, Ihnen im Folgenden unsere Position kurz zu präsentieren.

Die Jungfreisinnigen Schweiz sind überzeugt, dass die Zwei-Phasen-Ausbildung für Neulenker revidiert werden muss. Die hohen Kursgebühren treffen uns Junge besonders hart. Die Kurse bestrafen pauschal alle Neulenker. Das fehlerhafte Verhalten einzelner Neulenker darf nicht dazu führen, dass alle als potenziell gefährlich eingestuft und dementsprechend kriminalisiert werden. Darum fordern die Jungfreisinnigen, dass nur jene zur Kasse gebeten werden, welche sich widerrechtlich verhalten.

Aus diesem Grund haben die Jungfreisinnigen in Zusammenarbeit mit der FDP die Motion 12.3421 lanciert, welche verlangt, dass die obligatorischen Weiterbildungskurse nur für diejenigen Neulenker obligatorisch sind, die in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben. Die Jungfreisinnigen Schweiz begrüssen jedoch die Stossrichtung der Verordnungsrevision. Insbesondere die Zielsetzung, die eine Entschlackung und Optimierung der Ausbildung der zukünftigen Fahrzeugführer bezweckt, ist uns ein wichtiges Anliegen.

Der Fokus der Revision liegt zwar auf der Führerausbildung Kategorie B, wir regen jedoch an, die ARV 2 und auch die VZV zu revidieren. Die bestehenden Anforderungen für professionellen Personentransport sind nicht mehr zeitgemäss. Die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121 respektive neu Kategorie P) wird leider erschwert.

Vereinfachung zur Erlangung der Kategorie P

Der Art. 70 neuen PZV schreibt vor, dass Fahrer der Kategorien D, D1, C, C2, C1 und P eine Zusatztheorieprüfung ablegen müssen. Jedoch erlaubt die Kategorie P nicht das Führen einer neuen Fahrzeugkategorie, dies im Gegensatz zu den weiteren in Art. 70 aufgeführten Kategorien. Aus unserer Sicht hat der Kandidat diese Handlungskompetenzen bereits mit Ablegen der Prüfung zur Kategorie B bewiesen. Entsprechend fordern wir, auf eine zusätzliche praktische Prüfung zu verzichten. Absatz 4 bezüglich der praktischen Prüfung ist somit zu streichen.

Berufsmässige Fahrer müssen ihr Wissen zur ARV 2 in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Die bestehenden detaillierten Ruhezeitenregelungen sind jedoch wenig praktikabel. Eine Vereinfachung der Ruhezeitenregelung wäre deshalb opportun. Damit würde der Marktzugang vereinfacht und die angesprochene Zusatztheorieprüfung ohne reelle Ausbildungslücken ersetzbar. Darüber hinaus kennt die Schweiz im Gegensatz zu unseren Nachbaren ein Fahrtschreiberobligatorium. Gerade hier erlegt die bestehende Ruhezeitenregelung dem Chauffeur eine substanzielle finanzielle Last auf. Eine Vereinfachung der Ruhezeitenregelung gemäss den vorherigen Ausführungen hilft schlussendlich dem Fahrer, seine Arbeitszeit nicht mit dem Ausfüllen von Dokumenten ohne reellen Nutzen zu verbringen.

Anwärter für den berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B müssen einen zusätzlichen medizinischen Check durchlaufen. Das Ablegen der Prüfung zur Kategorie B beweist jedoch bereits, dass sie körperlich zur Erbringung der Prüfungsleistung fähig sind. Im Gegensatz zu den Kategorien C und D ist es für die Jungfreisinnigen Schweiz unverständlich, warum für die Kategorie P ein zusätzlicher Check nötig ist.

Art. 33 Abs. 2 lit a. der VTS bestimmt, dass Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport jedes Jahr nachgeprüft werden müssen. Hingegen müssen Personenwagen der Kategorie B erst nach fünf Jahren nachgeprüft werden und anschliessend nach drei, respektive nach zwei Jahren. Der Nutzen jährlicher Nachprüfungen an die Strassensicherheit ist minimal. Entsprechend soll der normale Nachprüfungszyklus für die technische Einsatzbereitschaft eines Personenwagens der Kategorie B auch auf die Kategorie P ausgeweitet werden.

Im Endeffekt soll für jegliche Verwendung von Personenwagen (Fahrzeuge der Kategorie B) ein einziger Führerausweis genügen, so wie das unser Nationalrat Philippe Nantermod in seiner Motion 17.3924 bereits gefordert hat.

Zulassung Lernfahrausweis

Dass das Zulassungsverfahren für den Führerausweis so weit wie möglich elektronisch erfolgen soll, ist ein erster Schritt hin zu einer Vereinfachung. Die Jungfreisinnigen Schweiz wollen aber dort nicht Halt machen, sondern fordern, dass der ganze Prozess inklusive der Anmeldung online erledigt werden kann. Die formelle Identifikation der Person muss mit der Einführung einer eID ebenfalls elektronisch möglich sein. Dies und damit einhergehend die Abschaffung von Gültigkeitsfristen für den Lernfahrausweis reduzierenden Kontrollaufwand in den Kantonen massiv.

Die Jungfreisinnigen Schweiz unterstützen, dass der Lernfahrausweis für die Kategorie B bereits ab 17 Jahren nach dem absolvierten Verkehrskundeunterricht und der bestandenen Theorieprüfung beantragt werden kann. Die Beibehaltung des Verkehrskundeunterrichts wird als überflüssig angesehen. Die Theorieprüfung reicht unseres Erachtens aus. Zudem lehnen wir es ab, dass noch immer an der einjährigen Frist des Lernfahrausweises festgehalten wird. Einzig das Erlangen einer Fahrtüchtigkeit soll für das Absolvieren der praktischen Fahrprüfung entscheidend sein und nicht eine vorgeschlagene Ausbildungsdauer.

Praktische Ausbildung & Führerprüfung

Gemäss der Zielsetzung im Verkehrskundeunterricht soll sich auch die praktische Fahrausbildung am Erwerb der notwendigen Handlungskompetenzen orientieren. Entsprechend ist es begrüssenswert, dass die Lerninhalte Fahrzeug, Fahrtechnik und Umwelt nicht mehr im theoretischen, sondern im praktischen Teil unterrichtet werden. Uns bleibt hingegen unklar, warum ein neues Ausbildungsheft für die praktische Ausbildung eingeführt wird. Der Erläuterungsbericht ist vage in seinen Ausführungen zur konkreten Ausgestaltung und v.a. bzgl. der Kosten dieser Unterstützungsmassnahmen.

Weiterausbildungskurse (zweite Ausbildungsphase)

Die Reduktion der Weiterbildung auf einen Tag und mit Ausführung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalt des Führerausweises ist prinzipiell zu unterstützen. Jedoch halten die Jungfreisinnigen Schweiz an ihrer Forderung fest, dass die Weiterausbildungskurse nur für diejenigen Neulenker verpflichtend sein sollen, die in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben. In den ersten Monaten nach Erhalt des Führerausweises sinken die Unfallzahlen von Neulenkern erwiesenermassen deutlich. Deshalb sollte, anstatt die Neulenker unter Generalverdacht zu stellen, der Wiederholungskurs nach einer Verkehrsverletzung als Korrektur genutzt werden, um Bildungslücken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Überlegungen.

Nein zum bevormundenden Geldspielgesetz – Referendum gestartet!

Jungparteien sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier von Grüne bis SVP setzen sich gegen das Geldspielgesetz zur Wehr. Mit einer Medienkonferenz der drei Referendumskomitees und einer Videoaktion an den Bahnhöfen in Genf und Zürich wurde heute Vormittag das Referendum lanciert.

Mit dem neuen Geldspielgesetz will das Parlament der Bevölkerung mittels Netzsperren vorschreiben, welche Internetseiten Herr und Frau Schweizer besuchen dürfen. Unliebsame ausländische Anbieter von Online-Spielen sollen zum Schutz einheimischer Casinos für Schweizer User blockiert werden. Digitale Abschottung und Internetzensur nimmt das Parlament dafür in Kauf.

Drei Komitees haben sich formiert, die sich gegen dieses bevormundende und protektionistische Gesetz mit dem Referendum zur Wehr setzen. In einer gemeinsamen Medienkonferenz präsentierten sich das «Komitee gegen Internet-Zensur und digitale Abschottung», initiiert von Jungfreisinnigen, Junge Grünliberale und Junge SVP, das parteiübergreifende parlamentarische Referendumskomitee sowie das Bündnis der Jungen Grünen Schweiz heute Vormittag gegenüber den Medien. Die drei Komitees verfolgen zwar unterschiedliche Anliegen mit dem Referendum gegen das Gesetz, im Grundsatz kämpfen sie aber alle für die Freiheit des Internets:

„Wenn wir als Schweiz bei der Digitalisierung wirklich vorankommen wollen, müssen wir endlich zur Tat schreiten: Deshalb sagen wir Nein zu Netzsperren und Nein zur digitalen Abschottung“, so der jungfreisinnige Politiker Matthias Müller.

Die Unterschriftensammlung für das Geldspielgesetz-Referendum beginnt heute. Bis zum 18. Januar 2018 haben die drei Komitees Zeit 50’000 Unterschriften zu sammeln. Kommt das Referendum zustande, wird die Schweizer Stimmbevölkerung voraussichtlich im Juni 2018 über das Geldspielgesetz entscheiden dürfen.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31
Matthias Müller, Vizepräsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 839 64 04

Jungparteien ergreifen Referendum gegen Geldspielgesetz

Mit dem heute verabschiedeten Geldspielgesetz will das Parlament der Bevölkerung mittels Netzsperren vorschreiben, welche Internetseiten wir besuchen dürfen. Unliebsame ausländische Anbieter von Online-Spielen sollen zum Schutz einheimischer Casinos blockiert werden. Internetzensur und digitale Abschottung passen nicht zur international vernetzten und offenen Schweiz. Das Geldspielgesetz wirft unser Land in Sachen Digitalisierung um Jahre zurück und schränkt unsere Wettbewerbsfähigkeit ein. Jungfreisinnige, Junge GLP und Junge SVP bekämpfen deshalb gemeinsam das bevormundende und rückständige Gesetz und ergreifen gemeinsam das Referendum.

Mit dem neuen Geldspielgesetz schreibt das Parlament vor, dass nur Schweizer Casinos Online-Spiele anbieten dürfen. Alle anderen werden vom Markt ausgeschlossen. Sie werden mit sogenannten Internetsperren belegt und können von der Schweiz aus nicht mehr aufgerufen werden. Für uns geht es um viel mehr als nur die Sperre von Online-Casinoanbietern: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob wir den freien Zugang zum Internet zum Schutze einheimischer Anbieter aufs Spiel setzen wollen.

Die Schweiz profitiert als international vernetzte, hoch entwickelte Volkswirtschaft in besonderem Mass von einem frei zugänglichen Internet. Ausländische Internetseiten, zum Schutz einheimischer Marktteilnehmer zu sperren ist wirtschaftlich unvernünftig. Netzsperren stellen einen schweren Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit dar. Sie beschränken den Zugang zu Daten und Informationen und schaden dem Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Sie gefährden ausserdem den Kampf gegen die Internetkriminalität. Mit dem Entscheid für Netzsperren schafft das Parlament einen gefährlichen Präzedenzfall, der weiteren Eingriffen in die Freiheit des Internets Tür und Tor öffnet und all jenen Bestrebungen als gutes Beispiel dient, die unliebsame Konkurrenz im Internet einfach aussperren wollen. Diesen Dammbruch gilt es zu verhindern. Vielmehr sollte in Bezug auf das Geldspielgesetz das ausländische Online-Angebot integriert und die entsprechenden Unternehmen reguliert und besteuert werden. Damit sichern wir wichtige Einnahmen für Kantone, Jugend, Sport und AHV/IV.

Digitale Abschottung und Internetzensur haben in der liberalen Schweiz nichts zu suchen. Jungfreisinnige, Junge GLP und Junge SVP wehren sich gegen das bevormundende Geldspielgesetz und ergreifen gemeinsam das Referendum.

Medienauskünfte:
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, +41 79 367 58 31
Anaïs Grandjean, Co-Präsidentin Junge Grünliberale, +41 79 398 93 22
Benjamin Fischer, Präsident, Junge SVP Schweiz, +41 79 394 13 37

Volk ebnet den Weg einer langfristigen Sanierung der Altersvorsorge

Dank grossem Engagement der Jungfreisinnigen konnte die Bevölkerung von einem Nein zum Rentenmurks überzeugt werden. Das Resultat ist kein Grund zur Euphorie: es besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf, die AHV und die Pensionskassen nachhaltig zu sanieren. Wir arbeiten konstruktiv mit, um in beiden Vorsorgewerken Verbesserungen zu erwirken, die sozialverträglich und langfristig durchdacht sind.

Mit einer der grössten nationalen Kampagnen der letzten Jahre haben die Jungfreisinnigen der Bevölkerung aufgezeigt, dass die geplante Rentenreform ungerecht ist. Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Jungen bei künftigen Reformen besser berücksichtigt werden müssen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zur Sanierung zu leisten, jedoch nur unter der Bedingung, wenn die Vorsorgewerke langfristig gesichert werden.

Nun gilt es, richtige Lösungen für die strukturellen Probleme in der ersten und zweiten Säule umzusetzen. Die Jungfreisinnigen werden dabei konstruktiv mitarbeiten und ihre eigenen Forderungen in den Prozess einfliessen lassen, damit die Altersvorsorge für die Zukunft fit gemacht wird. So, dass auch die kommenden Generationen einmal von einer Rente profitieren können sollen.

Der neue Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit wird von der Bevölkerung angenommen. Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern, dass die Landwirtschaft marktorientierter ausgestaltet wird und die Subventionsgelder gezielter vergeben werden.

Weitere Informationen
Andri Silberschmidt, Präsident Jungfreisinnige Schweiz, 079 367 58 31